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26.06.2026
08:51 Uhr

Sippenhaft im Rechtsstaat: Wie der MAD eine treue Soldatin zur Staatsfeindin erklärte – und vor Gericht krachend scheiterte

Sieben Jahre lang hatte Tanja S. der Bundeswehr und damit ihrem Land gedient. Sieben Jahre Pflichterfüllung, Loyalität, Disziplin. Doch dann, so schildert es der Fall, verwandelte sich ihr Dienstherr über Nacht in einen Verfolger. Der Grund? Nicht etwa eigenes Fehlverhalten. Nicht Befehlsverweigerung. Nicht ein einziger Beleg für extremistische Gesinnung. Sondern schlicht: Der ehemalige Lebensgefährte und Vater ihres Kindes hatte sich während der Corona-Hysterie in den sozialen Medien als ungeimpft geoutet. Willkommen in Deutschland im Jahr der Grundrechte-Vergessenheit.

Sechs Stunden Verhör – wegen der Meinung eines Ex-Partners

Der Militärische Abschirmdienst, kurz MAD, jener Inlandsgeheimdienst der Truppe, der eigentlich echten Extremismus in den Reihen der Bundeswehr bekämpfen soll, nahm die Stabsunteroffizierin ins Visier. Nicht wegen dessen, was sie getan hatte, sondern wegen dessen, was ihr früherer Partner dachte. Sippenhaft, ein Wort, das man in einem freiheitlichen Rechtsstaat eigentlich für überwunden gehalten hatte.

Tanja S. selbst war geimpft. Sie hatte sämtliche Corona-Anordnungen des Verteidigungsministeriums befolgt. Es gab keinen, wirklich keinen, objektiv vertretbaren Anlass, sie zu verdächtigen. Und dennoch zitierte man sie zu einem Verhör, das nach ihrer Schilderung rund sechs Stunden gedauert haben soll.

„Es war unheimlich, sie wussten Dinge über mich, die sie eigentlich nicht wissen konnten. Ich war ausspioniert worden“, schilderte die Soldatin demnach vor Gericht.

Druck, Drohungen und ein erpresstes Handy

Ein Major habe sie in einen Raum geführt, in dem bereits zwei MAD-Mitarbeiter gewartet hätten. Die Fragen seien detailliert gewesen, geradezu inquisitorisch: Wie eng der Kontakt zum Ex-Partner gewesen sei, welche politischen Ansichten dieser vertrete, ob ihr dessen angeblich rechtsradikale Einstellung bekannt sei. Nach etwa vier Stunden sollen die Beamten die Herausgabe ihres Mobiltelefons verlangt haben. Als sie sich weigerte, habe man ihr dienstrechtliche Konsequenzen angedroht.

Besonders perfide soll die psychologische Drohkulisse gewesen sein. Die Beamten hätten sinngemäß angemerkt, es wäre doch ärgerlich für eine Mutter, die gerade ein Haus gebaut habe. Eine kaum verhüllte Drohung, die ihre Wirkung nicht verfehlte. Sie gab nach, die Geheimdienstler durchforsteten ihre privaten Nachrichten. Erst als sie auf einen Anwalt bestand, brach der MAD das Verhör abrupt ab.

Nervenzusammenbruch statt Aufklärung

Die Folgen für die Soldatin waren verheerend. Sie habe ständig in Angst gelebt, das Verhör könne fortgesetzt werden, sich kaum noch in die eigene Kaserne getraut. Als der vorgesetzte Major dann auch noch die Vorlage des Impfpasses verlangte und sie diesen nicht auffinden konnte, erlitt sie einen Nervenzusammenbruch und wurde krankgeschrieben. Der Dank des Vorgesetzten? Ein Disziplinarverfahren. Man lese und staune: Wer zusammenbricht, weil ihn der eigene Staat wie eine Verbrecherin behandelt, wird auch noch zusätzlich bestraft.

Ein Gericht zieht endlich die Reißleine

Erst das Bundesverwaltungsgericht setzte dem Treiben ein Ende. Sowohl die Durchsuchung des Mobiltelefons als auch der Befehl zur Vorlage des Impfpasses seien rechtswidrig gewesen. Eine krachende und für den Bund höchst peinliche Niederlage. Der Anwalt der Betroffenen brachte es auf den Punkt: In der Corona-Zeit seien Grenzen überschritten worden, die in einem Rechtsstaat nicht zur Disposition stünden.

Doch genau hier liegt der Hund begraben. Wer trägt eigentlich die Verantwortung? Welche Konsequenzen drohen jenem Major, jenen MAD-Mitarbeitern, die hier eine treue Soldatin grundlos in den psychischen Ruin trieben? Die bittere Wahrheit ist: vermutlich keine. Der Schaden bleibt allein bei der Frau, während sich die Apparatschiks der Verfolgungsbürokratie weiter unbehelligt durch die Aktenberge wühlen dürfen.

Ein Symptom, kein Einzelfall

Dieser Fall steht symbolisch für einen Staat, der seinen eigenen Bürgern misstraut, während er an den entscheidenden Stellen versagt. Während echte Bedrohungen für die innere Sicherheit oft mit erschreckender Nachlässigkeit behandelt werden, entfaltet die Bürokratie einen geradezu fanatischen Eifer, sobald es darum geht, regierungstreue Linientreue zu kontrollieren. Wer in der sogenannten Corona-Zeit auch nur den Hauch einer abweichenden Meinung hegte oder kannte, geriet ins Fadenkreuz.

Es ist eine Ironie der besonderen Art: Ausgerechnet jene, die bereit waren, für dieses Land Kopf und Kragen zu riskieren, werden zu Verdächtigen erklärt. Und das in einer Zeit, in der die Bundeswehr händeringend nach Nachwuchs sucht und über Wehrpflicht und Truppenstärke debattiert wird. Wer sich angesichts solcher Methoden noch freiwillig meldet, dem kann man nur viel Glück wünschen. Es verwundert kaum, dass viele Bürger das Vertrauen in einen Staat verloren haben, der die Falschen jagt und die Richtigen im Stich lässt. Diese Wahrnehmung teilt nicht nur unsere Redaktion, sondern, das zeigen unzählige Reaktionen, ein erheblicher Teil der Bevölkerung.

Was bleibt, ist die Frage nach echter Sicherheit

Wenn der Staat selbst zur Bedrohung der Freiheit seiner Bürger wird, wenn Behörden willkürlich agieren und Existenzen ruinieren, dann gewinnt eine alte Einsicht wieder an Gewicht: Wahre Sicherheit lässt sich nicht delegieren, schon gar nicht an Institutionen, die ihre Macht gegen die eigenen Leute richten. Wer Unabhängigkeit und Selbstbestimmung schätzt, der sorgt vor, auch finanziell. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber sind seit Jahrtausenden ein Bollwerk gegen staatliche Willkür, Inflation und politische Verwerfungen. Sie liegen sicher in der eigenen Hand, unabhängig von Behörden, Banken und Bürokratien. Als sinnvolle Beimischung zu einem breit gestreuten Vermögen bewahren sie ein Stück echter Souveränität in unsicheren Zeiten.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder und stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt. Ebenso handelt es sich nicht um eine Anlageberatung. Jeder Anleger ist für seine Entscheidungen selbst verantwortlich und sollte vor einer Investition eigenständig recherchieren.

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