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Kettner Edelmetalle
26.01.2026
11:01 Uhr

TikTok vor Gericht: Berliner Richter entlarven mangelhaften Jugendschutz der chinesischen Plattform

TikTok vor Gericht: Berliner Richter entlarven mangelhaften Jugendschutz der chinesischen Plattform

Ein wegweisendes Urteil aus der Hauptstadt erschüttert den Social-Media-Giganten TikTok. Das Berliner Landgericht II hat der Videoplattform eine schallende Ohrfeige verpasst und festgestellt, dass die bisherige Altersprüfung bei der Registrierung schlichtweg unzureichend ist. Die Richter erkannten einen „nicht zu vernachlässigenden Anreiz" für Jugendliche, ihr wahres Alter zu verschleiern – eine Erkenntnis, die jeden verantwortungsbewussten Elternteil aufhorchen lassen sollte.

Verbraucherschützer decken systematisches Versagen auf

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen das Unternehmen geklagt und damit einen empfindlichen Nerv getroffen. Die simple Abfrage des Geburtsdatums bei der Anmeldung sei kein geeignetes Mittel, um das tatsächliche Alter eines Nutzers festzustellen. „Eine derart nachlässige Kontrolle ist verantwortungslos", bringt es vzbv-Vorständin Ramona Pop auf den Punkt. Und sie hat recht.

Denn was passiert in der Praxis? Ein 13-Jähriger tippt einfach ein anderes Geburtsjahr ein – und schon stehen ihm sämtliche Funktionen zur Verfügung, die eigentlich erst ab 16 Jahren freigegeben sein sollten. Die Plattform prüft nicht nach, hinterfragt nicht, kontrolliert nicht. Ein Einfallstor für Manipulation und Datenmissbrauch, das sehenden Auges offengelassen wird.

Personalisierte Werbung ohne elterliche Zustimmung – ein Skandal

Das Gericht verurteilte TikTok dazu, personenbezogene Daten von Nutzern zwischen 13 und unter 16 Jahren künftig nicht mehr ohne ausdrückliche Einwilligung der Eltern für Marketingzwecke und personalisierte Werbung zu verarbeiten. Die Feststellung des Alters dürfe nicht allein auf Selbstauskunft beruhen. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

„Für Nutzer zwischen 13 Jahren und der Vollendung des 16. Lebensjahres besteht ein nicht zu vernachlässigender Anreiz, bei der Altersabfrage ein Alter von 16 Jahren oder mehr anzugeben."

Datenschutzerklärung bleibt vorerst unangetastet

Nicht in allen Punkten folgte das Gericht den Verbraucherschützern. Der Antrag, Teile der Datenschutzerklärung zu verbieten – etwa die Erhebung von „Tastenanschlagmustern" –, wurde abgewiesen. Die Richter sahen darin lediglich „einseitige tatsächliche Hinweise" und keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der vzbv hat gegen diesen Teil des Urteils bereits Berufung eingelegt.

Ein Symptom eines größeren Problems

Dieses Urteil offenbart einmal mehr, wie nachlässig internationale Tech-Konzerne mit dem Schutz unserer Kinder umgehen. Während Eltern sich bemühen, ihren Nachwuchs vor den Gefahren des Internets zu schützen, untergraben Plattformen wie TikTok diese Bemühungen durch laxe Kontrollen. Es ist höchste Zeit, dass der Gesetzgeber hier noch deutlich schärfere Maßstäbe anlegt – zum Wohle unserer Familien und der traditionellen Werte, die wir schützen sollten.

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