
Vor der Aigner-Kür: Wie viel Macht hat das Staatsoberhaupt wirklich?

Am 30. Januar 2027 wählt die Bundesversammlung einen Nachfolger für Frank-Walter Steinmeier, der nach zehn Jahren aus Schloss Bellevue auszieht. Medienberichten zufolge wollen CDU und CSU die bayerische Landtagspräsidentin Ilse Aigner nominieren. Der Historiker Michael F. Feldkamp nimmt das zum Anlass, an die Grundidee des Amtes zu erinnern: Der Präsident darf politisch sein, aber nicht parteiisch.
Eine Personalie, die fast schon entschieden ist
Den Berichten zufolge sollen CDU-Präsidium und -Vorstand die 61-jährige CSU-Politikerin am Montag offiziell ins Rennen schicken. CSU-Chef Markus Söder hatte Aigner schon im April ins Gespräch gebracht. Kanzler Friedrich Merz legte sich lange nur auf eines fest: Eine Frau solle es werden.
Ob das als Auswahlkriterium für das höchste Staatsamt genügt, darf man fragen. Die Mehrheit steht trotzdem. In der Bundesversammlung sitzen die 630 Bundestagsabgeordneten und ebenso viele Wahlleute aus den Ländern, und Union und SPD haben dort laut Berichten rund 50 Stimmen Vorsprung. Die AfD will einen eigenen Kandidaten aufstellen. Der gilt als chancenlos.
Hindenburgs Schatten über dem Grundgesetz
Dass das Amt heute so schmal zugeschnitten ist, hat einen Grund. Feldkamp verweist auf Paul von Hindenburg. Der Reichspräsident der Weimarer Republik war vom Volk gewählt, hatte den Oberbefehl, regierte mit Notverordnungen nach Artikel 48 und ernannte am Ende Hitler zum Kanzler. Der Parlamentarische Rat wollte das 1948 auf keinen Fall wiederholen.
Herausgekommen ist ein Staatsoberhaupt ohne Oberbefehl, ohne Notverordnungsrecht und ohne freie Wahl des Kanzlers. Fast jede seiner Anordnungen muss der Kanzler oder ein Minister gegenzeichnen. Feldkamp nennt es ein „Amt mit Würde, aber ohne Macht“.
Von „Papa Heuss“ bis Köhlers Veto
Erst Theodor Heuss hat gezeigt, was man aus diesem Amt machen kann. Er stellte sich als Liberaler gegen Konrad Adenauer und verhinderte 1953, dass Thomas Dehler wieder Justizminister wurde. Den Streit um die Nationalhymne verlor er dagegen gegen den Kanzler. Seine Wirkung kam aus Reden und Gesten, etwa 1952 bei der Einweihung der Gedenkstätte Bergen-Belsen.
Danach hat jeder Präsident das Amt auf seine Weise ausgelegt. Gustav Heinemann sagte, er liebe keine Staaten, er liebe seine Frau. Richard von Weizsäcker nannte die Parteien 1992 „machtversessen“ und „machtvergessen“. Horst Köhler verweigerte 2006 innerhalb weniger Wochen zwei Gesetzen die Unterschrift. Seit den Rücktritten von Köhler 2010 und Christian Wulff 2012 steht das Amt nach Feldkamps Einschätzung im Kreuzfeuer wie ein gewöhnlicher Politikerposten.
Staatsnotar, nicht Mitgesetzgeber
Bei Gesetzen prüft der Präsident nach Feldkamps Darstellung nur, ob sie verfassungsgemäß zustande gekommen sind und nicht offensichtlich gegen das Grundgesetz verstoßen. Ob ein Gesetz klug ist, hat er nicht zu beurteilen. Wer die Unterschrift als Druckmittel einsetze, mache sich zum Mitgesetzgeber. Dafür fehle ihm jede demokratische Grundlage.
Von einer Direktwahl des Präsidenten hält der Historiker wenig. Sie wäre ein Systemwechsel durch die Hintertür:
„Ein direkt gewählter Präsident hätte mehr persönliche Legitimation als der Kanzler, aber kaum Befugnisse? Wollen wir das?“
Autorität ist eine knappe Ressource
Feldkamps zentrale Botschaft dürfte sich auch an die künftige Amtsinhaberin richten. Autorität wachse durch Zurückhaltung und gehe durch Gebrauch verloren. Ein Präsident, der sich zu allem äußere, werde im Ernstfall nicht mehr gehört. Und den Ernstfall kann es geben: Bei unsicheren Mehrheiten entscheidet der Präsident, ob ein Minderheitskanzler ernannt oder der Bundestag aufgelöst wird.
Bei zersplitterten Parlamenten und einem Kanzler, der in Umfragen auf Rekordtiefs fällt, ist das keine Theorie. Deshalb ist es nicht egal, wen die Bundesversammlung wählt. Nach Feldkamp braucht das Land jemanden, der unparteiisch bleibt und das richtige Wort findet, wenn es darauf ankommt. Eine Galionsfigur für das Gleichstellungsprogramm einer Koalition oder ein Ruheposten im Tausch zwischen den Regierungsparteien wäre das Gegenteil davon.
„Die Väter und Mütter des Grundgesetzes wollten keinen Ersatzkaiser und keinen Gegenkanzler.“
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