
KI-Steuer der SPD: Jetzt sollen Maschinen Sozialbeiträge zahlen

Die SPD-Bundestagsfraktion will an diesem Donnerstag und Freitag auf ihrer Klausur weitreichende Beschlüsse zum Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt fassen. Kern des Vorhabens: Gewinne aus KI sollen anders und stärker besteuert, der Sozialstaat auf eine breitere Finanzierungsbasis gestellt werden. Das geht aus einem Positionspapier hervor, über das die "Rheinische Post" berichtet.
Wenn der Algorithmus zum Beitragszahler werden soll
Die Logik dahinter klingt zunächst plausibel: Übernehmen Maschinen mehr Aufgaben, drohen Lohnsteuereinnahmen wegzubrechen. Also, so das Papier, müsse der Sozialstaat breiter finanziert werden.
Künftig sollen dem Vernehmen nach schrittweise alle Erwerbstätigen sowie weitere Einkommens- und Wertschöpfungsquellen zur solidarischen Finanzierung herangezogen werden. Genannt werden Gewinne aus KI-getriebenen Produktivitätssteigerungen, eine mögliche "KI-Dividende" und eine stärkere Einbeziehung von Kapitaleinkünften. Kleine und mittlere Vermögen sollen durch großzügige Freibeträge geschützt werden.
Übersetzt heißt das: Der Zugriff auf Ersparnisse und Erträge jenseits des klassischen Lohnzettels wird ausgeweitet. Was heute noch "großzügiger Freibetrag" heißt, kann morgen schon eine politische Verhandlungsmasse sein.
Nachwuchsgarantie, Fondspflicht, Gewerbesteuer-Umbau
Für ältere Beschäftigte fordert die Fraktion ein Recht auf Weiterbildung fürs KI-Zeitalter – mit Freistellung, Beratung und gesichertem Einkommen. Berufseinsteiger sollen ebenfalls geschützt werden: Ausbildung, erste Berufserfahrung und betriebliches Lernen dürften nicht durch Algorithmen ersetzt werden, sagte Fraktionschef Matthias Miersch der Zeitung.
Er schlägt eine KI-Nachwuchsgarantie für größere Unternehmen vor. Sinkt nach einer KI-Einführung die Zahl qualifizierter Einstiegsstellen deutlich, müsse der Betrieb bezahlte Berufseinstiegsprogramme, zusätzliche Ausbildungsplätze oder vergleichbare Lernstellen schaffen – oder in einen branchenbezogenen Nachwuchsfonds einzahlen.
Hinzu kommt: Große Technologiekonzerne sollen höher besteuert, Standorte von Rechenzentren an den Gewinnen beteiligt werden. Dafür wolle man die Bemessung der Gewerbesteuer ändern.
Mitbestimmung als Förderbedingung
Weitere Punkte des Papiers im Überblick:
- Stärkung von Betriebsräten und Mitbestimmungsrechten, Modernisierung der Betriebsverfassung
- Öffentliche Fördergelder nur noch für Unternehmen, die Mitbestimmung, Folgenabschätzung und Beschäftigtendialoge nachweisen
- Ein staatlich finanzierter "KI-Gutschein" für den Mittelstand
- Klare Grenzen für KI in Kitas, Schulen, Krankenhäusern und der Pflege
- Regeln gegen Überwachung und algorithmische Kontrolle, ein modernes Beschäftigtendatengesetz
Über Einstellungen, Gehalt, Beförderungen oder Kündigungen sollen Menschen entscheiden – nicht Maschinen. Miersch sagte, KI könne Arbeitsplätze besser machen, die Gewinne des Fortschritts müssten bei allen ankommen.
Zukunftsfeste Arbeit und ein krisenfestes Land – das sei der Maßstab der Klausur, so der Fraktionschef sinngemäß gegenüber der "Rheinischen Post".
Neue Bürokratie statt neuer Dynamik?
Aus Sicht unserer Redaktion offenbart der Vorstoß ein altes Muster: Bevor eine Technologie überhaupt Wohlstand erzeugt hat, wird bereits ihre Verteilung geregelt. Kritiker dürften einwenden, dass Nachweispflichten, Fondsabgaben und ein umgebauter Gewerbesteuer-Maßstab genau jene Investitionen verteuern, die Deutschland dringend braucht.
Der Kontrast in der eigenen Koalition ist bemerkenswert: Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) hatte zuletzt erklärt, KI könne die deutsche Wirtschaft zu Wachstumsraten von rund fünf Prozent führen. Standortpolitik klingt anders als Umverteilungsdebatte.
Für Sparer bleibt eine unbequeme Erkenntnis: Wenn Kapitalerträge stärker in die Sozialfinanzierung einbezogen werden, sinkt die Nettorendite vieler Anlageformen. Physisches Gold und Silber, außerhalb des Bankensystems verwahrt, gelten vielen deshalb weiterhin als sinnvolle Beimischung zur Vermögenssicherung in einem breit gestreuten Portfolio.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Er gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser trifft seine Entscheidungen eigenverantwortlich und sollte eigene Recherchen anstellen beziehungsweise fachkundigen Rat einholen.

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