
GLS Bank kündigt Konten linksextremer Organisationen – und erntet Protest aus den eigenen Reihen

Die selbsternannte „sozial-ökologische" GLS Bank steht im Kreuzfeuer der Kritik – ausgerechnet von jener Klientel, die sie jahrelang hofiert hat. Im Dezember 2025 kündigte das Geldinstitut mehreren Organisationen aus dem linken bis linksextremen Spektrum die Bankkonten. Betroffen sind unter anderem die Deutsche Kommunistische Partei (DKP), die Rote Hilfe e.V. sowie das Anarchist Black Cross Dresden. Allesamt Gruppierungen, die vom Verfassungsschutz beobachtet und als linksextremistische Bestrebungen eingestuft werden.
Wenn Extremisten plötzlich keine Überweisungen mehr tätigen können
Die Konsequenzen für die betroffenen Organisationen sind erheblich. Nach eigenen Angaben können sie keine Spenden mehr annehmen, Mieten nicht überweisen und laufende Ausgaben nicht begleichen. In einem offenen Brief beklagen die Betroffenen, ihre „politische Arbeit" werde so erheblich erschwert oder faktisch unmöglich gemacht. Man möchte fast Mitleid empfinden – wäre da nicht die Tatsache, dass es sich um Gruppierungen handelt, die der Verfassungsschutz als Bedrohung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung einstuft.
Doch die Solidarität aus dem linken Lager ließ nicht lange auf sich warten. Mehr als 4.700 Unterzeichner, darunter zahlreiche Genossenschaftsmitglieder der GLS Bank selbst, fordern in einem offenen Brief die Rücknahme der Kündigungen. Das Netzwerk „Debanking Stoppen!" initiierte den Protest und warnt vor „autoritären Tendenzen" und einem „gesellschaftlichen Rechtsruck". Die Ironie, dass ausgerechnet Unterstützer kommunistischer Parteien vor Autoritarismus warnen, scheint den Verfassern dabei entgangen zu sein.
Die Bank verteidigt sich – mit regulatorischen Argumenten
Die GLS Bank weist den Vorwurf politisch motivierter Kündigungen entschieden zurück. In einer Stellungnahme betont der Vorstand, man lehne jede Form gezielten Ausschlusses demokratischer Organisationen aus dem Finanzsystem ab. Die Kündigungen seien keine politischen Entscheidungen, sondern das Ergebnis von Einzelfallprüfungen auf Grundlage regulatorischer, aufsichtsrechtlicher und risikobezogener Anforderungen.
„Mit zunehmender regulatorischer Komplexität, insbesondere bei Organisationen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, wachsen die Sorgfalts-, Dokumentations- und Prüfpflichten für Banken erheblich."
Die Bank verweist stolz auf mehr als 11.000 Konten von sozialen, aktivistischen und gemeinnützigen Organisationen, die sie weiterhin führe. Gleichzeitig kündigt sie an, den Dialog mit Initiativen wie „Debanking Stoppen!" fortzusetzen und sogar Workshops sowie Schulungsangebote für Vereine anzubieten. Ein bemerkenswerter Spagat zwischen regulatorischer Pflichterfüllung und ideologischer Kundenpflege.
Debanking – ein Phänomen quer durch alle politischen Lager
Der aktuelle Fall reiht sich in eine wachsende Zahl von Kontokündigungen ein, die in den vergangenen Jahren für Aufsehen gesorgt haben. Bemerkenswert ist dabei, dass das Phänomen keineswegs nur linke Organisationen betrifft. Dokumentiert sind Fälle von AfD-Mitgliedern, konservativen Medien, regierungskritischen Journalisten, Corona-Kritikern sowie Aktivisten verschiedenster Couleur.
Internationale Autoren- und Presseverbände wie der PEN warnen bereits vor einer „indirekten Form der Zensur". Der Entzug finanzieller Infrastruktur könne kritische Stimmen ebenso wirksam mundtot machen wie formale Verbote. Eine Einschätzung, die man durchaus teilen kann – unabhängig davon, welche politische Richtung gerade betroffen ist.
Rechtlich legal, demokratisch fragwürdig
Rein juristisch bewegen sich die Banken auf sicherem Terrain. Unbefristete Zahlungsdienstrahmenverträge können mit entsprechender Frist gekündigt werden – ohne Angabe von Gründen. Die Finanzaufsicht Bafin sieht bislang keinen strukturellen Handlungsbedarf und verweist auf die Vertragsfreiheit der Kreditinstitute.
Kritiker sprechen jedoch von einer demokratiepolitischen Grauzone. Zwar schützen Basiskonten vor dem vollständigen Ausschluss vom Zahlungsverkehr, doch ersetzen sie keine Geschäfts- oder Spendenkonten. Für Organisationen, Medien und politisch aktive Einzelpersonen kann der Verlust eines regulären Kontos existenzbedrohend sein.
Ein zweischneidiges Schwert
Die Debatte um das sogenannte Debanking offenbart ein grundsätzliches Dilemma moderner Gesellschaften. Einerseits haben Banken legitime Gründe, Geschäftsbeziehungen mit Organisationen zu beenden, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Die regulatorischen Anforderungen und Haftungsrisiken sind real und nicht von der Hand zu weisen.
Andererseits birgt die Praxis die Gefahr, dass finanzielle Infrastruktur zum Instrument politischer Ausgrenzung wird. Was heute linksextreme Gruppierungen trifft, könnte morgen konservative Vereine, kritische Medien oder unbequeme Einzelpersonen treffen. Die Frage, wer in einer Gesellschaft Zugang zum Bankensystem haben sollte, ist letztlich eine zutiefst politische – auch wenn die Banken dies bestreiten.
Für den deutschen Bürger bleibt die Erkenntnis, dass in Zeiten zunehmender Regulierung und politischer Polarisierung selbst das eigene Bankkonto nicht mehr als selbstverständlich gelten kann. Ein weiterer Grund, warum viele Menschen verstärkt auf physische Werte setzen, die unabhängig von Bankkonten und digitaler Infrastruktur existieren.
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