
Moskaus neuer Machtanspruch: Russische Armee soll im Ausland Verurteilte mit Gewalt befreien
Was wie ein Drehbuch aus einem schlechten Actionfilm klingt, wird in Russland gerade zur Gesetzesrealität. Die russische Staatsduma hat einen Gesetzentwurf angekündigt, der Präsident Wladimir Putin die Befugnis erteilen soll, die eigenen Streitkräfte zur Befreiung im Ausland inhaftierter russischer Staatsbürger einzusetzen. Duma-Präsident Wjatscheslaw Wolodin, ein enger Vertrauter des Kremlchefs, präsentierte den Vorstoß mit der ihm eigenen Mischung aus Pathos und Provokation. Die Verabschiedung des bereits von der Regierung gebilligten Entwurfs gilt als reine Formalie – in einem Parlament, das ohnehin kaum mehr als ein Abnickverein des Kremls ist.
Ein Gesetz mit explosiver Sprengkraft
Der Gesetzentwurf sieht konkret vor, dass der russische Präsident die Streitkräfte heranziehen darf, um russische Bürger zu schützen, die im Ausland festgenommen, festgehalten oder auf Grundlage von Entscheidungen ausländischer Gerichte verfolgt werden – sofern Russland an diesen Verfahren nicht beteiligt sei. Darüber hinaus sollen auch andere russische Behörden auf Anweisung des Staatsoberhaupts entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen können. Die geplanten Änderungen betreffen sowohl das föderale Gesetz über die Staatsbürgerschaft als auch das Verteidigungsgesetz.
Man muss sich die Tragweite dieser Regelung einmal auf der Zunge zergehen lassen: Ein Staat erklärt sich selbst für berechtigt, mit militärischer Gewalt in die Souveränität anderer Nationen einzugreifen, weil deren Justiz es wagt, russische Staatsbürger nach geltendem Recht zu verurteilen. Das ist nicht weniger als eine offene Drohung an die gesamte internationale Rechtsordnung.
Wolodins Tirade gegen den Westen
Die Begründung, die Wolodin für diesen beispiellosen Schritt lieferte, liest sich wie ein Manifest der Konfrontation. Das westliche Rechtssystem habe sich „endgültig diskreditiert" und faktisch aufgehört zu existieren. Anstelle von Rechtsstaatlichkeit gebe es nur noch „gröbste Einmischung in die Angelegenheiten souveräner Staaten" sowie Verstöße gegen internationale Normen, begleitet von „rechtswidriger Verfolgung von Menschen". Es sei wichtig, alles für den Schutz russischer Bürger im Ausland zu tun.
Dass ausgerechnet ein Vertreter eines Staates, der seit 2022 einen brutalen Angriffskrieg gegen ein Nachbarland führt, sich zum Hüter der Souveränität aufschwingt, entbehrt nicht einer gewissen bitteren Ironie. Doch hinter der Rhetorik steckt knallhartes Kalkül.
Der Elefant im Raum: Putins eigener Haftbefehl
Denn der Kremlchef selbst wird vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wegen des Vorwurfs der Kriegsverbrechen in der Ukraine per Haftbefehl gesucht. Sollte Putin oder ein anderer hochrangiger russischer Funktionär jemals im Ausland festgesetzt werden, wäre mit diesem Gesetz ein Militäreinsatz zu seiner Befreiung zumindest nach russischem Recht legitimiert. Man schafft sich also gewissermaßen eine juristische Rückendeckung für den Ernstfall – eine Art Selbstbedienungsladen der Souveränität.
Kein Novum, aber eine gefährliche Eskalation
Russlands Militärdoktrin erlaubt bereits jetzt den Einsatz der Streitkräfte zum Schutz eigener Bürger im Ausland. Genau dieses Argument diente unter anderem als Begründung für den 2022 von Putin befohlenen Einmarsch in die Ukraine, wo im Osten des Landes zuvor massenhaft russische Pässe an die Bevölkerung verteilt worden waren. Der neue Gesetzentwurf erweitert diesen ohnehin schon dehnbaren Rahmen nun ausdrücklich auf Personen, die aufgrund ausländischer Gerichtsentscheidungen festgehalten werden.
Die Parallelen zur Geschichte sind frappierend. Schon das Zarenreich und später die Sowjetunion beanspruchten das Recht, ihre Bürger überall auf der Welt zu „schützen" – wobei „Schutz" stets ein Euphemismus für Machtprojektion war. Was sich hier abzeichnet, ist nichts Geringeres als die systematische Untergrabung der internationalen Rechtsordnung durch einen Staat, der sich selbst über jedes Gesetz stellt.
Europa muss aufwachen
Für Europa und insbesondere für Deutschland sollte dieses Gesetz ein weiterer Weckruf sein. Während man sich hierzulande in endlosen Debatten über Gendersternchen und Klimaneutralität verliert, rüstet Russland nicht nur militärisch, sondern auch juristisch auf. Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz hat zwar ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur auf den Weg gebracht, doch die Frage bleibt: Wird genug davon in die Verteidigungsfähigkeit fließen?
Putin hat in der Konfrontation mit dem Westen bereits ein Gesetz unterzeichnet, wonach Urteile ausländischer Gerichte nicht anerkannt oder nicht umgesetzt werden, wenn sie den Interessen Russlands widersprechen. Seit seinem Austritt aus dem Europarat hält sich Moskau nicht mehr an die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Auch den Internationalen Strafgerichtshof erkennt der Kreml nicht als juristische Instanz an. Das neue Gesetz ist nur der logische nächste Schritt in einer Strategie der totalen Konfrontation.
Die Botschaft aus Moskau ist unmissverständlich: Russland beansprucht das Recht, überall auf der Welt mit militärischer Gewalt einzugreifen, wenn es seine Bürger – oder das, was es dafür hält – bedroht sieht. In einer Zeit, in der der Ukraine-Krieg andauert und die geopolitischen Spannungen weltweit zunehmen, ist dies eine Entwicklung, die niemand auf die leichte Schulter nehmen sollte. Schon gar nicht ein Deutschland, das sich jahrzehntelang in der trügerischen Sicherheit der Friedensdividende gewiegt hat.
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