
Digitale Überwachung im Deckmantel des Opferschutzes: Hubig plant weitreichendes Gesetz gegen „digitale Gewalt"

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat ein neues Gesetzesvorhaben angekündigt, das sich gegen sogenannte digitale Gewalt richten soll. Was auf den ersten Blick wie ein längst überfälliger Schritt zum Schutz von Persönlichkeitsrechten klingt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als ein Vorhaben mit erheblichem Potenzial zur Einschränkung der Meinungsfreiheit im Netz. Denn die Pläne gehen weit über das hinaus, was der harmlose Begriff „Deepfake-Verbot" suggeriert.
Deepfakes als Türöffner für umfassende Regulierung
Im Kern geht es zunächst um ein durchaus nachvollziehbares Anliegen: Das Erstellen und Verbreiten sexualisierter Deepfakes – also mittels Künstlicher Intelligenz generierter pornografischer Bilder und Videos realer Personen – soll künftig ausdrücklich unter Strafe gestellt werden. Im Internet kursierten Millionen solcher Fälschungen, häufig von Frauen des öffentlichen Lebens, so Hubig gegenüber dem „Spiegel".
Doch die Ministerin belässt es nicht dabei. Die geplanten Gesetzesänderungen sollen nicht nur pornografische KI-Bilder umfassen, sondern Fakes insgesamt, die in Persönlichkeitsrechte eingreifen würden. „Manche dieser Aufnahmen dienen dazu, Menschen zu verletzen. Andere sollen die Betroffenen verleumden oder Lügen streuen", erklärte Hubig. Man werde das nicht hinnehmen.
Hier wird es brisant. Denn wer definiert, was eine „Lüge" ist? Wer entscheidet, welches satirische Bild noch zulässig ist und welches bereits in Persönlichkeitsrechte eingreift? Die Formulierungen sind derart dehnbar, dass kritische Beobachter zu Recht fragen dürfen, ob hier nicht ein Instrument geschaffen wird, das weit über den Schutz vor sexualisierter Gewalt hinausreicht.
Accountsperren per Richterentscheid – ein gefährlicher Präzedenzfall
Besonders alarmierend ist die Ankündigung, dass Accounts von Tätern künftig per richterlicher Anordnung gesperrt werden könnten, wenn diese „massiv Recht verletzen" würden. Was zunächst vernünftig klingt, birgt enormes Missbrauchspotenzial. In einem Land, in dem bereits das Teilen eines satirischen Memes zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen führen kann, öffnet eine solche Regelung Tür und Tor für die systematische Mundtotmachung unliebsamer Stimmen.
Opfer in Zivilverfahren sollen zudem bessere Auskunftsrechte erhalten, um herauszufinden, wer hinter Fakeprofilen und manipulierten Bildern stecke. Die Anonymität im Netz – einst als Errungenschaft der digitalen Freiheit gefeiert – wird damit weiter ausgehöhlt. Natürlich gibt es Fälle, in denen die Identifizierung von Tätern zwingend notwendig ist. Doch die Erfahrung lehrt, dass solche Instrumente selten nur gegen die wirklich Kriminellen eingesetzt werden.
Plattformen im Visier der Regulierungswut
Hubig nimmt auch die Betreiber sozialer Netzwerke ins Visier. Diese verdienten viel Geld mit ihren Plattformen und müssten sich selbstverständlich an Recht und Gesetz halten, so die Ministerin. Mit Verweis auf bestehende EU-Regelungen kündigte sie an, den sozialen Netzwerken auch im nationalen Recht neue Vorgaben zu machen. Man kennt dieses Muster: Erst kommt Brüssel mit dem Digital Services Act, dann legt Berlin noch eine Schippe drauf. Die Regulierungsspirale dreht sich immer schneller.
Was dabei gerne verschwiegen wird: Die großen Plattformen haben längst eigene, teils übereifrige Moderationsteams, die bereits heute massenhaft Inhalte löschen – nicht selten auch solche, die lediglich eine unbequeme Meinung darstellen. Mehr staatliche Vorgaben werden dieses Problem nicht lösen, sondern verschärfen.
Die eigentlichen Probleme bleiben ungelöst
Während sich die Bundesjustizministerin mit Verve dem Kampf gegen digitale Gewalt widmet, bleiben die wirklich drängenden Probleme der inneren Sicherheit weitgehend unbearbeitet. Die Kriminalitätsstatistiken sprechen eine deutliche Sprache: Messerangriffe, Gewaltkriminalität und Übergriffe im öffentlichen Raum haben in den vergangenen Jahren dramatisch zugenommen. Doch statt die analoge Gewalt auf Deutschlands Straßen entschlossen zu bekämpfen, konzentriert man sich lieber auf die digitale Welt – wo sich politisch bequemer regulieren lässt.
Hubig selbst verweist auf ihre Erfahrungen als ehemalige Richterin und Staatsanwältin. Sie habe viele Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs verhandelt und mache keinen Unterschied zwischen analoger und digitaler Gewalt. Ein hehres Prinzip. Doch wer keinen Unterschied macht, der verwischt auch Grenzen – und genau das ist die Gefahr dieses Gesetzesvorhabens.
Es steht außer Frage, dass sexualisierte Deepfakes ein ernstes Problem darstellen und Betroffene besser geschützt werden müssen. Doch ein Gesetz, das unter dem Deckmantel des Opferschutzes die Meinungsfreiheit im Netz weiter beschneidet, Anonymität aushöhlt und dem Staat neue Kontrollmöglichkeiten an die Hand gibt, verdient mehr als nur wohlwollende Zustimmung. Es verdient kritische Prüfung – und zwar bevor es beschlossen wird, nicht danach.
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