
Geheimsache AfD: Berlin schweigt bis zur Vereidigung des neuen Senats

Zwei Tage vor der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus bleibt eine brisante Frage unbeantwortet: Beobachtet der Landesverfassungsschutz die Berliner AfD? Die Innenverwaltung will darüber frühestens dann informieren, wenn die Regierungsbildung abgeschlossen ist. Das geht aus einer Antwort der Behörde auf eine Presseanfrage hervor, über die zuerst berichtet wurde.
Neutralitätspflicht endet nicht am Wahlabend
Die Begründung klingt sperrig, hat es aber in sich. Eine Sprecherin erklärte, man sei nach der Wahl bis zur Bildung einer Regierung daran gehindert, im Einzelfall über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Beobachtungstätigkeit Auskunft zu geben.
Entscheidend ist also nicht die Schließung der Wahllokale. Nach Auffassung der Innenverwaltung müssen erst der neue Regierende Bürgermeister gewählt und vereidigt und auch die neuen Senatoren im Amt sein. Erst dann sei eine öffentliche Mitteilung grundsätzlich zulässig.
Die Behörde beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2022. Anlass waren damals Äußerungen der früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel zur Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Thüringer Ministerpräsidenten, die mit AfD-Stimmen zustande gekommen war. Merkel hatte von einem „schlechten Tag für die Demokratie“ gesprochen und erklärt, das Ergebnis müsse „rückgängig“ gemacht werden.
„Der Prozess der politischen Willensbildung ist nicht auf den Wahlkampf beschränkt, sondern findet fortlaufend statt.“
So formulierte es Karlsruhe seinerzeit. Der Staat müsse also auch zwischen den Wahlen neutral bleiben – ein Satz, den sich manch amtierender Politiker gelegentlich in Erinnerung rufen dürfte.
Neues Gesetz, neue Macht – und ein heikles Timing
Brisant wird der Fall durch eine schwarz-rote Gesetzesnovelle. Seit dem 1. September darf der Berliner Verfassungsschutz die Öffentlichkeit nicht mehr nur über gesichert extremistische Gruppen unterrichten, sondern bereits über Verdachtsfälle – nach Paragraf 10 des novellierten Gesetzes dann, wenn „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen.
Damit existiert erstmals eine Rechtsgrundlage, um eine mögliche Einstufung des Landesverbands öffentlich zu machen. Ob sie bereits erfolgt ist, bleibt offiziell unbekannt. Medienberichten zufolge gelten die AfD-Landesverbände in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen als gesichert rechtsextremistisch – für Berlin ist eine solche Einstufung bislang nicht bekannt.
Auch ein Dementi will gut terminiert sein
Die Innenverwaltung erklärte, es sei „grundsätzlich beabsichtigt“, die neue Informationsbefugnis „zum frühestmöglich zulässigen Zeitpunkt“ zu nutzen – ausdrücklich auch dann, wenn gar keine Beobachtung stattfinde. Eine Garantie für schnelle Klarheit ist das nicht.
Vor einer Mitteilung prüfe der Verfassungsschutz tagesaktuell mögliche Hinderungsgründe, hieß es weiter. Genannt wurden „operative Belange“, kurzfristige Gerichtsentscheidungen und sogenannte „Stillhaltezusagen“ in Verwaltungsstreitverfahren. Zu den Umständen der eigenen Entscheidungsfindung äußere man sich zum Schutz der Arbeitsweise grundsätzlich nicht.
Zwischen Transparenzversprechen und Machtfrage
Ausgelöst hatte die Debatte der Grünen-Fraktionschef und Spitzenkandidat Werner Graf, der Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und die Behörde zur Offenlegung aufgefordert hatte. Die AfD äußerte sich Berichten zufolge dazu nicht.
Aus Sicht unserer Redaktion zeigt der Vorgang ein Grundproblem: Ein Inlandsnachrichtendienst, der dem Innenressort untersteht, entscheidet faktisch mit über die Reputation politischer Konkurrenz. Wer über Zeitpunkt und Wortwahl solcher Mitteilungen bestimmt, besitzt politische Macht. Umso wichtiger sind Transparenz, gerichtliche Kontrolle und ein Publikum, das genau hinsieht.
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