
Klatschen auf Ansage: Klingbeil fordert AfD-Verbot, Phoenix jubelt mit?
Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat am Donnerstagabend in Berlin erneut gefordert, ein Verbotsverfahren gegen die AfD zu prüfen. Er tat das bei einer Live-Aufzeichnung des Phoenix-Politikpodcasts „unter 3“. Für Aufsehen sorgt aber vor allem der Moderator: Medienberichten zufolge forderte Erhard Scherfer das Publikum danach ausdrücklich zum Applaus auf.
„Jetzt wäre der richtige Zeitpunkt“
Klingbeil sparte nicht mit großen Worten. Deutschland dürfe in seiner Geschichte nicht ein zweites Mal denselben Fehler machen, sagte er. In zehn Jahren wolle er nicht zurückblicken und feststellen müssen, dass man den richtigen Moment verpasst habe. Die AfD sei verfassungsfeindlich, das sei geprüft. Deshalb dürfe die Frage nicht noch ewig in den Ministerien liegen bleiben.
„Jetzt wäre der richtige Zeitpunkt, das anzustoßen und ich hoffe, dass alle demokratischen Kräfte damit dabei sind.“
Scherfer hatte zuvor die Vermutung geäußert, dass sich die kommende Zeit ohne Wahlkampf dafür besonders eigne. Klingbeil stimmte dem laut Berichten zu. Medienberichten zufolge soll der SPD-Chef dabei auch einen indirekten Seitenhieb gegen Kanzler Friedrich Merz untergebracht haben. Dieser gilt seit Langem als skeptisch gegenüber einem Verbotsverfahren.
Der Moderator als Einpeitscher?
Dann fiel der Satz, der jetzt die Runde macht: „Kann man ruhig klatschen, wenn man meint, das ist richtig so“, sagte Scherfer. Kurz vorher hatte er noch leicht zweifelnd nachgefragt: „Aber mehr als Hoffnung gerade nicht da, oder?“ Klingbeil versprach daraufhin, in den Gesprächen genug „Druck“ zu machen. Außerdem hoffe er, dass Journalisten seine Worte aufgreifen und weitertragen.
Scherfer antwortete darauf mit dem Satz „Öffentlichkeit hilft gelegentlich“. Am Ende sagte er zufrieden: „Gut, wir werden das natürlich weiter beobachten, sagen wir an dieser Stelle.“ Co-Moderatorin Julia Reuschenbach schloss sich an: „Absolut.“
Gebührenfinanziert und trotzdem parteiisch?
Phoenix ist der gemeinsame Ereignis- und Dokumentationskanal von ARD und ZDF. Bezahlt wird er über den Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro im Monat, den jeder Haushalt entrichten muss. Der Medienstaatsvertrag verpflichtet die Sender zu Objektivität, Unparteilichkeit und Meinungsvielfalt.
Kritiker sehen darin einen weiteren Beleg dafür, dass Teile des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diesen Auftrag großzügig auslegen. Man kann sich fragen: Hätte der Moderator auch zum Klatschen aufgerufen, wenn ein Oppositionspolitiker die Abschaffung des Rundfunkbeitrags gefordert hätte?
Juristisch auf dünnem Eis
Die Hürden für ein Parteiverbot nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind bewusst hoch. Einen Antrag stellen können nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung, entscheiden darf allein das Bundesverfassungsgericht. Die Geschichte ist dabei eine Mahnung: Das erste NPD-Verfahren scheiterte 2003 an V-Leuten des Verfassungsschutzes. Im zweiten Verfahren 2017 stufte Karlsruhe die Partei zwar als verfassungsfeindlich ein, verbot sie aber nicht, weil sie zu unbedeutend war.
Beobachter halten die Erfolgsaussichten eines AfD-Verfahrens deshalb für gering. Pikant ist ausgerechnet die Einschätzung der Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf, die 2025 als Kandidatin der SPD für das Bundesverfassungsgericht gehandelt wurde. Sie vertrat zuletzt mehrfach die Auffassung, dass der ethnische Volksbegriff, den die AfD angeblich vertrete, nicht verfassungswidrig sei. Einzelne Verfassungsschutzbehörden sehen das anders.
Verbieten statt überzeugen?
Bei der Bundestagswahl im Februar 2025 stimmten mehr als zehn Millionen Bürger für die AfD. Ein Verbotsverfahren wäre deshalb kein juristischer Routinefall, sondern ein politisches Erdbeben mit ungewissem Ausgang. Aus Sicht vieler Bürger wäre die Regierung besser beraten, Wähler mit guter Politik zurückzugewinnen, etwa bei Wirtschaft, Rente und innerer Sicherheit. Mit Applaus auf Kommando wird das kaum gelingen.

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