
Prinz Andrew verhaftet: Wenn die Unschuldsvermutung zum Luxusgut wird
Es war ein Geburtstag, den Andrew Mountbatten-Windsor wohl so schnell nicht vergessen dürfte. Am 19. Februar 2026, seinem 66. Ehrentag, klickten auf dem königlichen Anwesen Sandringham in Norfolk die Handschellen. Die Thames Valley Police nahm den einstigen Prinzen fest – nicht etwa wegen der seit Jahren im Raum stehenden Vorwürfe sexueller Übergriffe, sondern wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch. Ein neues Kapitel in einer schier endlosen Geschichte des Niedergangs.
Vom Handelsbeauftragten zum Verdächtigen
Der konkrete Vorwurf wiegt schwer: Andrew soll in seiner früheren Funktion als Goodwill-Botschafter für die britische Exportindustrie vertrauliche Geschäftsgeheimnisse an seinen damaligen Vertrauten Jeffrey Epstein weitergeleitet haben. Die Anschuldigungen stützen sich offenbar auf Dokumente aus den berüchtigten „Epstein-Files", jenem Konvolut an Unterlagen, das seit seiner schrittweisen Veröffentlichung die Mächtigen dieser Welt in Atem hält. Nach mehreren Stunden im Gewahrsam wurde der ehemalige Royal zwar „unter Ermittlung" freigelassen, doch die Durchsuchung seiner Residenz, der Royal Lodge, spricht eine deutliche Sprache.
Man muss kein Monarchist sein, um an dieser Stelle innezuhalten. Denn so berechtigt die Ermittlungen sein mögen – die Art und Weise, wie hier vorgegangen wird, wirft Fragen auf. Ausgerechnet am Geburtstag? Das garantiert maximale mediale Aufmerksamkeit, und genau das dürfte auch beabsichtigt gewesen sein. Das Bild des vor Panik erstarrten Mannes im Polizeiwagen wird nun jahrelang durch die Gazetten geistern. Ein Bild, das verurteilt, bevor ein Richter auch nur ein Wort gesprochen hat.
Die Unschuldsvermutung – ein Grundpfeiler, der bröckelt
Hier offenbart sich ein fundamentales Problem unserer Zeit: Die Unschuldsvermutung, jener eherne Grundsatz des Rechtsstaats, wird zunehmend zum Papiertiger. Im Zeitalter der sozialen Medien und der permanenten Empörungsbereitschaft genügt bereits die Festnahme, um einen Menschen gesellschaftlich zu vernichten. Bewiesen ist bislang nichts. Kein Gericht hat Andrew eines Vergehens für schuldig befunden. Und dennoch behandeln ihn weite Teile der Öffentlichkeit längst als überführten Täter.
Wohlgemerkt: Es geht hier nicht darum, einen privilegierten Adligen in Schutz zu nehmen, der zeitlebens auf Kosten der britischen Steuerzahler ein Leben in Saus und Braus führte. Andrew hat bereits alle königlichen Titel verloren und verweigert zu den Vorwürfen jede Stellungnahme. Die zivilrechtliche Klage von Virginia Giuffre hatte er 2022 mit einem Vergleich – sprich: einer Zahlung in unbekannter Höhe – beigelegt, was man interpretieren kann, wie man möchte. Doch selbst ein gefallener Prinz hat Anspruch auf ein faires Verfahren.
Der Epstein-Komplex: Ein Abgrund ohne Boden
Der Fall Epstein ist längst mehr als eine Kriminalgeschichte. Er ist zum Symbol geworden für das Versagen einer globalen Elite, die sich jahrzehntelang über Recht und Moral hinwegsetzte. Berichte über die Entdeckung zweier verscharrter Frauenleichen auf Epsteins Wüstenanwesen, der sogenannten Zorro Ranch, deuten darauf hin, dass die Abgründe noch tiefer reichen als bislang angenommen. Was als Netzwerk des Missbrauchs begann, könnte sich als Schauplatz von Kapitalverbrechen entpuppen.
Und genau hier liegt die eigentliche Tragödie: Während die Öffentlichkeit sich an der Verhaftung eines einzelnen Royals berauscht, bleiben die wahrhaft Mächtigen im Schatten. Kritische Beobachter sprechen nicht zu Unrecht von einem Ablenkungsmanöver. Denn wer sind die anderen Namen auf den Epstein-Listen? Wer hat wirklich profitiert von diesem System der Ausbeutung? Diese Fragen werden durch das mediale Spektakel um Andrew geschickt überdeckt.
Rechtsstaatlichkeit darf kein Privileg sein – aber auch kein Opfer der Empörung
Was wir in diesen Tagen beobachten, ist symptomatisch für eine Gesellschaft, die den Unterschied zwischen moralischer Verurteilung und juristischer Schuldfeststellung nicht mehr kennen will. In Deutschland kennen wir dieses Phänomen nur allzu gut. Auch hierzulande werden Menschen vorverurteilt, Karrieren zerstört und Existenzen vernichtet – lange bevor ein Gericht gesprochen hat. Die Erosion rechtsstaatlicher Prinzipien ist kein britisches Problem. Sie ist ein westliches.
Dabei wäre gerade jetzt Besonnenheit gefragt. Die Ermittlungen laufen. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte Anklage erhoben werden – oder eben nicht. Bis dahin gilt, was in jedem zivilisierten Land gelten sollte: Ein Mensch ist unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist. Auch wenn er Andrew heißt. Auch wenn er mit dem Teufel gespeist haben mag. Denn wenn wir die Unschuldsvermutung nur noch jenen zugestehen, die uns sympathisch sind, dann haben wir sie bereits abgeschafft.
Die kommenden Wochen und Monate werden zeigen, ob die britische Justiz tatsächlich belastbare Beweise vorlegen kann oder ob es sich einmal mehr um ein mediales Strohfeuer handelt. Eines steht jedoch fest: Der Fall Andrew ist weit mehr als die Geschichte eines gefallenen Prinzen. Er ist ein Lackmustest für den Zustand unserer Rechtsstaatlichkeit – und dieser Test fällt bislang ernüchternd aus.
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