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Kettner Edelmetalle
02.09.2026
17:45 Uhr
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Drohnen-Abwehr per Outsourcing: Staat will Schutzpflicht abgeben

Drohnen-Abwehr per Outsourcing: Staat will Schutzpflicht abgeben
Symbolbild: KI-generiert

Nach einer Serie von Angriffen auf die deutsche Strom- und Energieversorgung arbeitet das Bundesinnenministerium an einem neuen Konzept für den Schutz kritischer Infrastruktur. Medienberichten zufolge wird geprüft, ob Betreiber besonders sensibler Anlagen künftig selbst gegen Drohnen vorgehen dürfen. Die Wirtschaft reagiert reserviert – und verweist auf den Staat.

Das Gewaltmonopol als juristisches Nadelöhr

Eine Sprecherin des Ministeriums verwies laut Bericht auf die schwierige Rechtslage. Zuständigkeiten von Bund und Ländern seien betroffen, das staatliche Gewaltmonopol müsse gewahrt bleiben.

"Um der von Drohnen ausgehenden Gefahr für einen wirksamen Schutz von schutzbedürftigen Einrichtungen und Unternehmen unter Beachtung des staatlichen Gewaltmonopols zu begegnen, sind komplexe rechtliche Fragen zu klären, die sowohl Zuständigkeiten des Bundes als auch der Länder tangieren."

Im Ministerium denke man deshalb über eine sogenannte Beleihung nach. Das heißt: Der Bund behielte die Aufsicht, übertrüge die hoheitliche Aufgabe der Drohnenabwehr aber an private Akteure. Externe Gutachter prüfen dem Bericht zufolge derzeit, wie sich ein solches Modell rechtssicher konstruieren ließe.

Die Industrie winkt ab – aus gutem Grund

Betreiber und Industrieverbände sind informiert. Begeisterung klingt anders. Ein Sprecher des Verbandes En2x, in dem Mineralölunternehmen sowie Anbieter erneuerbarer Kraft- und Brennstoffe organisiert sind, bezeichnete das Vorhaben als "bekannt" – und betonte, Gefahrenabwehr im Luftfahrtrecht bleibe aus Sicht des Verbandes staatliche Aufgabe.

Auch der Verband der Chemischen Industrie blickt dem Bericht zufolge skeptisch auf die Pläne. Der Schutz vor Drohnenangriffen sei hoheitliche Aufgabe; man sehe das Innenministerium in Abstimmung mit dem Verteidigungsministerium in der Pflicht. Hintergrund der Zurückhaltung seien befürchtete hohe Kosten und eine mögliche gesetzliche Pflicht.

Warum die Eile? Ein Blick auf die vergangenen Monate

Der Zeitpunkt ist kein Zufall. Erst in den vergangenen Tagen wurden Berichten zufolge Sabotageakte an einem Umspannwerk nahe dem Kraftwerk Jänschwalde in Brandenburg sowie an einer Anlage des Netzbetreibers Amprion im nordrhein-westfälischen Bergheim bekannt; Ermittler sehen laut Medienberichten Parallelen zwischen beiden Fällen.

Schon im Juni hatte ein Brandanschlag auf ein Umspannwerk in Reutlingen für Schlagzeilen gesorgt – nach Presseberichten saßen rund 40.000 Menschen im Dunkeln. Im Mai unterbrach ein Anschlag auf einen Strommast in Italien Berichten zufolge für Tage Teile der Ölversorgung Deutschlands und Österreichs.

Der Bürger zahlt – so oder so

Aus Sicht unserer Redaktion offenbart die Debatte ein grundsätzliches Problem: Der Staat, der Milliarden in Sondervermögen und Klimaziele lenkt, kommt bei seiner Kernaufgabe – dem Schutz von Leben, Eigentum und Versorgung – ins Straucheln. Wer Sicherheit an Private delegiert, verschiebt am Ende auch die Rechnung: Kosten für Abwehrtechnik landen erfahrungsgemäß im Strom- und Gaspreis.

Die Innenministerkonferenz will sich in den kommenden Monaten erneut mit der Frage befassen, wer künftig welche Rolle beim Schutz kritischer Infrastruktur übernimmt. Bis dahin bleibt die unbequeme Erkenntnis: Deutschlands Nervensystem aus Leitungen, Umspannwerken und Pipelines ist verwundbarer, als viele glauben.

Wer Vorsorge ernst nimmt, denkt über Resilienz nach – im Haushalt wie im Vermögen. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber gelten vielen Anlegern seit Generationen als krisenfeste Beimischung in einem breit gestreuten Portfolio.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Anlageberatung dar. Er gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser ist für seine Anlageentscheidungen selbst verantwortlich und sollte eigenständig recherchieren.

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