
Staatsanwaltschaft knickt ein: „Pinocchio"-Vergleich mit Merz bleibt straffrei
Was sich wie eine Realsatire aus einem autoritären Staat liest, hat sich tatsächlich mitten in der Bundesrepublik Deutschland zugetragen – und findet nun ein Ende, das man als Minimalstandard eines funktionierenden Rechtsstaats bezeichnen könnte. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat die Ermittlungen gegen einen Rentner eingestellt, der es gewagt hatte, Bundeskanzler Friedrich Merz auf Facebook als „Pinocchio" zu bezeichnen. Die Begründung: Es handele sich um „zulässige Machtkritik", gedeckt durch die Meinungsfreiheit. Man reibt sich die Augen.
Ein Emoji als Staatsaffäre
Der Vorfall klingt so absurd, dass man ihn kaum glauben mag. Anlässlich eines Besuchs von Bundeskanzler Merz in Heilbronn im Oktober 2025 hatte die örtliche Polizei auf ihrer Facebook-Seite über eine temporäre Flugverbotszone informiert. Ein Rentner kommentierte darunter schlicht: „Pinocchio kommt nach Heilbronn" – garniert mit einem Emoji, das eine lange Nase zeigt. Drei Monate später, im Januar 2026, flatterte dem Mann Post von der Kriminalpolizei ins Haus. Die Polizei hatte den Kommentar eigenständig zur Anzeige gebracht und einen Verstoß gegen Paragraph 188 des Strafgesetzbuches vermutet – die sogenannte Politikerbeleidigung.
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Während in deutschen Großstädten die Messerkriminalität grassiert, während Bürger sich in manchen Vierteln nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr auf die Straße trauen, hat die Polizei in Heilbronn offenbar genügend Ressourcen, um Facebook-Kommentare eines Rentners zu durchforsten und strafrechtlich zu verfolgen. Welche Prioritäten setzt dieser Staat eigentlich?
Über 30 Verfahren wegen kritischer Kommentare
Doch der „Pinocchio"-Fall war nur die Spitze des Eisbergs. Wie sich herausstellte, hatte die Polizei Heilbronn mehr als 30 weitere Kommentare an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet – allesamt kritische oder polemische Äußerungen über den Bundeskanzler. Die Staatsanwaltschaft stellte nach eigenen Angaben auch in mehreren dieser Fälle die Ermittlungen ein. Doch allein die Tatsache, dass derart viele Verfahren überhaupt eingeleitet wurden, wirft fundamentale Fragen auf.
Seit wann ist es in einer Demokratie die Aufgabe der Polizei, das Internet nach unliebsamen Meinungsäußerungen über Politiker zu durchkämmen? Seit wann werden Beamte dafür eingesetzt, Bürger einzuschüchtern, die von ihrem grundgesetzlich verbrieften Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen? Der betroffene Rentner hatte in seiner Stellungnahme gegenüber der Polizei seinen Kommentar als „mehrdeutige, symbolische und satirische Meinungsäußerung im politischen Kontext" verteidigt. Er habe weder eine Person namentlich genannt noch gezielt beleidigt. Eine Einschätzung, die die Staatsanwaltschaft nun offenkundig teilt.
Internationale Blamage für Deutschland
Besonders pikant: Der Fall hatte internationale Aufmerksamkeit erregt. Sarah Rogers, eine hochrangige Beamtin im US-Außenministerium, hatte die Ermittlungen öffentlich kritisiert und darauf hingewiesen, dass deutsche Gesetze zur Einschränkung der Meinungsfreiheit auch Auswirkungen auf die Arbeit amerikanischer Unternehmen hätten. Dass es erst der Intervention aus Washington bedurfte, damit in Deutschland der gesunde Menschenverstand obsiegt – welch ein Armutszeugnis für den Zustand unserer Demokratie.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass ohne den öffentlichen Druck – sowohl durch kritische Medien als auch durch die amerikanische Regierung – die Sache möglicherweise einen ganz anderen Verlauf genommen hätte. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn untersteht dem CDU-geführten Justizministerium in Baden-Württemberg, und mit den anstehenden Landtagswahlen dürfte ein weiterer Skandal um Meinungsfreiheit das Letzte gewesen sein, was die Partei gebrauchen konnte.
Paragraph 188: Ein Relikt, das abgeschafft gehört
Der eigentliche Skandal liegt tiefer. Der Paragraph 188 StGB, die sogenannte Politikerbeleidigung, gewährt Amts- und Mandatsträgern einen besonderen strafrechtlichen Schutz, der weit über das hinausgeht, was normalen Bürgern zusteht. In einer Zeit, in der das Vertrauen der Bevölkerung in die politische Klasse auf einem historischen Tiefpunkt angelangt ist, wirkt dieser Sonderschutz wie ein Anachronismus – ein Privileg der Mächtigen, das den Abstand zwischen Regierenden und Regierten nur weiter vergrößert.
Wer Politiker nicht mehr kritisieren, nicht mehr satirisch überspitzen, nicht mehr mit Pinocchio vergleichen darf, der lebt nicht in einer Demokratie. Er lebt in einem System, das sich zwar demokratisch nennt, aber die Grundpfeiler der Freiheit Stück für Stück untergräbt. Der Fall des Heilbronner Rentners mag glimpflich ausgegangen sein. Doch die Einschüchterungswirkung bleibt. Wie viele Bürger werden es sich künftig zweimal überlegen, bevor sie einen kritischen Kommentar unter einen Polizei-Post setzen? Genau das dürfte das eigentliche Ziel gewesen sein.
Ein Lerneffekt, der ausbleiben wird
Ob die Polizei Heilbronn aus diesem Debakel Konsequenzen zieht, darf bezweifelt werden. Weder ist bekannt, dass die verantwortlichen Beamten zur Rechenschaft gezogen wurden, noch gibt es Anzeichen dafür, dass die systematische Überwachung von Social-Media-Kommentaren eingestellt wird. Deutschland hat sich mit diesem Fall international blamiert – vom Münchener Flughafen-Chaos bis zur Kriminalisierung eines Rentners wegen eines Emojis reicht mittlerweile die Liste der Peinlichkeiten, die es bis in die Schlagzeilen ausländischer Medien schaffen.
Es bleibt die bittere Erkenntnis: In einem Land, das einst stolz auf seine Meinungsfreiheit war, braucht es heute den Druck der Öffentlichkeit und ausländischer Regierungen, damit ein Bürger ungestraft „Pinocchio" sagen darf. Friedrich Merz, der im Wahlkampf noch vollmundig Freiheit und Rechtsstaatlichkeit beschwor, schweigt zu alledem. Vielleicht wächst ja doch etwas – wenn auch nicht die Nase, so doch zumindest die Erkenntnis bei den Bürgern, dass sie sich ihre Grundrechte nicht kampflos nehmen lassen dürfen.
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