
Social-Media-Check für Ehepartner: Günthers Griff ins Privatleben

Kiel, 24. August 2026: Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) will die Sicherheitsüberprüfungen im Landesdienst massiv ausweiten. Künftig soll der Verfassungsschutz routinemäßig öffentlich einsehbare Social-Media-Aktivitäten auswerten dürfen – und dabei auch Ehe- und Lebenspartner der Betroffenen einbeziehen. Kommende Woche berät der Landtag über die Reform des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes.
Fünf Jahre digitale Vergangenheit auf den Tisch
Betroffen sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit Zugang zu Verschlusssachen oder an besonders sicherheitsempfindlichen Stellen – etwa Mitarbeiter des Verfassungsschutzes und bestimmte Polizisten. Bewerber wie bereits Beschäftigte sollen künftig eigene Internetseiten, Mitgliedschaften und Benutzernamen in sozialen Netzwerken offenlegen.
Der Rückblick reicht fünf Jahre zurück. Das Innenministerium begründet die Verschärfung damit, dass soziale Netzwerke eine wichtige Rolle bei der Verbreitung extremistischer Inhalte spielten. Eine Sprecherin kündigte an, die Einsicht in öffentlich zugängliche Profile solle zur „Standardmaßnahme“ werden.
Wenn der Partner mithaftet
Besonders weit greift die Regelung ins Private. Werden Ehepartner, Lebenspartner oder Lebensgefährten in die Überprüfung einbezogen, müssen auch für sie entsprechende Angaben gemacht werden – Voraussetzung ist deren Einwilligung. Danach darf der Verfassungsschutz die öffentlich zugänglichen Bereiche ihrer Netzwerke auswerten.
Im Klartext: Auch wer selbst niemals ein Staatsgeheimnis zu Gesicht bekommt, kann durchleuchtet werden – allein, weil der Partner an sensibler Stelle arbeitet. Das Ministerium will so Risiken aus dem engsten persönlichen Umfeld frühzeitig erkennen. Dass Erkenntnisse über Partner heute schon eine Rolle spielen, ist unbestritten. Neu ist die systematische Internet-Recherche.
Hinzu kommt: Für bereits überprüfte Beschäftigte soll in der Regel alle zehn Jahre eine vollständige Wiederholungsprüfung stattfinden. Damit rutschen nach und nach auch langjährige Mitarbeiter in das neue Raster.
Und die Politiker? Bleiben außen vor
Ein Detail, das aufhorchen lässt: Mitglieder des Landtags und der Landesregierung sind nicht erfasst. Wegen ihrer besonderen verfassungsrechtlichen Stellung unterliegen sie dem Verfahren nicht – und damit auch nicht dem Social-Media-Check. Wer über die Kontrolle entscheidet, wird also selbst nicht kontrolliert.
FDP-Fraktionschef Christopher Vogt mahnte bereits Grenzen an. Extremisten dürften keinen Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen erhalten, zugleich gelte die Meinungsfreiheit auch für Beamte und deren Partner. Seine Fraktion werde darauf achten, dass sie gewahrt bleibe.
Ein Trend, der über Kiel hinausreicht
Die Reform steht nicht allein. Bereits im Juni 2026 debattierte der Kieler Landtag über eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor jeder Erstberufung in ein Beamten- oder Richteramt. Staatskanzleichef Dirk Schrödter (CDU) erklärte damals im Plenum:
Wer das Grundgesetz ablehnt oder dem Staat schaden will, der kann ihm nicht dienen.
Kritik kam quer durch die Fraktionen. Der SSW verwies auf den Radikalenerlass von 1972 und die damaligen Berufsverbote – dabei sei viel Ungerechtes passiert. Auch die SPD warnte, nicht jede Erwähnung in einer Verfassungsschutzakte bedeute fehlende Verfassungstreue.
Aus Sicht unserer Redaktion liegt genau hier der wunde Punkt. Der Schutz echter Staatsgeheimnisse ist legitim und notwendig. Doch wenn Behörden die Timeline der Ehefrau eines Polizisten sichten, verschiebt sich eine Grenze – schleichend, unter dem Etikett der Sicherheit. Wer Vertrauen in den Staat will, sollte beim eigenen Personal beginnen: bei den Abgeordneten.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

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