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Kettner Edelmetalle
31.08.2026
05:16 Uhr
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Haftbefehl – und trotzdem Geld vom Amt: Union geht auf Bas los

Haftbefehl – und trotzdem Geld vom Amt: Union geht auf Bas los
Symbolbild: KI-generiert

Wer in Deutschland per Haftbefehl gesucht wird und sich vor der Polizei versteckt, kann weiterhin Grundsicherung beziehen. Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) hat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) deshalb scharf angegriffen: Der vereinbarte Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch lasse weiter auf sich warten. Seine Kritik äußerte Krings gegenüber der „Rheinischen Post“.

„Nichts davon ist passiert“

Krings zeigte sich Medienberichten zufolge „entsetzt“ über den aus seiner Sicht fehlenden Handlungsdruck im Arbeitsministerium. Sein Vorwurf ist unmissverständlich.

„Wer in Deutschland per Haftbefehl gesucht wird und sich vor der Polizei versteckt, bekommt trotzdem weiter die volle Sozialleistung überwiesen“

Und weiter: „Im Juli sollte Frau Bas dazu einen Plan vorlegen. Nichts davon ist passiert.“ Die Zahlen im Hintergrund sind beachtlich: Bundesweit liegen laut Bericht Haftbefehle gegen mehr als 100.000 Menschen vor, allein in Nordrhein-Westfalen rund 28.000. Wie viele davon tatsächlich Leistungen beziehen, weiß niemand – der Staat erhebt es schlicht nicht.

Beschlossen im Juli – umgesetzt: nichts

Dabei ist die Reform längst verabredet. Am 1. Juli hatten sich Union und SPD im Koalitionsausschuss auf ein 34-Punkte-Reformpaket geeinigt, das unter anderem einen besseren Datenaustausch zwischen Sicherheits- und Sozialbehörden vorsieht. Per Haftbefehl Gesuchte sollen künftig von Grundsicherung und Sozialhilfe ausgeschlossen werden.

Der Haken: Umgesetzt ist davon bislang nichts. Die auszahlenden Jobcenter erfahren in vielen Fällen gar nicht, dass gegen einen Antragsteller ein Haftbefehl vorliegt. Zwei Behördenwelten, die nebeneinanderher arbeiten – ein Musterbeispiel deutscher Verwaltungslogik.

Das Ministerium verweist auf Prüfungen

Das Arbeitsministerium erklärte dem Bericht zufolge, man arbeite gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium an dem Aktionsplan. Nötig seien eine verfassungs- und datenschutzrechtliche Prüfung sowie die Klärung technischer Fragen. Einen Termin für die Befassung des Kabinetts könne man derzeit nicht nennen; angestrebt werde die Umsetzung weiterhin bis Ende 2026.

Aus Sicht unserer Redaktion offenbart der Vorgang ein grundsätzliches Problem: Wenn der Datenschutz für Untergetauchte reibungsloser funktioniert als der Datenaustausch zwischen Polizei und Jobcenter, stimmen die Prioritäten nicht mehr. Der ehrliche Beitragszahler dürfte dafür wenig Verständnis aufbringen.

1,431 Billionen Euro – und immer noch kein Überblick

Die Debatte trifft auf einen Sozialstaat am Limit. Laut Sozialbudget flossen 2025 rund 1,431 Billionen Euro in Sozialleistungen – ein Rekord. Gemessen an der Wirtschaftsleistung entspricht das etwa 32 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, nach 31,3 Prozent im Jahr zuvor. Jeder dritte in Deutschland erwirtschaftete Euro fließt damit rechnerisch in den Sozialstaat.

Wer diese Summen finanziert, ist bekannt: Arbeitnehmer, Mittelstand, Familien. Sie tragen Steuern, Beiträge und eine Inflation, die reale Einkommen seit Jahren aufzehrt. Vor diesem Hintergrund wirkt jede verschleppte Missbrauchsbekämpfung wie ein Schlag ins Gesicht der Leistungsträger.

Der politische Druck dürfte wachsen. Ob der Aktionsplan das Kabinett noch in diesem Jahr erreicht, ist offen – die Ankündigung steht, der Beweis fehlt. Für viele Bürger ist es längst eine Frage der Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats.

Wer sein Vermögen gegen politische Fehlsteuerung und schleichenden Kaufkraftverlust absichern will, setzt seit jeher auch auf physische Edelmetalle als Beimischung in einem breit gestreuten Portfolio.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Er gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser ist für seine Entscheidungen selbst verantwortlich und sollte eigenständig recherchieren.

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