
Gescheiterte Verfassungsrichterin erklärt demokratische Wahl zum Angriff auf die Demokratie
Es gibt Momente, in denen sich politische Akteure derart selbst entlarven, dass man als Beobachter nur noch fassungslos den Kopf schütteln kann. Frauke Brosius-Gersdorf, jene Staatsrechtlerin, die im Sommer 2025 als Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht scheiterte, hat bei Markus Lanz einen solchen Moment geliefert. Ihre Aussagen offenbaren ein Demokratieverständnis, das man getrost als besorgniserregend bezeichnen darf.
Wenn Nichtwahl zur Demokratiegefährdung wird
Die von der SPD vorgeschlagene Kandidatin bezeichnete ihre Nichtwahl allen Ernstes als „Angriff auf unsere liberale Demokratie" und als „nicht legitim". Man muss sich diese Aussage auf der Zunge zergehen lassen: Eine Juristin, die das höchste deutsche Gericht hätte besetzen sollen, versteht offenbar nicht, dass eine demokratische Wahl auch bedeuten kann, nicht gewählt zu werden. Das Wesen einer Wahl besteht schließlich darin, dass Abgeordnete frei entscheiden können – und manchmal eben gegen einen Kandidaten stimmen.
Besonders pikant wird es, wenn Brosius-Gersdorf fordert, bei solchen Personalentscheidungen müsse „Fraktionsdisziplin" ausgeübt werden. Es gehe schließlich nicht um „Gewissensentscheidungen". Damit stellt sie das parlamentarische Grundprinzip der freien Mandatsausübung praktisch auf den Kopf. Artikel 38 des Grundgesetzes, der Abgeordnete ausdrücklich nur ihrem Gewissen unterwirft, scheint für die verhinderte Verfassungsrichterin offenbar ein lästiges Detail zu sein.
Ein technokratisches Demokratieverständnis
Was Brosius-Gersdorf hier propagiert, ist nichts anderes als ein Hinterzimmer-Demokratieverständnis: Parteien kungeln Kandidaten aus, und das Parlament hat gefälligst abzunicken. Wer sich diesem Prozedere widersetzt, begeht in ihrer Lesart einen „Angriff auf die liberale Demokratie". Man fragt sich unwillkürlich, welches Demokratieverständnis diese Frau eigentlich an das Bundesverfassungsgericht mitgebracht hätte.
Die Ironie der Geschichte liegt darin, dass Brosius-Gersdorf mit ihren Äußerungen nachträglich all jene bestätigt, die ihre Wahl verhindert haben. Wer derart fundamental missverstanden hat, was demokratische Legitimation bedeutet, der ist für ein Amt, das über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen wacht, schlicht ungeeignet. Die Unionsabgeordneten, die sich gegen sie stellten, haben offenbar einen besseren Instinkt bewiesen als jene, die sie nominiert hatten.
Kritik an ihren Positionen war berechtigt
Die Ablehnung der Kandidatin hatte handfeste Gründe. Ihre Positionen zum Schwangerschaftsabbruch sowie ihre Haltung zur Impfpflicht während der Corona-Jahre hatten innerhalb der Unionsfraktion erhebliche Bedenken ausgelöst. Dass eine Kandidatin für das höchste deutsche Gericht wegen ihrer politischen Positionen kritisch hinterfragt wird, ist kein Demokratiedefizit – es ist gelebte Demokratie.
Brosius-Gersdorf argumentiert, ein Richteramt sei „ein juristisches Amt und kein politisches Amt". Diese Aussage zeugt von einer bemerkenswerten Naivität oder bewussten Irreführung. Gerade das Bundesverfassungsgericht trifft regelmäßig Entscheidungen von enormer politischer Tragweite. Die Besetzung dieses Gerichts ist daher selbstverständlich auch eine politische Frage – und muss es in einer funktionierenden Demokratie auch sein.
Ein Sieg für die parlamentarische Kontrolle
Die Nichtwahl von Brosius-Gersdorf war kein Angriff auf die Demokratie, sondern ein Beweis dafür, dass parlamentarische Kontrolle noch funktionieren kann. Abgeordnete haben sich geweigert, eine Kandidatin durchzuwinken, deren Positionen sie für problematisch hielten. Das ist genau das, wofür sie gewählt wurden.
Dass die verhinderte Verfassungsrichterin nun bei Markus Lanz ihr Scheitern als Demokratiegefährdung umdeutet, sagt mehr über sie selbst aus als über den Zustand unserer Demokratie. Es offenbart ein Anspruchsdenken, das in einer freien Gesellschaft keinen Platz haben sollte. Niemand hat ein Recht auf ein bestimmtes Amt – auch nicht, wenn man von der richtigen Partei vorgeschlagen wurde.
Die deutschen Bürger können froh sein, dass diese Personalie gescheitert ist. Eine Verfassungsrichterin, die demokratische Wahlergebnisse nur dann akzeptiert, wenn sie zu ihren Gunsten ausfallen, wäre eine Gefahr für den Rechtsstaat gewesen – nicht dessen Hüterin.
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