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16.08.2026
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Göttingen: Zwölf verletzte Polizisten nach Rosenkranz-Gebet

Göttingen: Zwölf verletzte Polizisten nach Rosenkranz-Gebet
Symbolbild: KI-generiert

Ein Gebet auf dem Marktplatz – am Ende zwölf verletzte Polizisten und rund 200 Zwangsanwendungen. Am Samstagnachmittag, dem 15. August, eskalierte in der Göttinger Innenstadt der Protest gegen eine angemeldete Kundgebung von Abtreibungsgegnern. Die Beamten standen buchstäblich zwischen den Fronten.

20 Betende, ein spontaner Gegenprotest

Gegen 15 Uhr hatte sich laut Polizeiangaben eine ordnungsgemäß angezeigte Versammlung unter dem Motto „Öffentlicher Rosenkranz gegen Abtreibung“ formiert. Rund 20 Teilnehmer äußerten mit Gebeten und Redebeiträgen ihre Ablehnung von Schwangerschaftsabbrüchen. Ein Teil sei von außerhalb angereist, Medienberichten zufolge sogar aus Frankreich.

Hinter der Kundgebung stand die Deutsche Gesellschaft für Tradition, Familie und Privateigentum (TFP), eine 1960 in Brasilien gegründete Organisation katholischer Laien mit Ablegern in mehreren Ländern. In deutschen Medien wird sie als erzkonservativ eingeordnet.

Die Versammlung selbst verlief bis zum späten Nachmittag friedlich. Doch im Umfeld hatte sich spontan ein Gegenprotest gebildet – mit Zwischenrufen und lauter Musik, wie die Polizei berichtete. Die Stimmung kippte.

Die Polizeikette als letzte Linie

Weil die Lage zunehmend angespannt war, bildeten die Einsatzkräfte frühzeitig eine Kette zwischen beiden Lagern. Der Ernstfall kam beim Abmarsch: Als die Teilnehmer unter Begleitung den Marktplatz in Richtung ihrer Fahrzeuge verließen, setzten sich nach Darstellung der Polizei Personen aus dem Gegenprotest in Bewegung.

Ihr erkennbares Ziel sei es gewesen, die Kette zu durchbrechen und zu den Betenden vorzudringen. Dabei sei erheblicher Druck auf die Beamten ausgeübt und Gewalt gegen Einsatzkräfte angewendet worden. Rund 200 Mal mussten die Beamten unmittelbaren Zwang einsetzen – Wegschieben, Zurückdrängen, körperliche Gewalt und Pfefferspray.

Zwölf Polizisten erlitten den Angaben zufolge Verletzungen durch Reizstoff. Mehrere Rettungswagen rückten an. Über Verletzte unter den Demonstranten beider Seiten lagen der Polizei zunächst keine Erkenntnisse vor. Die Behörde rekonstruiert nun den Ablauf und prüft mögliche Straftaten.

Kein Einzelfall – und das ist das Problem

Göttingen kennt solche Bilder. Bereits im April 2025 hatte es Medienberichten zufolge größere Proteste gegen einen öffentlichen Auftritt derselben Gruppe gegeben. Und an einem einzigen Protest-Wochenende in der Universitätsstadt wurden vor wenigen Jahren nach Polizeiangaben 21 Einsatzkräfte verletzt.

Aus Sicht unserer Redaktion liegt der eigentliche Skandal nicht in der Frage, ob man das Rosenkranz-Gebet einer erzkonservativen Gruppe sympathisch findet. Er liegt darin, dass 20 betende Menschen in Deutschland offenbar Polizeischutz brauchen, um eine genehmigte Versammlung unbeschadet zu verlassen.

Versammlungsfreiheit gilt nach dem Grundgesetz für alle – auch für jene, deren Überzeugungen der Mehrheit fremd sind.

Wer schützt eigentlich die Schützer?

Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist seit Jahren steigende Zahlen bei Angriffen auf Polizeibeamte aus. Kritiker bemängeln, dass Gewalt gegen Einsatzkräfte in politischen Sonntagsreden regelmäßig verurteilt, in der Praxis aber häufig milde geahndet werde.

Für viele Bürger stellt sich deshalb eine unbequeme Frage: Wie belastbar ist ein Rechtsstaat, in dem die Meinungsäußerung einer Minderheit nur noch mit Pfefferspray und Polizeiketten durchsetzbar ist? Die Ermittlungen in Göttingen dauern an. Ob sie zu Anklagen führen, bleibt abzuwarten – bis dahin gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.

Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

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