
Pizzakarton unter Brüsseler Aufsicht: Ab heute gilt die PFAS-Regel

Seit diesem Mittwoch, dem 12. August 2026, greift in der gesamten EU die neue Verpackungsverordnung. Wer künftig fettabweisende Burger-Boxen, Pommes-Schalen oder Gebäckpapiere mit bestimmten Chemikalien in Verkehr bringt, verstößt gegen europäisches Recht. Betroffen sind Bäcker, Metzger, Pizzerien, Imbisse – und am Ende der Kunde.
Was genau verboten ist
Im Zentrum stehen die sogenannten PFAS, per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Sie machen Papier fettdicht und verhindern, dass die Döner-Tüte durchweicht. Weil sie sich in Umwelt und Körper kaum abbauen, tragen sie den Beinamen Ewigkeitschemikalien – und stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein.
Laut den EU-Vorgaben sind bei Lebensmittelkontakt künftig maximal 25 Mikrogramm pro Kilogramm je Einzelsubstanz, 250 Mikrogramm für die Summe der gemessenen PFAS und 50 Milligramm Gesamtfluor pro Kilogramm erlaubt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg weist darauf hin, dass diese Werte so niedrig angesetzt seien, dass ein absichtlicher Einsatz praktisch ausgeschlossen sei. Faktisch also: ein Verbot. Bereits eingelagerte Ware darf noch aufgebraucht werden.
Der eigentliche Umbau kommt später – und er wird teuer
Für Verbraucher bleibt der Einkauf zunächst weitgehend unverändert. Die spürbaren Einschnitte folgen ab 2030. Dann müssen Verpackungen recyclingfähig und so klein wie möglich sein.
- Der Leerraum in Versandkartons wird auf 50 Prozent gedeckelt – Füllpapier, Luftpolsterfolie und Styropor-Chips zählen dabei als Leerraum.
- Einwegplastik für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse wird untersagt.
- Sehr leichte Plastiktüten verschwinden – Ausnahmen gelten für Hygiene und lose Lebensmittel, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden.
Dass Verpackungsmüll ein reales Problem ist, bestreitet kaum jemand. Nach Zahlen des EU-Statistikamts Eurostat fielen 2023 rund 177,8 Kilogramm Verpackungsabfall pro Kopf an. Bis 2030 soll das Aufkommen gegenüber 2018 um fünf Prozent sinken, bis 2035 um zehn, bis 2040 um mindestens 15 Prozent.
Wer die Rechnung bezahlt
Kritisch wird es beim Kleingedruckten. Denn mit der Verordnung wird die Verpackung selbst zum regulierten Produkt – mit Konformitätserklärung, Dokumentation und Nachweispflichten. Fachverbände und Kammern hatten Handwerksbetriebe deshalb schon Monate vorher zur Vorbereitung gedrängt.
Für den Konzern mit eigener Rechtsabteilung ist das Routine. Für die Bäckerei mit acht Mitarbeitern ist es ein weiterer Stapel Papier. Aus Sicht unserer Redaktion zeigt sich hier ein bekanntes Muster: Ein berechtigtes Ziel wird über einen Regelapparat durchgesetzt, dessen Lasten vor allem die Kleinen tragen – und dessen Kosten am Ende über den Preis beim Kunden landen.
Gesundheit ja, Bürokratie mit Augenmaß
Niemand vermisst Chemikalien im Pommes-Karton, die sich womöglich im Körper anreichern. Doch Brüssel könnte beweisen, dass Schutz auch ohne erdrückende Nachweispflichten funktioniert. Denn wenn Regulierung schneller wächst als die Wirtschaft, die sie tragen soll, verliert am Ende beides: Umwelt und Wohlstand.
Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar; für die Beurteilung konkreter Pflichten im Einzelfall sind fachkundige Auskünfte einzuholen.
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