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Kettner Edelmetalle
28.09.2026
09:46 Uhr
KI-generiert

Schluss mit dem Formular-Frust: Kindergeld kommt ab 2027 automatisch!

Schluss mit dem Formular-Frust: Kindergeld kommt ab 2027 automatisch!
Symbolbild: KI-generiert

Weniger Papierkram für Deutschlands Familien: Der Bundesrat hat am 25. September 2026 ein Gesetz gebilligt, nach dem das Kindergeld ab 2027 in vielen Fällen ohne Antrag überwiesen werden soll. Der Bundestag hatte schon vor der Sommerpause zugestimmt. Laut Bundesfinanzministerium könnten dadurch rund 300.000 Anträge pro Jahr wegfallen.

Endlich ein Staat, der mitdenkt?

Bislang gilt in Deutschland ein Prinzip, das man ruhig absurd nennen darf. Der Staat weiß längst, dass ein Kind geboren wurde. Er vergibt ihm sogar sofort eine Steuer-Identifikationsnummer. Trotzdem mussten Eltern bisher selbst einen Antrag stellen, um an eine Leistung zu kommen, die ihnen ohnehin zusteht.

Künftig soll die Familienkasse das Geld im Regelfall von sich aus zahlen. Das gilt dann, wenn ihr alle nötigen Daten vorliegen und am Anspruch kein Zweifel besteht. Das Geld selbst bleibt gleich: Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit beziehen es mehr als zehn Millionen Berechtigte.

So läuft die Umstellung in zwei Stufen

Die antragslose Auszahlung soll im Laufe des Jahres 2027 in zwei Schritten kommen:

  • Stufe 1: Familien, die schon für mindestens ein Kind Kindergeld bekommen. Wird ein weiteres Kind geboren, geht das Geld automatisch an die Person, die bereits Kindergeld bezieht.
  • Stufe 2: Dann soll auch beim ersten Kind automatisch gezahlt werden. Dafür muss mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland leben, mindestens ein Elternteil im Inland arbeiten und die Bankverbindung bekannt sein.

Gerade die Bedingung, dass ein Elternteil in Deutschland arbeiten muss, ist bemerkenswert. Die Automatik belohnt also ausdrücklich jene Familien, die mit ihrer Arbeit das Steuersystem tragen.

Daten sollen zwischen den Behörden fließen

Technisch hängt alles am Datenaustausch. Die Meldebehörden informieren das Bundeszentralamt für Steuern über die Geburt. Das Amt vergibt die Steuer-ID und reicht die Informationen an die Familienkasse weiter. Eltern sollen Angaben, die der Staat bereits hat, nicht noch einmal einreichen müssen.

Ohne Kontonummer funktioniert die Automatik aber nicht. Eltern können ihre IBAN schon jetzt beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegen, und zwar über das Steuerportal ELSTER oder die App IBAN+. Wer das rechtzeitig erledigt, dürfte später Zeit sparen.

Und wenn etwas fehlt?

Fehlen Informationen oder hat die Familienkasse Zweifel, gilt weiter das alte Verfahren. Die Eltern bekommen dann Post von der Behörde und ergänzen die fehlenden Angaben in einem vorausgefüllten Antrag. Das ist wichtig, denn Kindergeld wird bisher nur für sechs Monate rückwirkend gezahlt. Wer zu spät reagiert, verliert also bares Geld.

Ein Fortschritt, aber nicht mehr

Die Reform ist richtig, sie kommt aber reichlich spät. In anderen Ländern ist die digitale Verwaltung längst Alltag. In Deutschland wird schon als Durchbruch gefeiert, dass eine Behörde Daten nutzt, die ihr seit Jahren vorliegen. Die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz hat mehrfach einen großen Bürokratieabbau versprochen. Gemessen daran wirkt die Neuregelung eher wie ein erster, kleiner Schritt.

Dazu kommt: Mehr Geld bringt die neue Bequemlichkeit den Familien nicht. Die letzte Erhöhung um vier Euro im Monat ist für viele Eltern angesichts gestiegener Preise für Lebensmittel, Energie und Mieten kaum spürbar. Wer seine Familie finanziell absichern will, sollte sich daher nicht allein auf staatliche Leistungen verlassen und selbst vorsorgen.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Anspruch erhalten Sie bei der Familienkasse oder bei einem Steuerberater.

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