
Brüssel-Beschwerde gegen Gaskraftwerke: Zahlt am Ende der Stromkunde?

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Energiegenossenschaft Green Planet Energy haben bei der EU-Kommission Beschwerde gegen das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) eingelegt. Das teilten beide Organisationen am Dienstag mit. Ihr Vorwurf: Das Gesetz sei faktisch auf neue Gaskraftwerke zugeschnitten und verstoße damit gegen europäisches Beihilfe- und Wettbewerbsrecht.
Der Zeitpunkt ist brisant. Schon am 8. September soll die erste Ausschreibung starten – wenige Wochen also, bevor Deutschland in den nächsten Winter geht.
Worum es wirklich geht: Strom, wenn Wind und Sonne schwächeln
Der Bundestag hatte das Gesetz am 9. Juli mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen; AfD, Grüne und Linke stimmten dagegen. Es schafft einen sogenannten Kapazitätsmarkt: Bezahlt wird nicht der gelieferte Strom, sondern das reine Bereithalten von Leistung.
Vorgesehen sind laut Bundestagsunterlagen zwei Auktionen über jeweils 4,5 Gigawatt – rund 20 Kraftwerke – am 8. September und 29. Dezember 2026. Im Mai 2027 sollen weitere zwei Gigawatt folgen, dann ausdrücklich auch für Batteriespeicher. Die Anlagen müssen "wasserstofffähig" sein und ab 2045 klimaneutral laufen.
Der Grund für das Ganze ist unbequem, aber simpel: Nach dem Atomausstieg und mit dem geplanten Kohleausstieg fehlt gesicherte Leistung für die Stunden, in denen weder Wind weht noch Sonne scheint. Reservekraftwerke, die nur wenige Stunden im Jahr laufen, rechnen sich am Markt nicht – also springt der Staat ein.
33 Milliarden Euro – und eine mögliche neue Umlage
Genau hier setzen die Beschwerdeführer an. Den rechnerischen Förderhöchstbetrag über 15 Jahre Laufzeit beziffern DUH und Green Planet Energy auf knapp 33 Milliarden Euro. Die Finanzierung soll erst in einem weiteren Gesetz geregelt werden – im Raum steht Berichten zufolge eine Umlage, die Haushalte und Betriebe zusätzlich belasten könnte.
"Mit dem neuen Gesetz soll eine milliardenschwere Dauerförderung für Gaskraftwerke auf den Weg gebracht werden, auf dem Rücken von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen", kritisierte Nils Müller, Vorstand bei Green Planet Energy.
Auch die technischen Kriterien stehen im Feuer: Anlagen müssen zehn Stunden lang mindestens 80 Prozent ihrer Leistung liefern können. Für Speicher bedeute das laut den Beschwerdeführern gewaltige Netzanschlussleistungen – formal zugelassen, praktisch kaum machbar. Im Bundestag hatte ein Speicherverband dazu von "technologischen und teuren Handschellen" gesprochen.
Der eigentliche Skandal steckt woanders
Aus Sicht unserer Redaktion offenbart der Streit vor allem eines: Deutschland baut mit Milliardensubventionen ein zweites Kraftwerkssystem auf, weil das erste politisch abgeschaltet wurde. Erst wurden Kernkraftwerke vom Netz genommen, nun sollen Gasmeiler die Lücke füllen – bezahlt womöglich über den Strompreis.
Dass die Bundesregierung die Beihilfen im beschleunigten Vorprüfverfahren durchbekommen will, während die Kläger ein förmliches Verfahren fordern, zeigt den Zeitdruck. Ein EU-Sprecher erklärte lediglich, die Gespräche dauerten an; man wolle so schnell wie möglich vorankommen.
Für Bürger und Mittelstand bleibt das Muster vertraut: hohe Energiekosten, ungewisse Umlagen, Planungsunsicherheit. Wer sein Vermögen gegen schleichende Kaufkraftverluste absichern will, setzt traditionell auch auf physische Edelmetalle wie Gold und Silber – als ruhenden Pol in einem breit gestreuten Portfolio.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Wir geben keine Kauf- oder Verkaufsempfehlungen. Jeder Leser trifft seine Anlageentscheidungen eigenverantwortlich und sollte sich vorab selbst informieren.

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