
Florida greift die "New York Times" an: Öffnet jetzt die Bücher!

Ein Bundesstaat gegen die mächtigste Zeitung der Welt: Floridas Generalstaatsanwalt James Uthmeier hat am 10. August ein 28-seitiges Forderungsschreiben an die New York Times Company geschickt. Sein Ziel: Einblick in sechs Jahre interne Unterlagen, Vorstandsprotokolle und Berichte. Der Hebel ist nicht das Presserecht – sondern das Aktienrecht.
160.000 Aktien als Türöffner
Uthmeier handelt nach eigenen Angaben als Treuhänder und Rechtsberater des State Board of Administration, das Floridas Pensionsvermögen verwaltet. Rund 160.000 Aktien der New York Times Company liegen in diesem Topf – Medienberichten zufolge ein Paket im Wert von über zwölf Millionen Dollar.
Klingt nach Kleingeld für einen Konzern dieser Größe. Doch als Aktionär darf man nach New Yorker Recht Bücher und Unterlagen einsehen, wenn ein legitimer Zweck vorliegt. Genau diesen Weg beschreitet Florida. Dem Bericht zufolge hat die Zeitung bis zum 24. August Zeit zu reagieren – sonst will Uthmeier vor dem New York Supreme Court klagen.
72 Korrekturen – und ein abgeschaffter Kontrolleur
Der Vorwurf im Kern: Die Berichterstattung über den Krieg zwischen Israel und der Hamas sei wiederholt fehlerhaft gewesen. Uthmeier verweist laut dem Schreiben auf Berichte, wonach die Zeitung zwischen dem 7. Oktober 2023 und Juni 2024 72 Fehler in ihrer Kriegsberichterstattung eingeräumt habe – viele davon aus seiner Sicht zugunsten der Hamas.
Pikant ist der zweite Punkt: Nach einem Umsatzeinbruch strich das Blatt 2017 die Stelle des unabhängigen Leseranwalts, des sogenannten Public Editor. Seither, so Uthmeier, habe die Redaktion Standardverstöße mehrfach erst nach öffentlichem Druck eingestanden. Wer die Kontrolleure abschafft, sollte sich über Kontrollverlust nicht wundern – so lässt sich die Stoßrichtung zusammenfassen.
"Der erste Verfassungszusatz schützt, was eine Zeitung veröffentlicht. Er erlaubt es dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft aber nicht, seine Aktionäre zu ignorieren."
Die Zeitung spricht von Einschüchterung
Das Verlagshaus sieht das erwartbar anders. Eine Sprecherin erklärte, man kenne das Schreiben; es sei zwar als gesellschaftsrechtliches Auskunftsverlangen verpackt, tatsächlich aber ein klarer Versuch, verfassungsrechtlich geschützten Journalismus einzuschüchtern. Eine ausführlichere Antwort werde folgen.
Beobachter verweisen zudem auf den politischen Rahmen: Uthmeier wurde von Gouverneur Ron DeSantis ins Amt berufen und steht Berichten zufolge selbst vor einer Wahl. Kritiker sehen darin einen Wahlkampfauftritt. Befürworter halten dagegen, dass Rentengelder kein Spielgeld seien – und ein Verlag, der Marke und Glaubwürdigkeit selbst als sein wichtigstes Kapital bezeichnet, sich Fragen zur Qualitätssicherung gefallen lassen müsse.
Was das mit deutschen Sparern zu tun hat
Auch hierzulande dürfte mancher schmunzeln: In Deutschland finanzieren Bürger über Zwangsbeiträge einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dessen Berichterstattung sie nicht per Aktionärsrecht durchleuchten können. In Florida reichen 160.000 Aktien, um den Vorstand zur Rechenschaftslegung aufzufordern. Ein Lehrstück über Eigentum, Kontrolle und Rechenschaft.
Für Anleger bleibt die nüchterne Erkenntnis: Medienkonzerne sind Geschäftsmodelle, deren Substanz Vertrauen heißt. Bröckelt es, bröckelt der Kurs. Wer Vermögen langfristig absichern will, tut deshalb gut daran, nicht alles auf eine Karte zu setzen – physische Edelmetalle wie Gold und Silber sind seit Jahrhunderten eine bewährte Beimischung, die keine Pressemitteilung und keinen Vorstand braucht.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Jeder Anleger ist für seine Entscheidungen selbst verantwortlich und sollte eigenständig recherchieren.
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