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Kettner Edelmetalle
13.05.2026
20:45 Uhr

Klette-Prozess: Nebenklage fordert elf Jahre Haft – die späte Abrechnung mit dem RAF-Untergrund

Klette-Prozess: Nebenklage fordert elf Jahre Haft – die späte Abrechnung mit dem RAF-Untergrund

Im aufsehenerregenden Raubprozess gegen die mutmaßliche ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette hat die Nebenklage am Landgericht Verden eine Haftstrafe von elf Jahren gefordert. Bemerkenswert: Diese Forderung bezieht sich lediglich auf eine einzige der zahlreichen angeklagten Taten – jenen Überfall im niedersächsischen Stuhr aus dem Jahr 2015, bei dem auf die Fahrerkabine eines Geldtransporters geschossen wurde. Der Fahrer überlebte körperlich unverletzt, trägt jedoch bis heute schwere psychische Verletzungen davon. Genau diesen Mann vertritt die Nebenklage in einem Verfahren, das wie kaum ein anderes zeigt, welch lange Schatten der deutsche Linksterrorismus wirft.

Eine Karriere im Untergrund – finanziert durch brutale Überfälle

Die Anklageschrift liest sich wie ein Krimi, in dem die Realität jede Fiktion übertrifft. Gemeinsam mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub – beide weiterhin auf der Flucht – soll Klette zwischen 1999 und 2016 eine ganze Serie von Überfällen auf Geldtransporter und Einkaufsmärkte begangen haben. Pikant: All das geschah nach der offiziellen Selbstauflösung der RAF im Jahr 1998. Die Anklage sieht darin schlicht und ergreifend die Finanzierung eines Lebens im Untergrund. Während ehrliche Bürger morgens zur Arbeit fuhren, sollen die einstigen Genossen der „dritten Generation" mit Waffengewalt Geld erbeutet haben.

Plädoyers im Endspurt – die Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre

Bereits vor rund zwei Wochen hatte die Staatsanwaltschaft ihr Schlusswort gesprochen und 15 Jahre Gefängnis wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes und bandenmäßigen Raubs mit Waffen verlangt. Am 13. Mai begann nun das Plädoyer der Verteidigung. Klette selbst zeigte sich vor Gericht alles andere als zerknirscht – sie habe ihre Unterstützer im Zuschauerraum sogar winkend begrüßt, wie Beobachter berichten. Ein Bild, das viele Bürger zu Recht fassungslos zurücklassen dürfte.

Der dramatische Zugriff im Berliner Kreuzberg

Anfang 2024 endete die jahrzehntelange Flucht der heute 67-Jährigen. In einem Mehrfamilienhaus im Berliner Stadtteil Kreuzberg – ausgerechnet dort – hatte sie unter falschem Namen ein scheinbar unauffälliges Leben geführt. Die Ermittler stießen in ihrer Wohnung auf einen wahren Schatz an Beweismitteln: Waffen, die bei den Überfällen verwendet worden sein sollen, detaillierte Aufzeichnungen zu den Taten und mehr als 240.000 Euro Bargeld. Wie viel davon aus den Beutezügen stammt, dürfte die Justiz noch beschäftigen.

Die juristische Aufarbeitung steht erst am Anfang

Während es im Verdener Verfahren ausschließlich um die mutmaßlichen Raubzüge geht, hat die Bundesanwaltschaft inzwischen eine weitere Anklage gegen Klette erhoben – diesmal wegen mutmaßlicher Beteiligung an Aktionen der RAF selbst. Zuständig hierfür ist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, das die Anklage derzeit prüft. Es zeichnet sich also ab, dass die juristische Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels deutscher Geschichte noch lange nicht abgeschlossen sein wird.

Eine Mahnung an unsere Zeit

Der Fall Klette ist mehr als nur ein Strafprozess. Er ist eine Erinnerung daran, wie ideologische Verblendung über Jahrzehnte hinweg ein Klima der Gewalt schaffen konnte – und wie wichtig es bleibt, dass der Rechtsstaat auch nach Jahrzehnten konsequent durchgreift. Während heute über staatliche Verfolgung von Demonstranten und politische Meinungsdelikte diskutiert wird, zeigt der Klette-Prozess, wo die wirklichen Bedrohungen für die innere Sicherheit liegen: bei jenen, die mit Waffengewalt gegen das Eigentum und das Leben unbescholtener Bürger vorgehen. Dass eine Verurteilung dieses Ausmaßes erst Jahrzehnte nach den Taten erfolgt, sollte zu denken geben – und die Frage aufwerfen, warum die Zielfahndung so lange erfolglos blieb.

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