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13.01.2026
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Münchner Landgericht verweigert Anklage gegen linksextreme Brandstifter – Keine „kriminelle Vereinigung" erkennbar

Münchner Landgericht verweigert Anklage gegen linksextreme Brandstifter – Keine „kriminelle Vereinigung" erkennbar

Was muss eigentlich noch passieren, damit die deutsche Justiz linksextremistischen Terror als das bezeichnet, was er ist? In München hat das Landgericht I einen bemerkenswerten Beschluss gefasst, der selbst hartgesottene Beobachter des deutschen Rechtssystems fassungslos zurücklässt. Die Generalstaatsanwaltschaft wollte Anklage gegen drei mutmaßliche Anarchisten wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung" erheben – doch die Große Strafkammer winkte ab. Man fühle sich schlicht nicht zuständig und verweise den Fall ans Amtsgericht.

Millionenschäden und 20.000 Haushalte ohne Strom – aber keine Vereinigung?

Die Faktenlage ist dabei alles andere als dünn. Das Bundesamt für Verfassungsschutz spricht von einer „Häufung von Brandanschlägen" in der bayerischen Landeshauptstadt. Das Polizeipräsidium München unterhält eigens die Ermittlungsgruppe „Raute" mit über 20 Beamten, um der Anschlagsserie Herr zu werden. Der Sachschaden beläuft sich auf mehrere Millionen Euro. Besonders verheerend war ein Anschlag am 21. Mai 2021, durch den rund 20.000 Haushalte teils länger als einen Tag von der Stromversorgung abgeschnitten wurden.

Doch das Landgericht argumentiert mit juristischer Spitzfindigkeit: Da nur bei zwei Verdächtigen der Nachweis einer Mitgliedschaft geführt werden könne, handele es sich nicht um eine Vereinigung – diese setze schließlich mindestens drei Mitglieder voraus. Eine Logik, die man sich auf der Zunge zergehen lassen muss. Zwei festgenommene Terroristen, die nach sieben Monaten Untersuchungshaft wieder auf freiem Fuß sind, und ein Gericht, das sich für nicht zuständig erklärt.

Die „Zündlumpen" – Anarchisten mit Programm

Die Täter stammen laut Verfassungsschutz „aus der autonom-anarchistisch geprägten linksextremistischen Szene Münchens". Sie bewegen sich im Umfeld einer Szene-Zeitschrift mit dem programmatischen Namen „Zündlumpen", in der bis zur Einstellung 2021 regelmäßig zu Angriffen auf Polizisten und Brandanschlägen aufgerufen wurde. Die Publikation verherrlichte systematisch politisch motivierte Gewalt – und ihre Macher sitzen nun wieder in Freiheit.

Besonders pikant: Als die Staatsanwaltschaft im April und Mai vergangenen Jahres neun Personen als Zeugen vorlud, verweigerten diese allesamt die Aussage. Die linksextreme Szene hält zusammen, während der Rechtsstaat offenbar kapituliert. Die beiden inhaftierten Linksextremisten wurden am 22. September 2025 nach eigenem Bekunden „überraschend" aus der Untersuchungshaft entlassen. Ihnen sei ein Aussteigerprogramm ans Herz gelegt worden, berichteten sie süffisant auf einer Szene-Webseite.

Bundesweite Vernetzung der Saboteure

Das Münchner Phänomen ist dabei kein Einzelfall. Überall in Deutschland schließen sich Anarchisten zusammen, um durch Sabotage maximalen Schaden anzurichten. Die NRW-Gruppierung „Kommando Angry Birds" wendet ähnliche Methoden an wie die Vulkangruppen und die Zündlumpen. In Erkrath legte sie einen Brandsatz an einem Umspannwerk – der allerdings nicht zündete und von der Polizei unversehrt aufgefunden wurde. Wäre er funktionsfähig gewesen, hätte es einen großflächigen Stromausfall gegeben.

Selbst der ländliche Raum bleibt nicht verschont: Nach einem Brandanschlag in Braunsbedra in Sachsen-Anhalt waren am Samstag zeitweise etwa 900 Stromkunden von der Versorgung abgeschnitten. In Höchstadt an der Aisch wurde eine Trafostation durch Sprengstoff beschädigt. Die Parole „Switch Off" etabliert sich als gemeinsames Kennzeichen der Szene – sie war in Erkrath als Graffiti zu sehen und kommt auch in Bekennerschreiben prominent vor.

Zwei Klassen von Extremismus?

Man stelle sich nur einmal vor, rechtsextreme Täter hätten eine vergleichbare Anschlagsserie verübt. Die politische Empörung wäre grenzenlos, Sondersendungen würden das Programm dominieren, und kein Gericht käme auf die Idee, sich für nicht zuständig zu erklären. Doch bei linksextremem Terror scheinen andere Maßstäbe zu gelten. Die Generalstaatsanwaltschaft hat zwar sofortige Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt – über diese muss nun das Oberlandesgericht befinden. Der Ausgang ist offen.

Über Jahrzehnte waren keine zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen am deutschen Stromnetz nötig. Linksextreme Gruppen greifen diesen früheren Konsens der Vertrauensgesellschaft ganz bewusst an. Und der Staat? Er schafft es weder, die kritische Infrastruktur flächendeckend abzusichern, noch potentielle Saboteure vorbeugend in Schach zu halten oder wenigstens nachträglich dingfest zu machen. Das ist nicht nur ein Versagen der Sicherheitsbehörden – es ist ein Armutszeugnis für den gesamten Rechtsstaat.

Die Frage, die sich viele Bürger stellen, liegt auf der Hand: Wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Die Antwort darauf dürfte nach diesem Münchner Beschluss für einen Großteil der Bevölkerung eindeutig ausfallen. Es ist höchste Zeit, dass die Politik aufwacht und linksextremistischen Terror mit derselben Konsequenz verfolgt wie jede andere Form des Extremismus.

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