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Kettner Edelmetalle
02.08.2026
19:44 Uhr

„Das System funktioniert" – Wenn eine Innenministerin den Ausschluss der Opposition zum Qualitätsbeweis erklärt

„Das System funktioniert" – Wenn eine Innenministerin den Ausschluss der Opposition zum Qualitätsbeweis erklärt

Es gibt Sätze, die verraten mehr über den Sprecher, als diesem lieb sein dürfte. Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hat einen solchen Satz geliefert. Nachdem vier Kandidaten der AfD von den bevorstehenden Kommunalwahlen im Land ausgeschlossen wurden, erklärte sie im Gespräch mit der „Welt" allen Ernstes, gerade die uneinheitliche Praxis der Wahlausschüsse beweise, dass „das System insgesamt funktioniert". Man muss diesen Gedankengang zweimal lesen, um seine ganze Kühnheit zu erfassen: Weil der eine Bewerber gestrichen wird und der andere bei vergleichbarer Ausgangslage nicht, sei alles in bester Ordnung.

Keine Verschärfung – nur eine „Konkretisierung"

Behrens bestreitet, dass den Ausschlüssen eine Gesetzesverschärfung vorausgegangen sei. Man habe lediglich bestehende Regeln konkretisiert, so ihre Darstellung. Der eigentliche Unterschied zu früheren Wahlen liege darin, dass man es heute deutlich häufiger mit Bewerbern einer Partei zu tun habe, die der niedersächsische Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch einstufe. Und weil diese Einstufung nicht letztinstanzlich kassiert worden sei, gelte sie schlicht als geltende Rechtslage.

Bemerkenswert an dieser Konstruktion ist vor allem eines: Der Verfassungsschutz ist eine dem Innenministerium nachgeordnete, weisungsgebundene Behörde. Dasselbe Ministerium, das die Einstufung verantwortet, gibt den Wahlausschüssen anschließend einen Leitfaden an die Hand, nach dem – wie Recherchen zeigten – bereits die schlichte Tätigkeit als Kassenwart einer Partei zum Ausschluss genügen kann. Der Schiedsrichter pfeift, der Schiedsrichter zählt die Tore, der Schiedsrichter spielt selbst mit.

Einzelfallprüfung oder Zufallsgenerator?

Willkür? Weit gefehlt, meint die Ministerin. Die Gremien betrachteten stets die konkrete Person und die zu ihr vorliegenden Erkenntnisse, hätten ihre Aufgabe „gut bewältigt". Dass in Hannover kein Ausschluss erfolgte, weil man dort das Risiko einer Wahlwiederholung fürchtete, wertet Behrens als Beleg verantwortungsvoller Abwägung.

Die Gremien wägen sorgfältig ab und wissen, welche Konsequenzen ihre Entscheidungen haben können.

Übersetzt heißt das: Wo die juristische Gegenwehr wahrscheinlich ist, lässt man es lieber bleiben. Wo sie unwahrscheinlich erscheint, greift man zu. Das ist keine Rechtsanwendung, das ist Risikomanagement.

Wenn Gemäßigte zu Verfassungsfeinden erklärt werden

Für außenstehende Beobachter waren die Entscheidungen kaum nachvollziehbar. Getroffen hat es unter anderem Martin Sichert, den gesundheitspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion – einen Mann, den selbst wohlwollende Kritiker kaum dem radikalen Rand zurechnen würden. Als Beleg für seine angebliche Verfassungsfeindlichkeit dienten neben der Parteimitgliedschaft einige zugespitzte Beiträge in sozialen Netzwerken. Polemik im Netz als Ausschlussgrund vom passiven Wahlrecht – wer diesen Maßstab konsequent anlegte, dürfte in manchen Ratssälen der Republik gähnende Leere hinterlassen.

Selbst aus den Reihen der Union kommt scharfe Kritik. CDU-Fraktionschef Sebastian Lechner hält die neuen Prüfverfahren zur Verfassungstreue für verfassungsrechtlich nicht haltbar. Die SPD hält dagegen. Die Große Koalition in Berlin dürfte an dieser Debatte wenig Freude haben.

Der Souverän unter Kuratel

Das passive Wahlrecht ist kein Gnadenerweis der Verwaltung, sondern Kernbestand der freiheitlichen Ordnung. Wer bestimmt, welche Namen überhaupt auf dem Stimmzettel erscheinen dürfen, entscheidet faktisch mit über das Wahlergebnis – und entzieht damit nicht nur Bewerbern, sondern vor allem den Bürgern ein Recht. Denn wem die Auswahl genommen wird, dem wird auch die Wahl genommen.

Die stärkste Waffe einer Demokratie gegen unliebsame Kräfte war immer der Stimmzettel, nicht der Rotstift eines Ausschusses. Wer den Wählern nicht mehr zutraut, selbst zu unterscheiden, hat das Vertrauen in das eigene System längst verloren. Und genau darin liegt die eigentliche Gefahr: Heute wurden Regeln lediglich „konkretisiert". Morgen wird die nächste Schwelle abgesenkt – bürokratisch, in ruhigem Ton, stets im Namen des Schutzes der Demokratie. So verschieben sich Grenzen. Nicht mit einem Knall, sondern mit einem Aktenvermerk.

Unsere Redaktion vertritt hier keine Außenseiterposition. Große Teile der Bevölkerung beobachten mit wachsendem Unbehagen, wie politische Auseinandersetzung zunehmend durch administrative Vorentscheidungen ersetzt wird. Wer Vertrauen zurückgewinnen will, muss sich dem Wähler stellen – und nicht vor ihm.

Was das für Vermögen und Vorsorge bedeutet

Rechtsstaatliche Verlässlichkeit ist kein weiches Thema, sondern ein harter Standortfaktor. Wo Verfahren als beliebig wahrgenommen werden, schwindet Vertrauen – in Institutionen, in Politik, in Papierwerte. Historisch haben sich Bürger in Phasen institutioneller Unsicherheit stets nach Werten umgesehen, die keiner Behörde, keinem Ausschuss und keinem Leitfaden unterliegen. Physisches Gold und Silber gehören zu jenen Sachwerten, die sich über Jahrhunderte hinweg als von politischen Konjunkturen unabhängig erwiesen haben – und die daher als Beimischung in einem breit gestreuten Vermögensportfolio ihren festen Platz verdienen.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Er gibt ausschließlich die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Jede Anlageentscheidung erfordert eigene, sorgfältige Recherche; für rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater. Eine Haftung für Vermögensdispositionen, die auf Grundlage dieses Textes getroffen werden, ist ausgeschlossen.

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