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Kettner Edelmetalle
14.04.2026
08:20 Uhr

Verurteilte Extremistin nutzt Selbstbestimmungsgesetz – und will sich nun der deutschen Justiz entziehen

Der Fall Marla-Svenja Liebich liest sich wie ein Lehrstück über die Absurditäten des modernen deutschen Rechtsstaates. Eine verurteilte Rechtsextremistin, die sich monatelang erfolgreich der Justiz entzog, wurde vergangene Woche im tschechischen Luby nahe der deutschen Grenze gefasst – und wehrt sich nun mit allen Mitteln gegen ihre Auslieferung nach Deutschland. Ein tschechisches Gericht muss jetzt entscheiden, ob der Widerspruch Bestand hat.

Monatelange Flucht endet in Tschechien

Die Geschichte beginnt im Juli 2023, als das Amtsgericht Halle die damals noch unter dem Vornamen Sven firmierende Person wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilte. Berufung und Revision scheiterten. Das Urteil war rechtskräftig. Doch statt die Strafe anzutreten, begann ein bemerkenswertes Katz-und-Maus-Spiel mit den deutschen Behörden.

Denn Liebich nutzte zunächst eine Möglichkeit, die der deutsche Gesetzgeber seit November 2024 großzügig eröffnet hat: das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz. Per einfacher Erklärung wurde aus Sven kurzerhand Marla-Svenja, der Geschlechtseintrag geändert – und die Haftstrafe sollte fortan im Frauengefängnis Chemnitz verbüßt werden. Ende August 2025 hätte der Haftantritt dort erfolgen sollen. Liebich erschien schlicht nicht.

Verkleidet und untergetaucht

Was folgte, war eine europaweite Fahndung, die sich über Monate hinzog. Die Staatsanwaltschaft Halle arbeitete nach eigenen Angaben in Zusammenarbeit mit tschechischen Behörden teilweise verdeckt. Als die Polizei Liebich schließlich in der Gemeinde Luby festnahm, bot sich den Beamten ein kurioses Bild: Die Gesuchte trug Männerkleidung und hatte einen kahl rasierten Kopf. Man fragt sich unwillkürlich, wie ernst es mit der geschlechtlichen Selbstbestimmung tatsächlich gemeint war – oder ob das Selbstbestimmungsgesetz hier schlicht als taktisches Werkzeug missbraucht wurde.

Der leitende Oberstaatsanwalt Dennis Cernota bestätigte, dass Liebich einer Auslieferung nach Deutschland widersprochen habe. Wie lange das nun folgende Verfahren vor einem tschechischen Gericht dauern wird, sei derzeit nicht absehbar. Die Festnahme erfolgte auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls.

Ein Gesetz, das Missbrauch geradezu einlädt

Dieser Fall wirft ein grelles Schlaglicht auf die Konsequenzen einer Gesetzgebung, die von der damaligen Ampelregierung gegen massive Bedenken durchgedrückt wurde. Das Selbstbestimmungsgesetz, einst als Errungenschaft progressiver Politik gefeiert, entpuppt sich hier als Instrument, das einer verurteilten Straftäterin ermöglichte, die Bedingungen ihrer Inhaftierung nach eigenem Gutdünken zu gestalten. Dass eine biologisch männliche Person, die seit den 1990er-Jahren in der rechtsextremen Szene aktiv war und wiederholt Kundgebungen organisierte, per simpler Erklärung Zugang zu einem Frauengefängnis erhalten sollte – das dürfte selbst wohlmeinenden Befürwortern des Gesetzes zu denken geben.

Die große Koalition unter Friedrich Merz wäre gut beraten, diesen Fall zum Anlass zu nehmen, das Selbstbestimmungsgesetz einer gründlichen Überprüfung zu unterziehen. Wenn Gesetze, die dem Schutz von Minderheiten dienen sollen, von verurteilten Extremisten instrumentalisiert werden können, dann stimmt etwas Grundlegendes nicht im System. Der gesunde Menschenverstand – jene Tugend, die in der deutschen Politik zuletzt schmerzlich vermisst wurde – muss wieder Einzug halten in die Gesetzgebung.

Ob Liebich letztlich ausgeliefert wird, liegt nun in den Händen der tschechischen Justiz. Die deutsche Öffentlichkeit darf gespannt sein, wie lange dieses unwürdige Schauspiel noch andauert.

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