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Berliner Chaos auf Eis: Wegner bricht eigenes Gesetz für Streusalz

Berliner Chaos auf Eis: Wegner bricht eigenes Gesetz für Streusalz

Was für ein Schauspiel bietet uns die Hauptstadt dieser Tage! Während der Rest der Republik seit Jahrzehnten weiß, wie man mit winterlichen Straßenverhältnissen umgeht, versinkt Berlin im Chaos – und sein Regierender Bürgermeister Kai Wegner sieht sich gezwungen, geltendes Recht zu ignorieren, um die Bürger vor dem Ausrutschen zu bewahren. Ein Trauerspiel deutscher Verwaltungskunst, das seinesgleichen sucht.

Die Hauptstadt als Schlitterbahn

Nach tagelangem Eisregen und einer nicht enden wollenden Serie von Unfällen auf Berlins Gehwegen hat Wegner nun das getan, was man eigentlich von einem Bürgermeister erwarten würde: Er hat gehandelt. Allerdings auf eine Weise, die selbst hartgesottene Verwaltungsjuristen die Stirn runzeln lässt. Per Weisung an seine Verkehrssenatorin Ute Bonde ordnete der CDU-Politiker eine Allgemeinverfügung an, die sowohl Privatpersonen als auch der Berliner Stadtreinigung den Einsatz von Streusalz ermöglicht.

Das Pikante daran? Streusalz ist in Berlin nach dem Naturschutzgesetz schlichtweg verboten. Auf Gehwegen dürfen laut Straßenreinigungsgesetz ausschließlich „abstumpfende Mittel" verwendet werden – also Sand oder Splitt. Eine Regelung, die man wohl nur in einer Stadt erfinden konnte, in der ideologische Befindlichkeiten regelmäßig über praktische Vernunft triumphieren.

Rechtliche Gratwanderung mit Ansage

Bemerkenswert offen räumt Wegner ein, dass sein Vorgehen auf juristisch wackeligem Fundament steht. „Mir ist bewusst, dass dieser Weg mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden ist", erklärte er. Dennoch halte er ihn „in dieser besonderen Lage für geboten". Die Sicherheit und Gesundheit der Berliner hätten für ihn oberste Priorität.

„Ich habe die Verkehrssenatorin heute angewiesen, unverzüglich eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die Privatpersonen und der BSR den Einsatz von Tausalz auf Gehwegen zur Beseitigung der Eisdecke ermöglicht."

Man muss sich diese Situation auf der Zunge zergehen lassen: Ein Regierender Bürgermeister, der zunächst das Abgeordnetenhaus zum Handeln auffordert, dann aber selbst zur Tat schreitet – wohlwissend, dass eine Verwaltungsvorschrift geltendes Landesrecht nicht außer Kraft setzen kann. Ob diese Allgemeinverfügung vor Gericht Bestand hätte, steht buchstäblich in den Sternen.

Das Erbe grüner Verbotspolitik

Die Wurzeln dieses absurden Theaters reichen freilich tiefer. Das Salzverbot geht auf Umweltschutzbedenken zurück – Bäume könnten durch Salzvergiftung Schaden nehmen, so die Argumentation. Ein durchaus nachvollziehbarer Gedanke, der jedoch in seiner dogmatischen Umsetzung jeglichen Pragmatismus vermissen lässt. Während in anderen deutschen Städten längst differenzierte Regelungen existieren, die situationsabhängig den Einsatz von Streusalz ermöglichen, klammert sich Berlin an ein starres Verbot.

Die Konsequenz? Hunderte Verletzte durch Stürze auf vereisten Gehwegen, überlastete Notaufnahmen und ein Bürgermeister, der zum Rechtsbrecher wider Willen wird. Ein Musterbeispiel dafür, wohin ideologiegetriebene Politik führt, wenn sie auf die Realität trifft.

Anlieger weiterhin in der Pflicht

Verkehrssenatorin Bonde betonte unterdessen, dass für das Räumen und Streuen der Gehwege weiterhin die Anlieger verantwortlich seien. Eine Klarstellung, die angesichts der chaotischen Zustände fast zynisch anmutet. Denn was nützt die Erlaubnis zum Salzstreuen, wenn die Verantwortlichkeiten weiterhin unklar bleiben und stadteigene Grundstücke – wie Bürger berichten – ohnehin nicht geräumt werden?

Wegner kündigte an, dass die jetzige Regelung nur eine Übergangslösung sei. Eine schnellstmögliche gesetzliche Regelung müsse für die Zukunft Rechtssicherheit schaffen. Darüber werde man in der Koalition zeitnah sprechen. Man darf gespannt sein, wie lange „zeitnah" in Berliner Verhältnissen dauert – vermutlich bis zum nächsten Winter, wenn das gleiche Schauspiel von vorne beginnt.

Ein Symptom tieferliegender Probleme

Das Streusalz-Drama ist letztlich nur ein weiteres Symptom für den desolaten Zustand der Hauptstadt. Eine Stadt, die es nicht schafft, ihre Bürger im Winter vor Glatteis zu schützen, ohne dabei geltendes Recht zu brechen, hat offensichtlich größere Probleme als nur vereiste Gehwege. Es ist das Ergebnis jahrzehntelanger Misswirtschaft, ideologischer Verblendung und einer Verwaltung, die längst den Kontakt zur Lebensrealität ihrer Bürger verloren hat.

Während die sogenannten „Landeier" – jene Menschen mit Eigenheim in kleineren Orten, die von Großstädtern gerne belächelt werden – jeden Winter problemlos mit den natürlichen Gegebenheiten zurechtkommen, braucht Berlin eine Allgemeinverfügung, um Salz streuen zu dürfen. Ein Armutszeugnis für eine Stadt, die sich gerne als weltoffene Metropole inszeniert, aber an den einfachsten Herausforderungen des Alltags scheitert.

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