
Brandschutz-Skandal im Bundestag: AfD wirft Klöckner lebensgefährliche Schikane vor

Was sich derzeit im Deutschen Bundestag abspielt, spottet jeder Beschreibung demokratischer Gepflogenheiten. Die AfD-Fraktion erhebt schwere Vorwürfe gegen Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und zieht dabei einen Vergleich, der aufrütteln soll: Die Raumsituation im zugewiesenen Fraktionssaal sei ähnlich gefährlich wie jene im schweizerischen Crans-Montana, wo in der Silvesternacht 40 Menschen bei einer Brandkatastrophe ums Leben kamen.
Ein Vergleich, der sitzt
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Bernd Baumann, hat sich in einem Schreiben an die Bundestagspräsidentin gewandt und dabei kein Blatt vor den Mund genommen. Die meisten Todesopfer in Crans-Montana seien im Bereich einer verengten Treppe ums Leben gekommen, so Baumann. Eine ähnliche Problemlage werde durch die Zuweisung des aus Brandschutzsicht ungeeigneten Saales an die AfD-Fraktion geschaffen. Starker Tobak? Vielleicht. Aber die Fakten sprechen eine deutliche Sprache.
Der Streit schwelt bereits seit der Konstituierung des Parlaments. Damals entschied der Ältestenrat gegen die Stimmen der AfD, dass ausgerechnet die SPD den zweitgrößten Sitzungssaal erhalten solle – obwohl sie hinter Union und AfD nur noch die drittstärkste Parlamentsgruppe stellt. Die Zahlen sind geradezu grotesk: Die AfD muss sich mit 251 Quadratmetern für 151 Abgeordnete begnügen, während die Sozialdemokraten stolze 462 Quadratmeter für lediglich 120 Bundestagsmitglieder nutzen dürfen.
Rechnen wir nach
Pro Abgeordnetem kommt die SPD damit auf 3,85 Quadratmeter, die AfD hingegen auf kümmerliche 1,66 Quadratmeter. Nicht eingerechnet sind dabei die Plätze für Mitarbeiter. Wer hier keine Ungleichbehandlung erkennt, dem ist wahrlich nicht mehr zu helfen. Die nach dem Versammlungsstättenrecht einzuhaltenden Brandschutzvorgaben verlangen einen Mindestabstand von Tisch zu Tisch von 1,50 Metern, um eine Fluchtwegbreite von mindestens 0,5 Metern zwischen den Stuhlreihen abzusichern. Ein von der Bundestagsverwaltung beauftragtes Büro habe jedoch festgestellt, es handele sich dabei lediglich um eine „Soll-Bestimmung".
Willkürliche Missachtung von Sicherheitsvorschriften
Baumann kritisiert scharf, dass durch die gleichzeitige und willkürliche Missachtung gleich mehrerer Sollvorgaben sich die Gefahren im Brandfalle für die AfD-Abgeordneten häuften. Die AfD-Fraktion werde nur aus dem Grund erheblichen Risiken ausgesetzt, damit die SPD ihren größeren Saal behalten könne. Man fragt sich unwillkürlich: Ist das noch Demokratie oder bereits institutionalisierte Schikane?
Der Streit beschäftigt mittlerweile auch das Bundesverfassungsgericht, vor dem die AfD-Fraktion im Juli 2025 Klage einreichte. Die Hauptargumente neben der Verletzung des verfassungsmäßigen Rechts auf Gleichbehandlung: Es mangele an der erforderlichen Anzahl notwendiger Tischsitzplätze, und der Brand- sowie Arbeitsstättenschutz sei bei der Vielzahl der Abgeordneten nicht gewährleistet.
Die absurde Antwort des Bundestagspräsidiums
Die Reaktion des Bundestagspräsidiums auf diese berechtigten Einwände grenzt an Hohn. Man beharrte auf dem Vorrecht der SPD auf den Saal, denn diese sei „Regierungsfraktion" und müsse auch hin und wieder Ministerialbeamte einladen. Dafür brauche es mehr Platz. Als ob die zweitgrößte Oppositionsfraktion keine Gäste empfangen müsste!
Noch absurder wird es bei der Antwort auf den zentralen Vorwurf, der Raum sei schlicht zu klein für 151 Abgeordnete. Das Bundestagspräsidium verwies allen Ernstes auf die Corona-Zeit, in der Videozuschaltungen üblich gewesen seien. Dies habe sich als alltagstauglich bewährt. Die AfD könne Parlamentarier, die in dem Saal keinen Platz finden, per Zoom-Konferenz zu den Fraktionssitzungen hinzuschalten. Man reibt sich verwundert die Augen: Sollen gewählte Volksvertreter ernsthaft von zu Hause aus an Fraktionssitzungen teilnehmen, während andere Fraktionen im Luxus schwelgen?
Keine zeitnahe Entscheidung in Sicht
Aus der Fraktionsspitze der AfD heißt es, man habe im Sommer mit Hoffnung auf eine rasche Entscheidung die Klage in Karlsruhe eingereicht. Derzeit deute jedoch nichts auf eine zeitnahe Entscheidung hin. Die Verschleppungstaktik des Bundesverfassungsgerichts in Sachen AfD ist mittlerweile legendär – man denke nur an den jahrelangen Streit um die Stiftungsgelder.
Was wir hier erleben, ist symptomatisch für den Umgang der etablierten Parteien mit der größten Oppositionskraft im Land. Statt fairer demokratischer Auseinandersetzung regiert kleinkarierte Schikane. Statt Gleichbehandlung herrscht offene Diskriminierung. Und statt Brandschutz für alle gibt es Sonderrechte für die einen und potenzielle Lebensgefahr für die anderen. Das ist nicht die Demokratie, die sich die Bürger dieses Landes verdient haben.

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