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Kettner Edelmetalle
11.03.2026
15:08 Uhr

Großrazzia gegen rechtsextremen Verlag: 488 Fälle von Volksverhetzung – Hauptverdächtiger in Russland untergetaucht

In einer koordinierten Aktion, die sich über mehrere Bundesländer sowie Polen und Spanien erstreckte, sind Ermittler gegen den berüchtigten Verlag „Der Schelm" vorgegangen. Der Vorwurf wiegt schwer: gemeinschaftlich begangene Volksverhetzung in mindestens 488 Fällen, darunter die Verbreitung antisemitischer Schriften und die Leugnung des Holocaust. Ein Fall, der einmal mehr zeigt, dass der Rechtsstaat bei der Verfolgung tatsächlicher Extremisten durchaus handlungsfähig ist – wenn er denn will.

Ein Netzwerk mit internationalen Verstrickungen

Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg durchsuchte gemeinsam mit lokalen Behörden insgesamt zehn Wohnungen und Geschäftsräume in Deutschland – von Leipzig über Pforzheim bis Bottrop. Hinzu kamen vier weitere Objekte in Spanien und Polen. Die Ausbeute: NS-Devotionalien, Propagandamaterial, Druckerzeugnisse und elektronische Datenträger. Acht Beschuldigte stehen im Fadenkreuz der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, darunter Druckereibesitzer, ein Grafiker, ein IT-Spezialist und der Betreiber eines Business-Centers.

Der eigentliche Kopf der Operation jedoch, ein 61-jähriger Mann, soll sich derzeit in Russland aufhalten. Festgenommen wurde bei der Razzia niemand. Dass der Hauptbeschuldigte ausgerechnet in einem Land vermutet wird, mit dem die Zusammenarbeit in Strafsachen ohnehin schwierig ist, dürfte die Ermittler vor erhebliche Herausforderungen stellen. Man fragt sich unweigerlich: Wie konnte ein solches Netzwerk über ein Jahrzehnt hinweg operieren, bevor es nun erneut – und offenbar nicht zum ersten Mal – ins Visier geriet?

Bereits 2024 als kriminelle Vereinigung eingestuft

Tatsächlich ist „Der Schelm" kein unbeschriebenes Blatt. Bereits im Frühjahr 2024 hatte das Oberlandesgericht Dresden drei Mitarbeiter des Verlags wegen der Verbreitung rechtsextremistischer Hetzschriften verurteilt – zu Haft- und Bewährungsstrafen. Das Gericht stufte den Verlag unmissverständlich als kriminelle Vereinigung ein. Ein ehemaliger Leipziger NPD-Politiker erhielt zweieinhalb Jahre Haft. Der Verlag sei 2014 von einem „überzeugten Rechtsextremisten und Antisemiten" gegründet worden, so das Urteil, mit dem Ziel, nationalsozialistische Literatur zu verlegen und damit zugleich finanziellen Gewinn zu erzielen.

Nach den damaligen Verurteilungen ging der Versandhandel zunächst deutlich zurück. Doch offenbar haben die Verantwortlichen neue Druck- und Vertriebswege erschlossen – ein Katz-und-Maus-Spiel, das die Behörden nun zu den aktuellen Durchsuchungen veranlasste.

Wo der Rechtsstaat konsequent sein muss

Holocaustleugnung und die Verbreitung antisemitischer Hetze sind keine Kavaliersdelikte. Sie sind Straftaten, die zu Recht verfolgt werden. Wer den millionenfachen Mord an Juden leugnet oder verharmlost, stellt sich außerhalb jeder zivilisierten Debatte. Hier gibt es keine Grauzone, keinen Interpretationsspielraum. Der Rechtsstaat tut gut daran, mit aller Härte gegen solche Machenschaften vorzugehen.

Gleichzeitig muss man die Frage stellen, ob die Sicherheitsbehörden ihre Ressourcen insgesamt klug einsetzen. Während ein rechtsextremer Verleger offenbar unbehelligt in Russland sitzt, kämpft Deutschland an vielen Fronten gleichzeitig: mit einer explodierenden Alltagskriminalität, mit Messerangriffen, die längst zum traurigen Alltag geworden sind, und mit einer Migrationspolitik, deren Versäumnisse sich täglich in den Polizeimeldungen niederschlagen. Die Verfolgung von Volksverhetzung ist richtig und wichtig – aber sie darf nicht davon ablenken, dass der Staat auch bei der alltäglichen Sicherheit seiner Bürger massiv in der Pflicht steht.

Dass der Verlag auf Anfrage jede Stellungnahme ablehnte, überrascht kaum. Die Ermittlungen dauern an. Ob der Hauptbeschuldigte jemals vor einem deutschen Gericht stehen wird, bleibt angesichts seines mutmaßlichen Aufenthalts in Russland mehr als fraglich. Ein unbefriedigender Zustand – für die Justiz wie für die Gesellschaft.

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