
Kostenloser Zahnersatz für Asylbewerber: Wie der deutsche Sozialstaat seine eigenen Bürger verhöhnt
Während die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz fieberhaft nach Wegen sucht, die klaffenden Finanzlöcher im Gesundheitssystem zu stopfen, und Gesundheitsministerin Nina Warken bereits laut über eine Wiedereinführung der Praxisgebühr nachdenkt, offenbart sich ein Skandal, der den fleißigen deutschen Beitragszahler fassungslos zurücklassen muss: Asylbewerber – darunter auch abgelehnte und ausreisepflichtige – erhalten in Deutschland Zahnersatz vollständig ohne Zuzahlung. Auf Kosten derjenigen, die jeden Monat brav ihre Kassenbeiträge entrichten und selbst für eine simple Krone im Seitenzahnbereich bis zu 153 Euro aus eigener Tasche berappen müssen.
Faesers „erbärmlicher Populismus"-Vorwurf entpuppt sich als erbärmliche Lüge
Es ist mittlerweile rund zweieinhalb Jahre her, dass Friedrich Merz – damals noch Oppositionsführer – bei Welt-TV darauf hinwies, dass selbst ausreisepflichtige Asylbewerber im Gegensatz zu arbeitenden Einheimischen ihren Zahnersatz zuzahlungsfrei erhalten. Die Reaktion der damaligen Innenministerin Nancy Faeser? Sie bezeichnete dies als „erbärmlichen Populismus" und behauptete, Asylsuchende würden nur bei akuten Erkrankungen oder Schmerzen behandelt. Eine Aussage, die sich bei näherer Betrachtung als dreiste Irreführung der Öffentlichkeit herausstellt.
Denn die Faktenlage ist eindeutig – und sie ist vernichtend für alle, die diesen Zustand jahrelang verschleiert haben. Um das System zu verstehen, muss man drei Gruppen von Flüchtlingen unterscheiden, die allesamt in den Genuss zuzahlungsfreien Zahnersatzes kommen.
Drei Wege zum kostenlosen Gebiss – alle führen zum Steuerzahler
Die erste und größte Gruppe bilden die sogenannten Bürgergeld-Flüchtlinge. Anerkannte oder geduldete Asylbewerber, die Bürgergeld beziehen, gelten automatisch als „Härtefälle" und sind damit von sämtlichen Zuzahlungen beim Zahnersatz befreit. Ein normaler Kassenpatient muss zwischen 25 und 40 Prozent der Kosten für die Regelversorgung selbst tragen – es sei denn, er verdient als Alleinstehender weniger als 1.582 Euro monatlich. Da die allermeisten Flüchtlinge unter dieser Grenze liegen, erhalten sie den vollen Festzuschuss von 100 Prozent. Allein rund 500.000 anerkannte oder geduldete syrische Flüchtlinge beziehen Bürgergeld und zahlen für eine metallische Vollkrone im Seitenzahnbereich keinen einzigen Cent – während der arbeitende Nachbar dafür selbst mit einem vorbildlich geführten Bonusheft noch 95 Euro hinblättern darf.
Die zweite Gruppe umfasst die Sozialhilfe-Flüchtlinge. Asylbewerber, über deren Antrag noch nicht entschieden wurde oder deren Antrag abgelehnt wurde, die aber geduldet werden und vor dem 26. Februar 2024 eingereist sind, erhalten Leistungen analog zur Sozialhilfe. Diese entsprechen dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung, werden aber von den Kommunen finanziert. Das bedeutet im Klartext: Auch der abgelehnte, ausreisepflichtige Asylbewerber bekommt seinen Zahnersatz ohne jede Eigenbeteiligung – diesmal auf Kosten der kommunalen Steuerzahler. Rund 40.000 unmittelbar ausreisepflichtige Personen fallen in diese Kategorie.
Der Gummi-Paragraph, der alles möglich macht
Besonders perfide wird es bei der dritten Gruppe, den Karenzzeit-Flüchtlingen. Für nach dem 26. Februar 2024 Eingereiste gilt eine Karenzzeit von mittlerweile 36 Monaten, in der theoretisch eingeschränkte Leistungsansprüche gelten. Der berüchtigte § 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes beschränkt die Versorgung auf „akute Erkrankungen und Schmerzzustände" – erwähnt aber im selben Atemzug „sonstige zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten erforderliche Leistungen" und nennt den Zahnersatz sogar ausdrücklich. Ein typischer deutscher Gummi-Paragraph, in den Tausende Mitarbeiter der steuerfinanzierten Asylindustrie alles hineinlesen, was sie wollen.
Den letzten Nagel in den Sarg der Einschränkungen schlug das Bundessozialgericht am 29. Februar 2024. In einer Entscheidung, die sich wie eine Einladung an sämtliche Erdenbürger liest, urteilte das Gericht, dass auch chronische Erkrankungen unter den Begriff „akute Erkrankung" fallen. Die Menschenwürde gebiete es, so die Richter. Damit sind die ohnehin nur auf dem Papier existierenden Einschränkungen endgültig zur Makulatur geworden.
Milliardenloch auf Kosten der Beitragszahler
Die finanziellen Dimensionen dieses Systems sind atemberaubend. Die Kosten der Krankenkassen für die rund 5,2 Millionen Bürgergeldempfänger belaufen sich auf etwa 300 Euro pro Person und Monat. Der Bund erstattet den Kassen davon jedoch nur 110 bis 120 Euro. Die Differenz – mehr als zehn Milliarden Euro jährlich – wird den normalen Beitragszahlern aufgebürdet. Allein mehr als 800.000 der Bürgergeldempfänger stammen aus Syrien, dem Irak und Afghanistan. Würde der Bund wenigstens für diesen Personenkreis die tatsächlichen Kosten erstatten, kämen fast die gesamten zwei Milliarden Euro zusammen, die Gesundheitsministerin Warken derzeit verzweifelt sucht, um die Kassen über Wasser zu halten.
Dass überhaupt eine gewisse Transparenz über diese Finanzströme besteht, verdankt die Öffentlichkeit parlamentarischen Anfragen der Opposition. Die offiziellen Statistiken des Statistischen Bundesamtes vermischen offenbar gezielt verschiedenste Anspruchsgrundlagen in undurchsichtigen Summenzahlen – eine Vernebelungstaktik, die wenig überrascht, wenn man bedenkt, unter wessen politischer Aufsicht die Behörde bis Mai 2024 stand.
Der Zahnarzt bevorzugt den Flüchtling – aus gutem Grund
Ein besonders bitterer Nebeneffekt dieses Systems: Für den behandelnden Zahnarzt sind Flüchtlinge die angenehmeren Patienten. Nicht etwa aus menschlichen Gründen, sondern aus rein wirtschaftlichen. Die Flüchtlingsrechnung wird ohne jeden bürokratischen Aufwand in voller Höhe direkt von der Krankenkasse oder dem Sozialamt übernommen. Beim normalen Kassenpatienten hingegen muss der Zahnarzt zusätzlich eine Privatrechnung für den Eigenanteil stellen – mit allem damit verbundenen Verwaltungsaufwand und Zahlungsrisiko. Ein System, das perverse Anreize setzt und den deutschen Bürger zum Patienten zweiter Klasse degradiert.
Während der CDU-Wirtschaftsrat über Leistungskürzungen nachdenkt
Besonders grotesk mutet die aktuelle Debatte an, wenn man bedenkt, dass der CDU-Wirtschaftsrat jüngst sogar die Streichung der Zahnarztbehandlung aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vorgeschlagen hat. Die Botschaft an den deutschen Bürger könnte kaum zynischer sein: Während Millionen von Zuwanderern, die nie einen Cent ins System eingezahlt haben, kostenlos versorgt werden, soll der fleißige Beitragszahler künftig möglicherweise selbst für seine Grundversorgung aufkommen. Zahnersatz als Leistung eines öffentlichen Gesundheitssystems ist weltweit nahezu einzigartig – in sämtlichen Herkunftsländern der Flüchtlinge würde man sich bei dem Gedanken an die Stirn tippen, für den Zahnersatz eines Mitbürgers auch nur einen Cent zu bezahlen.
Was wir hier erleben, ist nichts weniger als die schleichende Selbstzerstörung des deutschen Sozialstaats. Ein System, das über Jahrzehnte von fleißigen Beitragszahlern aufgebaut wurde, wird systematisch geplündert – von einer Politik, die offenbar die Interessen aller anderen über die der eigenen Bevölkerung stellt. Die Große Koalition unter Friedrich Merz hat bislang keinerlei Anstalten gemacht, an diesem fundamentalen Missstand etwas zu ändern. Stattdessen werden diejenigen, die auf diese Schieflage hinweisen, als Populisten diffamiert. Doch die Fakten sprechen eine unmissverständliche Sprache: Nicht die Kritik an diesem System ist erbärmlich – erbärmlich ist das System selbst.
Es wird höchste Zeit, dass die Politik aufhört, die eigenen Bürger für dumm zu verkaufen, und stattdessen beginnt, deren berechtigte Interessen in den Mittelpunkt zu stellen. Denn eines steht fest: Ein Sozialstaat, der seine Leistungsträger bestraft und Trittbrettfahrer belohnt, hat keine Zukunft. Und wer glaubt, dass sich die Geduld der deutschen Steuerzahler endlos strapazieren lässt, der irrt gewaltig.












