
Majestätsbeleidigung bleibt: Bundestag schützt Politiker vor dem Volk
Es ist ein Schauspiel, das man kaum besser hätte inszenieren können. Da erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn noch vor wenigen Tagen vollmundig in der Süddeutschen Zeitung, der Paragraf 188 sei ein kritikwürdiges „Sonderrecht für die Mächtigen" – und dann stimmt seine eigene Fraktion geschlossen gegen dessen Abschaffung. Die politische Klasse in Deutschland hat am Donnerstagabend einmal mehr bewiesen, dass sie zusammenhält, wenn es um die eigenen Privilegien geht.
Ein Paragraf, der Politiker über das Volk stellt
Der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches stellt Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung gegen „Personen des politischen Lebens" unter besonderen Schutz. Was für den normalen Bürger als einfache Beleidigung geahndet wird, kann bei Politikern zu deutlich härteren Strafen führen. Die AfD hatte einen Gesetzentwurf zur Abschaffung dieser Sonderregelung eingebracht – und wurde von sämtlichen anderen Fraktionen niedergestimmt. CDU, SPD, Grüne und Linke bildeten eine geschlossene Front gegen den Antrag.
Besonders pikant erscheint dabei die Rolle der Union. Spahn hatte den allgemeinen Beleidigungstatbestand als völlig ausreichend bezeichnet: „Der gilt für alle", so seine Worte. Doch als es darauf ankam, fehlte der Fraktionschef bei der Abstimmung – und seine Parteifreunde votierten gegen genau das, was er öffentlich gefordert hatte. Man fragt sich unweigerlich: War das ganze Theater nur eine Inszenierung für die Galerie?
Die absurde Begründung der Befürworter
Die Verteidiger des Sonderschutzes für Politiker griffen tief in die rhetorische Trickkiste. Der CDU-Abgeordnete Carsten Müller bemühte gar die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke als Rechtfertigung: „Mordtaten folgten blutrünstigen Worten", erklärte er pathetisch. Dass zwischen einer Beleidigung und einem Mord Welten liegen und das eine mit dem anderen juristisch nichts zu tun hat, schien ihn dabei nicht zu stören.
Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge setzte noch einen drauf und bezeichnete den Gesetzentwurf als „Angriff auf den Schutz unserer Demokratie". Eine bemerkenswerte Aussage, wenn man bedenkt, dass die Bundesrepublik über sieben Jahrzehnte lang bestens ohne diesen Sonderparagrafen ausgekommen ist. Er wurde erst 2021 in seiner heutigen verschärften Form eingeführt – ausgerechnet unter Beteiligung von Jens Spahn als damaligem Regierungsmitglied.
Explodierende Fallzahlen – oder politische Instrumentalisierung?
Die Statistiken sprechen eine deutliche Sprache: 2022 wurden 1.404 Fälle von Politikerbeleidigung erfasst, 2023 bereits 2.598 und 2024 sage und schreibe 4.439 Fälle. Eine Verdreifachung innerhalb von nur zwei Jahren. Doch was sagt uns das wirklich? Sind die Deutschen plötzlich so viel unhöflicher geworden – oder nutzen Politiker den Paragrafen zunehmend als Waffe gegen unliebsame Kritiker?
Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Stephan Brandner, brachte es auf den Punkt, als er von einem „Maulkorb- oder Majestätsbeleidigungsparagrafen" sprach. Tatsächlich erinnert die Regelung fatal an vordemokratische Zeiten, als Kritik an den Herrschenden per se als Verbrechen galt. In einer echten Demokratie sollten Politiker mehr Kritik aushalten müssen als der durchschnittliche Bürger – nicht weniger.
Die Heuchelei der politischen Klasse
Besonders entlarvend ist der Vorwurf der „Bigotterie", den Carsten Müller der AfD machte. Er verwies darauf, dass auch AfD-Politiker den Paragrafen in Anspruch genommen hätten. Doch dieser Einwand geht am Kern der Sache vorbei: Solange ein Gesetz existiert, ist es legitim, es zu nutzen – auch wenn man gleichzeitig für dessen Abschaffung eintritt. Die eigentliche Heuchelei liegt bei jenen, die öffentlich Verständnis für die Kritik am Sonderrecht äußern, dann aber geschlossen dagegen stimmen, wenn es ernst wird.
Was wir hier beobachten, ist nichts anderes als die Selbstbedienungsmentalität einer politischen Kaste, die sich längst von den Bürgern entfremdet hat. Dieselben Politiker, die das Volk mit immer neuen Belastungen überziehen, die Energiepreise in astronomische Höhen treiben und die Grenzen für unkontrollierte Migration öffnen, wollen sich vor der Kritik ihrer Wähler schützen. Es ist ein Armutszeugnis für den Zustand unserer Demokratie.
Ein Symptom tieferliegender Probleme
Der Paragraf 188 ist letztlich nur ein Symptom für ein viel größeres Problem: die zunehmende Entfremdung zwischen Regierenden und Regierten. Wenn Politiker einen besonderen Schutz vor Kritik benötigen, dann vielleicht deshalb, weil ihre Politik so viel Unmut erzeugt, dass sie die normale demokratische Auseinandersetzung nicht mehr aushalten. Statt die Ursachen des Volkszorns zu bekämpfen – Inflation, Kriminalität, Massenmigration, wirtschaftlicher Niedergang – bekämpft man lieber dessen Äußerung.
Die Abstimmung vom Donnerstag hat einmal mehr gezeigt, dass die sogenannte „Brandmauer" gegen die AfD in Wahrheit eine Mauer zum Schutz der eigenen Privilegien ist. Wenn es darum geht, die Sonderrechte der politischen Klasse zu verteidigen, finden CDU, SPD, Grüne und Linke problemlos zusammen. Der Bürger, der eigentliche Souverän in einer Demokratie, bleibt dabei auf der Strecke.

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