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Kettner Edelmetalle
27.05.2026
05:51 Uhr

Ebola-Alarm: Kanada und Bahamas schließen ihre Grenzen – wo bleibt Deutschland?

Ebola-Alarm: Kanada und Bahamas schließen ihre Grenzen – wo bleibt Deutschland?

Während die Weltgesundheitsorganisation den Bundibugyo-Stamm des Ebola-Virus zu einer Bedrohung von höchster internationaler Brisanz erklärt hat, handeln immer mehr Länder konsequent. Kanada und die Bahamas haben am Dienstag temporäre Einreisesperren gegen Bewohner der Demokratischen Republik Kongo, Ugandas und Südsudans verhängt. Eine Maßnahme, die in Berlin offenbar bislang undenkbar erscheint – obwohl sie elementarer Bestandteil verantwortungsvoller Staatsführung wäre.

Klare Kante in Ottawa und Nassau

Die kanadische Regierung hat unmissverständlich erklärt, dass Einwohner der drei betroffenen Staaten für 90 Tage ab Mittwoch nicht mehr ins Land gelassen würden. Ziel der Grenzmaßnahme sei es, das Risiko eines Eintrags und einer Ausbreitung von Ebola in Kanada zu minimieren. Eine schlichte, nüchterne Begründung – und genau das, was man von einer Regierung erwarten dürfe, die ihre eigene Bevölkerung schützen möchte.

Die Bahamas zogen umgehend nach. Ihre Einreisebeschränkungen seien mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten und blieben zunächst für 30 Tage bestehen, vorbehaltlich einer Überprüfung durch das Gesundheitsministerium des Karibikstaates. Zusätzlich kündigte der Inselstaat verschärfte Gesundheitskontrollen und mögliche Quarantänen für ausländische Reisende an, die sich in den vergangenen 30 Tagen in einem der Risikoländer aufgehalten hätten.

Auch Washington geht voran

Bereits in der vergangenen Woche hatte die US-Regierung unter Präsident Trump Nicht-Staatsbürgern, die kürzlich in den Kongo, nach Uganda oder Südsudan gereist waren, die Einreise in die Vereinigten Staaten untersagt. Während also gleich mehrere westliche Staaten ihre Verantwortung ernst nehmen, herrscht in europäischen Hauptstädten – allen voran in Berlin – auffälliges Schweigen. Wo bleibt das entschlossene Handeln einer Bundesregierung, die ihre Bürger schützen müsste, statt sich in ideologischen Nebenschauplätzen zu verlieren?

WHO schlägt höchste Alarmstufe

Die Weltgesundheitsorganisation hat das Risiko, dass der Bundibugyo-Stamm sich zu einem landesweiten Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo entwickelt, am Freitag auf „sehr hoch" eingestuft. Die Ausbrüche in Kongo und Uganda wurden offiziell zur gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite erklärt – eine Klassifizierung, die seit der Corona-Pandemie jedem ein Begriff sein sollte.

Kanadische Staatsbürger, ständige Einwohner sowie andere ausländische Personen, die sich kürzlich in betroffenen Gebieten aufgehalten haben und keine Symptome aufweisen, müssen sich ab dem 30. Mai für 21 Tage in Quarantäne begeben. Bislang seien weder in den USA, noch in Kanada oder auf den Bahamas Ebola-Fälle gemeldet worden – ein Erfolg, den man wohl gerade dieser frühzeitigen Konsequenz zu verdanken habe.

Berliner Tatenlosigkeit als Risiko

Es drängt sich die Frage auf: Während Ottawa, Washington und selbst der kleine Inselstaat Bahamas entschlossen handeln, was tut eigentlich die Große Koalition unter Friedrich Merz? Die Erfahrungen aus der Corona-Zeit hätten doch eigentlich gezeigt, wie wichtig frühzeitige Grenzkontrollen seien. Doch in einem Land, in dem offene Grenzen längst zum politischen Glaubensbekenntnis erhoben wurden, scheint selbst eine hochansteckende, oft tödlich verlaufende Viruserkrankung kein Anlass zu sein, ernsthaft über Schutzmaßnahmen nachzudenken.

Ein Großteil der deutschen Bevölkerung dürfte sich angesichts solcher Versäumnisse zu Recht fragen, ob die Prioritäten in Berlin noch richtig gesetzt sind. Wer seine Bürger schützen will, muss handeln – nicht zögern.

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Hinweis: Die vorliegenden Inhalte stellen keine Anlageberatung dar. Jede Anlageentscheidung sollte auf eigener gründlicher Recherche basieren. Für die individuelle finanzielle Situation und daraus resultierende Entscheidungen ist jeder Anleger selbst verantwortlich. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Verluste oder Schäden, die aus Anlageentscheidungen auf Grundlage dieses Artikels entstehen können.

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