
Grüne Rendite, leere Hallen: Betrugsverdacht bei Nürnberger Öko-Firma

Sie versprachen „20 Jahre Sicherheit“ mit Ökostrom. Übrig sind wohl nur Schulden. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg ermittelt gegen vier Verantwortliche der insolventen Isar-Amper Erneuerbare Energien GmbH, und zwar wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs. Hunderte Privatanleger stehen vor dem Nichts. Manche sollen sogar noch Geld zurückzahlen.
Das Versprechen: Kraftwerk kaufen, Rente kassieren
Das Modell klang verlockend einfach. Privatleute kauften allein oder in Gruppen ein Blockheizkraftwerk (BHKW) und verpachteten es zurück an Isar-Amper. Die Firma wollte sich um die Wartung kümmern und jeden Monat einen festen Betrag aus dem Stromverkauf überweisen. Ein BHKW macht mit Gasmotor und Generator aus Gas Strom. Für echten Ökostrom wäre Biogas nötig gewesen.
In einem Prospekt von 2014 rechnete das Unternehmen vor, was dabei herauskommen sollte. Wer 5.590 Euro für ein Zwei-Kilowatt-Paket zahlte, sollte nach 20 Jahren 10.000 Euro bekommen haben. Beim 40-Kilowatt-Paket kostete der Einstieg 99.960 Euro, am Ende sollten rund 182.000 Euro stehen, ausgezahlt in Raten von 759,33 Euro im Monat.
Als Sicherheit galt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Netzbetreiber müssen Ökostrom vorrangig abnehmen und 20 Jahre lang vergüten. Der Haken: Dieser Anspruch gilt nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das staatliche Fördersystem wurde so zum Verkaufsargument. Mit einer Garantie hatte das wenig zu tun.
Die Wirklichkeit: 65 Anlagen, nur elf am Netz
Am 29. Juli 2025 beantragte Isar-Amper die Insolvenz, am 17. März 2026 wurde das Verfahren eröffnet. Was Insolvenzverwalter Harald Schwartz danach fand, ist laut Berichten verheerend. Es gab 59 Kommanditgesellschaften, die formal für Kraftwerke gezahlt hatten. Von den 65 vorhandenen Anlagen ließen sich aber nur 21 einer Gesellschaft zuordnen.
Zum Zeitpunkt der Pleite sollen nur elf BHKW Strom erzeugt haben, und auch die mit Verlust. Über 40 Geräte standen laut einem Schreiben des Verwalters in Lagerhallen. An einem Standort fand man überhaupt keine Anlage. Die Gewerbehaftpflichtversicherung war seit Monaten abgelaufen.
- Schulden: rund 32 Millionen Euro
- Vermögen: weniger als eine Million Euro
- Gemeldete Anleger: über 170, im Schnitt mit 8.000 Euro dabei
- Höchste Einzelforderung: 400.000 Euro
Der doppelte Schlag: Scheingewinne zurückzahlen
Der Verwalter spricht in seinem Schreiben von einem Schneeballsystem. Weil viele Anlagen nie liefen, seien die Monatszahlungen aus dem Geld neuer Kunden gekommen. Solche Scheingewinne hätten nie ausgezahlt werden dürfen. Schwartz begründet seine Rückforderung mit Fairness:
„Grundsätzlich müssen alle Betroffenen Scheingewinne zurückzahlen. Das hängt auch mit dem Gleichheitsgrundsatz zusammen: Denn es wäre unfair, wenn eine Person die Scheingewinne behalten kann und eine andere Person den vollständigen Verlust tragen muss.“
Ein Anleger mit rund 80.000 Euro Einsatz soll deshalb 20.000 Euro zurückzahlen. Er will dagegen klagen. Seiner Ansicht nach schulde ihm die Firma noch Geld, weil seine Einlage längst nicht zurückgeflossen sei. Für die Verantwortlichen gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.
Ein Muster mit langer Tradition
Neu ist so etwas leider nicht, schon gar nicht in Nürnberg. Schon im November 2010 hatte die Justiz dort die „Gesellschaft zur Förderung Erneuerbarer Energien“ (GFE) gestoppt. Laut Fachpresse verloren damals 1.419 Kunden von angeblichen Pflanzenöl-BHKW zusammen rund 62 Millionen Euro. Ab 2021 standen Vorstände der Göttinger EEV vor Gericht. Sie sollen 500 Anleger mit Versprechen zu Wind- und Biomasseprojekten um etwa sechs Millionen Euro gebracht haben. Hendrik Holt wurde 2022 zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er erfundene Windparks verkauft hatte. Berichten zufolge floh er aus dem offenen Vollzug nach Dubai und wurde dort im September 2026 festgenommen.
Aus Sicht unserer Redaktion zeigt der Fall ein Problem, das über einzelne Firmen hinausgeht. Wenn der Staat Milliarden an Subventionen und garantierten Vergütungen verteilt, zieht das auch Glücksritter an. Das grüne Etikett ersetzt keine Prüfung. Wer sein Geld anlegt, sollte deshalb genau hinsehen: Steht hinter dem Versprechen eine echte Anlage oder nur ein Prospekt? Physisches Gold und Silber sind kein Versprechen auf künftige Erträge, sondern ein Wert, den man in der Hand hält. Als Beimischung in einem breit gestreuten Vermögen können sie für viele eine sinnvolle Ergänzung sein.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Er gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser sollte sich selbst informieren und trägt für seine Anlageentscheidungen allein die Verantwortung.
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