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Spionage-Krimi um Ex-BND-Chef: Kommt Hanning bald frei?

Spionage-Krimi um Ex-BND-Chef: Kommt Hanning bald frei?
Symbolbild: KI-generiert

Einen Monat nach seiner spektakulären Festnahme könnte sich das Schicksal von August Hanning schon bald entscheiden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe prüft die Haftbeschwerde des früheren BND-Präsidenten, seit Mittwoch liegt dort die Stellungnahme des Generalbundesanwalts vor. Das Ergebnis dürfte zeigen, wie hart die Justiz in einem der größten Spionagefälle der Bundesrepublik durchgreifen will.

Karlsruhe ist am Zug

Hannings Verteidiger hatte am 23. Oktober Beschwerde gegen die Untersuchungshaft eingelegt. Wie ein BGH-Sprecher der „Welt“ mitteilte, werde die zuständige Ermittlungsrichterin nun „zeitnah darüber entscheiden, ob sie der Beschwerde abhilft oder diese dem zuständigen Strafsenat vorlegt“.

Gibt sie der Beschwerde statt, wäre der 80-Jährige vorerst wieder auf freiem Fuß. Andernfalls landet der Fall beim Senat. Für Hanning heißt das so oder so: weiter warten. Seit dem 6. Oktober sitzt er in Untersuchungshaft.

Schwere Vorwürfe gegen den einstigen Top-Spion

Die Liste der Vorwürfe liest sich wie ein Drehbuch aus dem Kalten Krieg. Die Bundesanwaltschaft wirft Hanning laut Medienberichten geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung, das Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrat vor. Mitbeschuldigt ist sein früherer Büroleiter Manfred D., der ebenfalls in U-Haft sitzt.

Nach Darstellung der Ermittler sollen beide etwa im Jahr 2010 vereinbart haben, dass D. seinem Ex-Chef gegen Bezahlung laufend Erkenntnisse aus dem BND liefert. Diese soll Hanning für seine private Beratertätigkeit genutzt haben. Bis Juni 2022 sollen annähernd 2.000 Dokumente geflossen sein.

Besonders brisant: Dem „Spiegel“ zufolge gehen die Ermittler auch dem Verdacht nach, Hanning habe eine Analyse für einen aserbaidschanischen Geheimdienstmann erstellt. Ob diese den Empfänger je erreichte, sei Gegenstand der Ermittlungen. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Die Verteidigung schlägt zurück

Hannings Anwalt hält schon den Haftbefehl für unbegründet. Gegenüber der „Welt“ stellte er grundsätzlich infrage, ob es sich bei den Unterlagen überhaupt um Staatsgeheimnisse handle:

„Zunächst einmal müsste es sich bei den betroffenen Informationen überhaupt um Staatsgeheimnisse handeln. Denn längst nicht jede als geheim oder vertraulich eingestufte Unterlage erfüllt dieses Kriterium.“

Auch eine Fluchtgefahr bestehe nicht, argumentiert die Verteidigung. Die erste Durchsuchung liege mehr als ein Jahr zurück – und Hanning sei trotzdem geblieben. Hinzu kämen sein hohes Alter, sein Gesundheitszustand und die absehbar lange Verfahrensdauer. Es drohe, so der Anwalt, „dass die Untersuchungshaft den Charakter einer vorweggenommenen Strafhaft annimmt“. Bereits kurz nach der Festnahme hatte die Verteidigung erklärt, Hanning werde zu Unrecht verfolgt.

Ein Fall, der den Rechtsstaat doppelt fordert

Hanning war von 1998 bis 2005 Präsident des Bundesnachrichtendienstes und danach Staatssekretär im Bundesinnenministerium – einer der mächtigsten Sicherheitsbeamten des Landes. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wäre das ein Desaster für den Auslandsgeheimdienst. Wie konnten über so viele Jahre hinweg Tausende Dokumente unbemerkt das Haus verlassen? Wo blieben die internen Kontrollen?

Politiker forderten nach der Festnahme Medienberichten zufolge bereits ein Verbot lukrativer Anschlussjobs für hochrangige Ex-Geheimdienstler. Die Frage nach dem Drehtür-Effekt zwischen Staatsdienst und Beratungsgeschäft ist überfällig.

Gleichzeitig muss sich der Rechtsstaat an seinen eigenen Maßstäben messen lassen. Die Untersuchungshaft soll das Verfahren sichern und keine Strafe vorwegnehmen – das gilt für einen prominenten 80-Jährigen genauso wie für jeden anderen Bürger. Die Entscheidung aus Karlsruhe wird zeigen, wie die Justiz diesen Spagat meistert.

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