
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk blamiert sich mit falschen Nazi-Vorwürfen in der "Schwachkopf-Affäre"
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sorgt erneut für Negativschlagzeilen. Das ZDF hat sich bei der Berichterstattung über die sogenannte "Schwachkopf-Affäre" gleich mehrere gravierende journalistische Fehltritte geleistet. Mit der reißerischen und schlichtweg falschen Schlagzeile "Nazi-Fund bei Hausdurchsuchung" erreichte die tendenziöse Berichterstattung des Senders einen neuen Tiefpunkt.
Falschmeldungen und verzerrte Darstellung der Fakten
Im Zentrum des Falls steht der Rentner Stefan Niehoff, gegen den die Staatsanwaltschaft Bamberg in sechs Fällen einen Strafbefehl erwirkt hat. Bekannt wurde der Fall ursprünglich durch eine Hausdurchsuchung, die nach einem Strafantrag von Wirtschaftsminister Robert Habeck erfolgte. Niehoff hatte auf der Plattform X (ehemals Twitter) ein Meme geteilt, das den Minister als "Schwachkopf" bezeichnete.
Journalistische Standards missachtet
Das ZDF verstieß bei seiner Berichterstattung gleich mehrfach gegen grundlegende journalistische Prinzipien. Zunächst behauptete der Sender fälschlicherweise, bei der Hausdurchsuchung seien "Nazi-Funde" sichergestellt worden - eine Falschmeldung, die später kleinlaut korrigiert werden musste. Auch die Behauptung, der Beschuldigte sei bereits "verurteilt" worden, entspricht nicht der Wahrheit. Ein Strafbefehl ist keine gerichtliche Verurteilung.
Kontexte bewusst unterschlagen?
Besonders bedenklich erscheint die Art und Weise, wie das ZDF einen weiteren Vorwurf gegen Niehoff darstellte. Der Rentner hatte auf einen Boykottaufruf des "Hamburger Bündnis gegen Rechts" reagiert, der sich gegen verschiedene Lebensmittelhersteller richtete. Niehoff verglich diesen Aufruf kritisch mit historischen NS-Boykottaufrufen - ein Kontext, den das ZDF komplett unterschlug. Die Ermittlungen in dieser Sache wurden übrigens bereits eingestellt - auch das verschweigt der öffentlich-rechtliche Sender seinen Zuschauern.
Fragwürdige Rolle des ÖRR
Diese Episode wirft erneut ein bezeichnendes Licht auf die Qualität der öffentlich-rechtlichen Berichterstattung. Bereits im November wurde kritisiert, dass die ÖRR-Sender den Fall erst mit erheblicher Verzögerung aufgriffen. Nun scheint man dies mit tendenziöser Berichterstattung kompensieren zu wollen.
Der Beschuldigte und sein Anwalt Marcus Pretzell haben bereits angekündigt, gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen. Erst dann wird es zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren kommen. Die vorschnelle Verurteilung durch das ZDF offenbart einmal mehr, wie weit sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk mittlerweile von seinen eigentlichen Aufgaben entfernt hat.
Diese Entwicklung ist besonders besorgniserregend, wenn man bedenkt, dass die Öffentlich-Rechtlichen durch Zwangsgebühren finanziert werden. Die Bürger zahlen also für eine Berichterstattung, die grundlegende journalistische Standards missachtet und offenbar einer politischen Agenda folgt.

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