
Niederlande stoppen Phantomsteuer: Wie der Staat Gewinne besteuern wollte, die es gar nicht gibt
Was klingt wie eine Satire aus der Feder eines besonders zynischen Kabarettisten, war in den Niederlanden beinahe bittere Realität geworden: Die Regierung in Den Haag wollte ab 2028 nicht realisierte Gewinne aus Aktien, Anleihen und Kryptowährungen mit satten 36 Prozent besteuern. Wohlgemerkt – Gewinne, die nur auf dem Papier existieren. Die der Anleger nie gesehen, nie ausgezahlt, nie auf seinem Konto verbucht hat. Nach einer Welle der Empörung rudert die neue linksliberale Regierung unter Ministerpräsident Rob Jetten nun zurück.
Besteuern, was nicht existiert – der feuchte Traum jeder Fiskalregierung
Man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen: Ein Bürger kauft Aktien für 10.000 Euro. Der Kurs steigt auf 15.000 Euro. Er verkauft nichts, er realisiert keinen einzigen Cent Gewinn – und dennoch hätte der niederländische Fiskus die Hand aufgehalten. 36 Prozent auf 5.000 Euro fiktiven Gewinn, das wären 1.800 Euro Steuern. Fällt der Kurs anschließend wieder auf 10.000 Euro, hat der Anleger exakt null Euro verdient, aber 1.800 Euro an den Staat abgeführt. Absurder geht es kaum.
Der vorgesehene jährliche Freibetrag von lächerlichen 1.800 Euro hätte daran wenig geändert. Gerade in volatilen Märkten – man denke nur an Bitcoin und andere Kryptowährungen, deren Kurse innerhalb weniger Tage um zweistellige Prozentsätze schwanken können – wäre diese Regelung einem fiskalischen Raubzug gleichgekommen. Anleger hätten Steuern auf Buchgewinne zahlen müssen, die sich am nächsten Tag bereits in Luft aufgelöst haben könnten.
Massiver Widerstand zwingt die Regierung in die Knie
Dass dieses Gesetz überhaupt so weit kommen konnte, spricht Bände über den Zustand der politischen Klasse in Europa. Eingebracht wurde der Entwurf ursprünglich von der niederländischen Übergangsregierung unter Premier Dick Schoof, und – man höre und staune – er wurde zunächst von nahezu allen großen Parteien unterstützt. Eine bemerkenswerte Einigkeit, wenn es darum geht, den Bürgern noch tiefer in die Taschen zu greifen.
Erst als die Kritik unüberhörbar wurde, vollzog sich der Kurswechsel. Kritiker hatten eindringlich vor einer massiven Kapitalflucht aus den Niederlanden gewarnt. Zu Recht. Denn welcher vernünftige Anleger würde sein Vermögen in einem Land belassen, das ihm Steuern auf Gewinne abverlangt, die er nie erzielt hat? Ein Sprecher des niederländischen Finanzministeriums räumte kleinlaut ein, man sei gegenüber der Kritik „nicht taub" und das Gesetz müsse überarbeitet werden. Eine bemerkenswerte Einsicht – wenngleich sie reichlich spät kommt.
Der Hintergrund: Ein Gerichtsurteil als Türöffner
Auslöser der ganzen Debatte war ein Urteil des Hoge Raad, des höchsten niederländischen Gerichtshofs. Dieser hatte die bisherige Praxis, Vermögenserträge auf Basis angenommener – also pauschal geschätzter – Renditen zu besteuern, für rechtswidrig erklärt. Statt jedoch eine bürgerfreundliche Lösung zu finden, griff die Politik zum denkbar schlechtesten Instrument: der Besteuerung von Buchgewinnen. Das ist in etwa so, als würde man einem Patienten, der über Kopfschmerzen klagt, gleich den ganzen Kopf amputieren.
Ein Warnsignal auch für Deutschland
Deutsche Bürger sollten diesen Vorgang mit äußerster Aufmerksamkeit verfolgen. Denn was in den Niederlanden beinahe Realität geworden wäre, könnte auch hierzulande schneller auf der Agenda stehen, als manchem lieb ist. Die Große Koalition unter Friedrich Merz hat mit dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen bereits gezeigt, dass fiskalische Zurückhaltung nicht gerade zu ihren Kernkompetenzen zählt. Und wenn die Kassen erst einmal leer sind – was bei der aktuellen Ausgabenpolitik nur eine Frage der Zeit sein dürfte –, werden kreative Steuerideen nicht lange auf sich warten lassen.
Schon heute ächzen deutsche Sparer und Anleger unter der Abgeltungssteuer, dem Solidaritätszuschlag und einer Bürokratie, die jeden Kapitalertrag akribisch erfasst. Die Vorstellung, dass eines Tages auch hierzulande Buchgewinne besteuert werden könnten, ist keineswegs abwegig. Die niederländische Episode zeigt, wie schnell solche Ideen von der politischen Peripherie ins Zentrum der Gesetzgebung wandern können.
Physische Edelmetalle: Der Zugriff des Staates hat Grenzen
In Zeiten, in denen Regierungen immer dreistere Wege suchen, um an das Vermögen ihrer Bürger zu gelangen, gewinnt ein Aspekt zunehmend an Bedeutung: die physische Vermögenssicherung. Gold und Silber in physischer Form bieten nicht nur einen bewährten Inflationsschutz, sondern entziehen sich auch weitgehend der digitalen Überwachung und Besteuerung. Wer physische Edelmetalle nach einer Haltefrist von einem Jahr veräußert, kann dies in Deutschland nach aktueller Rechtslage sogar steuerfrei tun. Ein Vorteil, den weder Aktien noch Kryptowährungen bieten können. In einem breit gestreuten Anlageportfolio stellen physische Edelmetalle daher eine sinnvolle Ergänzung zur langfristigen Vermögenssicherung dar.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Jede Anlageentscheidung sollte auf Basis eigener, sorgfältiger Recherche getroffen werden. Wir übernehmen keine Haftung für individuelle Anlageentscheidungen unserer Leser. Bitte konsultieren Sie bei Bedarf einen qualifizierten Finanz- oder Steuerberater.

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