Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
200.000
Kunden
Sicherer
Versand
Kettner Edelmetalle
09.06.2026
08:13 Uhr

Demokratie-Akrobatik in Kiel: Wie die Altparteien die Spielregeln umschreiben, bevor der Wähler stört

Es ist ein Lehrstück über den Zustand unserer politischen Klasse. In Schleswig-Holstein verbünden sich CDU, Grüne, SPD, FDP und der SSW zu einer ungewöhnlichen Allianz – nicht etwa, um die maroden Straßen zu sanieren, die Energiekosten zu senken oder die ausufernde Bürokratie zu bändigen. Nein, das gemeinsame Projekt dieser bunten Truppe ist deutlich profaner: Man schreibt die Regeln für Gerichte und Parlament um, bevor ein unliebsamer Konkurrent sie für sich nutzen könnte.

Der Adressat, den keiner beim Namen nennen will

In den Gesetzentwürfen taucht die AfD mit keiner Silbe auf. Und doch weiß jeder, gegen wen sich das Paket richtet. Die Partei sitzt derzeit gar nicht im Kieler Landtag – 2022 scheiterte sie mit mageren 4,4 Prozent an der Fünf-Prozent-Hürde. Doch eine Infratest-dimap-Umfrage für den NDR sah sie zuletzt bei satten 15 Prozent. Und plötzlich herrscht in Kiel hektische Betriebsamkeit. Man könnte es auch so formulieren: Kaum droht der Wähler, eine bestimmte Partei wieder ins Parlament zu schicken, werden die Verfahrensregeln vorsorglich so umgebaut, dass diese Partei möglichst wenig Einfluss entfalten kann.

„Wir erleben gerade weltweit, wie Demokratien von innen angegriffen werden“, sagte die SSW-Abgeordnete Sybilla Nitsch den Kieler Nachrichten.

Ein bemerkenswerter Satz. Denn die spannende Frage lautet doch: Wer greift hier eigentlich wen an? Wenn gewählte Volksvertreter die Befugnisse einer noch gar nicht gewählten Opposition präventiv beschneiden – ist das der Schutz der Demokratie oder eher ihre Aushöhlung?

Das Verfassungsgericht als Streitobjekt

Der Kern des Vorhabens betrifft das Landesverfassungsgericht. Bislang werden dessen Mitglieder mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt. Das hat einen guten Grund: Wer über die obersten Hüter der Verfassung entscheidet, soll einen möglichst breiten Konsens hinter sich wissen. Eine starke Minderheit konnte bislang eine Wahl blockieren – ein Vetorecht, das Übermut verhinderte.

Künftig soll ein Ersatzverfahren greifen: Findet sich binnen drei Monaten kein Nachfolger, darf das Gericht selbst zwei Kandidaten vorschlagen. Einer davon kann dann mit der schlichten Mehrheit aller Landtagsmitglieder gewählt werden. Die Sperrminorität – einst Bollwerk gegen Machtmissbrauch – wird so elegant entwertet. Und zwar ausgerechnet von jenen, die sonst keine Gelegenheit auslassen, sich als Verteidiger der Gewaltenteilung zu inszenieren.

Wenn Verhältniswahl plötzlich praktisch wird

Auch der Richterwahlausschuss wird umgebaut. Bislang mussten die acht Landtagsabgeordneten dort mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden. Künftig soll die Verhältniswahl nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers greifen. Die Begründung klingt staatstragend: Auch bei „schwierigen oder unklaren parlamentarischen Mehrheiten“ müsse ein handlungsfähiger Ausschuss zustande kommen. Man darf vermuten, dass mit „schwierigen Mehrheiten“ jene Konstellation gemeint ist, in der eine erstarkte Oppositionspartei mitreden möchte.

Abwahlmechanismen und die Kunst der Geschäftsordnung

Besonders aufschlussreich ist die geplante Änderung der Landtags-Geschäftsordnung. Ausschüsse sollen ihre Vorsitzenden künftig mit einfacher Mehrheit abwählen können. Man muss kein Prophet sein, um zu erahnen, wann von diesem Instrument Gebrauch gemacht werden dürfte: nämlich genau dann, wenn ein Abgeordneter der „falschen“ Partei einen Ausschussvorsitz beanspruchen sollte. Das demokratische Prinzip, wonach jede Fraktion entsprechend ihrer Stärke an der parlamentarischen Arbeit beteiligt wird, wird so unter dem Deckmantel der Geschäftsordnung ausgehebelt.

Schleswig-Holstein ist dabei kein Einzelfall. Sachsen-Anhalt zog im April bereits nach, Berlin und das Saarland haben ihre Verfassungsgerichte „abgesichert“, und in Mecklenburg-Vorpommern wird Ähnliches diskutiert. Ein Muster zeichnet sich ab – ein bundesweites Bemühen, die Architektur des Staates so umzugestalten, dass missliebige Wahlergebnisse möglichst wenig Schaden anrichten.

Ein gefährliches Spiel mit dem Vertrauen der Bürger

Hier offenbart sich ein grundlegendes Problem. Wer Regeln nur deshalb ändert, weil ihm das mögliche Ergebnis einer freien Wahl nicht in den Kram passt, der untergräbt genau jenes Vertrauen, von dem eine Demokratie lebt. Es ist eine bittere Ironie, dass dies im Namen der „Resilienz“ und des „Schutzes demokratischer Institutionen“ geschieht. Denn nichts schadet diesen Institutionen mehr als der Eindruck, sie würden zum Instrument des Machterhalts einer etablierten Politikerkaste degradiert.

Die entscheidende Frage, die sich der Wähler stellen sollte, lautet: Was passiert eigentlich, wenn die heutigen Mehrheiten von morgen die Minderheiten von übermorgen sind? Wer Schutzmechanismen schleift, weil er sich gerade im Besitz der Macht wähnt, der sollte nicht überrascht sein, wenn er sich eines Tages selbst nach diesen Mechanismen sehnt. Beschlossen ist das Paket übrigens noch nicht – doch da die fünf Fraktionen gemeinsam an einem Strang ziehen, gelten die Erfolgsaussichten als hoch.

Stabilität sucht man woanders

Während die politische Klasse mit immer neuen Verfahrenstricks ihre Pfründe absichert, fragen sich viele Bürger, worauf sie sich überhaupt noch verlassen können. Wenn selbst die Spielregeln des Staates zum Spielball tagespolitischer Interessen werden, gewinnt eines an Bedeutung: die Suche nach Werten, die sich nicht per Gesetzentwurf umschreiben lassen. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber kennen keine Geschäftsordnung, die man über Nacht ändern könnte. Sie haben über Jahrtausende ihren Wert bewahrt – unabhängig davon, welche Mehrheit gerade an welcher Stellschraube dreht. Als solide Beimischung in einem breit gestreuten Vermögen bleiben sie ein Anker der Beständigkeit in einer Zeit, in der Verlässlichkeit zur Mangelware geworden ist.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion wieder und stellt keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Wir empfehlen jedem Leser, sich vor finanziellen Entscheidungen eigenständig umfassend zu informieren und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen. Für getroffene Anlageentscheidungen ist jeder Anleger selbst verantwortlich.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen