
Justizieller Paukenschlag: OLG Hamm öffnet Tor für Impfgeschädigte gegen Biontech

Es könnte der Wendepunkt sein, auf den Tausende mutmaßlicher Corona-Impfgeschädigter seit Jahren warten. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem bemerkenswerten Berufungsverfahren entschieden, dass die juristischen Hürden für die Geltendmachung möglicher Impfschäden deutlich gesenkt werden müssen. Damit zeichnet sich ein Präzedenzfall ab, der die bisherige Mauer des Schweigens rund um die Risiken der Corona-Impfstoffe ins Wanken bringen könnte.
Ein Fall, der exemplarisch für Tausende steht
Geklagt hatte ein Mann, der sich im Juli 2021 und – nach durchstandener Covid-Infektion – erneut im März 2022 mit dem Vakzin von Biontech impfen ließ. Was folgte, liest sich wie ein medizinisches Martyrium: tiefe Beinvenenthrombose, Schwindelattacken, hartnäckige Kopfschmerzen, Taubheitsgefühle in den Füßen. Der Mann zog die naheliegende Schlussfolgerung, dass diese Beschwerden mit den Spritzen zusammenhängen könnten – und verlangte 150.000 Euro Schmerzensgeld sowie Auskunft nach Paragraf 84a des Arzneimittelgesetzes.
Das Landgericht Arnsberg machte es sich in erster Instanz allerdings denkbar einfach: Ohne auch nur einen Sachverständigen anzuhören, wies man die Klage ab. Begründung? Der Kläger habe einen Zusammenhang zwischen Impfung und Erkrankung nicht „hinreichend wahrscheinlich“ darlegen können. Stattdessen schob das Gericht die Verantwortung kurzerhand auf angebliche „orthopädische Vorerkrankungen“ ab. Eine Argumentation, die nun in zweiter Instanz krachend zerlegt wurde.
OLG Hamm zerpflückt erstinstanzliche Argumentation
Mit Beschluss vom 21. April – Aktenzeichen 26 U 57/25 – stellte das OLG Hamm fest, dass das Landgericht gleich mehrere Verfahrensfehler begangen habe. Ohne Befragung von Sachverständigen, so die Richter, hätte das Erstgericht überhaupt nicht zu seiner Einschätzung kommen dürfen. Der Fall muss nun komplett neu aufgerollt werden. Seit Juli 2025 fungiert das OLG Hamm in Nordrhein-Westfalen als zentrale Berufungsinstanz für Impfschadensverfahren – seine Linie hat damit Signalwirkung weit über den Einzelfall hinaus.
Bundesgerichtshof hatte den Weg bereits geebnet
Das Hammer Urteil reiht sich nahtlos in eine Entwicklung ein, die der Bundesgerichtshof am 9. März dieses Jahres eingeleitet hatte. Die Karlsruher Richter stellten klar, dass für einen Auskunftsanspruch lediglich die Plausibilität eines Impfschadens ausreiche. Plausibilität setze ausdrücklich nicht voraus, dass die Ursächlichkeit überwiegend wahrscheinlich sei – sie könne sogar dann vorliegen, wenn mehr gegen als für das Arzneimittel als Schadensursache spreche.
Diese Klarstellung ist juristisches Dynamit. Denn bislang hatten sich die Pharmaunternehmen hinter einer Mauer aus prozessualen Hürden verschanzt. Wer Auskunft über interne Risikoinformationen verlangte, musste praktisch schon den Beweis liefern, den er erst durch die Auskunft führen wollte – ein klassischer juristischer Teufelskreis, der nun endlich aufgebrochen wird.
Die unbequeme Aufarbeitung beginnt
Während Politiker wie der scheidende baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei Markus Lanz noch beteuern, sich „echt nichts vorzuwerfen“ zu haben, holt die Realität die Verantwortlichen jener Jahre Stück für Stück ein. Erinnert sei an die hysterischen Kampagnen, die diffamierenden Begriffe gegenüber Ungeimpften, die 2G-Regeln, die faktische Ausgrenzung kritischer Stimmen aus dem öffentlichen Diskurs. Wer damals auf mögliche Nebenwirkungen hinwies, wurde reflexartig in die Verschwörungsecke gestellt.
Heute hingegen entscheiden deutsche Oberlandesgerichte, dass die Auskunftsansprüche von mutmaßlich Geschädigten zu Recht bestehen könnten. Eine späte, aber notwendige Korrektur eines politischen und medizinischen Ausnahmezustands, der in vielerlei Hinsicht außer Kontrolle geriet. Die Aufarbeitung der Corona-Jahre – sie steht erst am Anfang. Und die juristische Front könnte zur unangenehmsten für die damaligen Akteure werden, denn vor Gericht zählen am Ende keine Talkshow-Phrasen, sondern Fakten, Akten und Beweise.
Was Anleger aus der Pandemie-Aufarbeitung lernen sollten
Die juristische Aufarbeitung der Corona-Jahre zeigt einmal mehr, wie schnell Vertrauen in Institutionen, Konzerne und politische Entscheidungsträger erodieren kann. Wer in den vergangenen Jahren beobachtet hat, wie scheinbar unerschütterliche Gewissheiten ins Wanken gerieten, weiß: Substanz schlägt Versprechen. Während Pharma-Aktien und ähnliche Papiere extremen Schwankungen ausgesetzt sind und Konzerne im Ernstfall ihre Haftung auf den Steuerzahler abwälzen, behalten physische Edelmetalle wie Gold und Silber ihre Wertbeständigkeit über Jahrhunderte hinweg. Gerade in Zeiten, in denen das Vertrauen in staatliche und konzerneigene Strukturen schwindet, bieten sie eine bewährte Möglichkeit zur Beimischung in ein breit gestreutes Vermögensportfolio.
Hinweis: Der vorliegende Beitrag gibt die Meinung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Wir betreiben ausdrücklich keine Rechts- oder Anlageberatung. Für rechtliche Fragestellungen, insbesondere im Zusammenhang mit möglichen Impfschadensansprüchen, ist ein qualifizierter Rechtsanwalt zu konsultieren. Jegliche Anlageentscheidungen liegen in der alleinigen Verantwortung des Lesers, der sich vorab eigenständig informieren oder fachkundig beraten lassen sollte.
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