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29.05.2026
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Wenn der Rechtsstaat wegschaut: Antifa darf AfD-Parteitag offen blockieren – Staatsanwaltschaft sieht kein Problem

Wenn der Rechtsstaat wegschaut: Antifa darf AfD-Parteitag offen blockieren – Staatsanwaltschaft sieht kein Problem

Es gibt Nachrichten, bei denen man zweimal hinschauen muss, um zu glauben, was man liest. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Erfurt rund um die geplanten Blockaden des AfD-Bundesparteitags Anfang Juli gehört zweifellos dazu. Während ein selbsternanntes Antifa-Bündnis namens „widersetzen" ganz offen davon spricht, eine demokratisch legitimierte Parteiveranstaltung mit „massenhaften Blockaden" lahmzulegen, zucken die zuständigen Ermittler mit den Schultern. Anfangsverdacht? Fehlanzeige.

Eine bemerkenswerte juristische Bewertung

Wie aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Erfurt hervorgeht, das dem Portal Apollo News vorliegt, wird der Strafanzeige des AfD-Bundestagsabgeordneten Torben Braga gegen den Sprecher des Bündnisses, Noa Sander, „keine Folge gegeben". Sander hatte auf einer Vorbereitungskonferenz am Erfurter Zughafen detailliert ausgebreitet, wie der Parteitag am 4. und 5. Juli sabotiert werden soll. Die Wortwahl ließ wenig Interpretationsspielraum: „Wir versuchen die Nazi-Parteitage zu verhindern. Das machen wir mit massenhaften Blockaden." Ab sechs Uhr morgens, so kündigte er an, werde man rund um die Stadt aus Bussen aussteigen und „alles dichtmachen". Das Ziel: den Parteitag „zum Desaster" werden zu lassen.

Doch die Staatsanwaltschaft sieht weder Landfriedensbruch noch Nötigung, weder eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten noch einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Die Begründungen sind ein Lehrstück darin, wie man juristisches Spitzfindigkeitswissen einsetzt, um unbequeme Ermittlungen zu vermeiden. Eine Drohung mit einem „empfindlichen Übel" liege nicht vor, weil der Adressatenkreis nicht „eingrenzbar" sei. Ein Appell an Dritte sei nicht erkennbar, da Sander ja „lediglich" über interne Bündnis-Planungen berichtet habe. Die bloße Ankündigung einer Sitzblockade genüge nicht für eine strafbare Versammlungsstörung.

Wenn Worte schwerer wiegen als Vorbereitungen

Bemerkenswert daran ist nicht nur die Argumentation selbst, sondern der eklatante Widerspruch zur Wirklichkeit. Wer Busse organisiert, wer Aktivisten in „Aktionsfinger" gliedert, um Polizeisperren gezielt zu umgehen, wer Telegram-Gruppen und Ticker zur Koordinierung am Tag X aufsetzt, der berichtet nicht „lediglich" über Pläne – der setzt sie um. Sander selbst formulierte den Schulterschluss: „Niemand wird während oder nach der Aktion alleine gelassen." Das klingt nicht nach internem Gedankenaustausch, sondern nach durchorganisierter Massenmobilisierung.

Besonders pikant: Auf die Versicherung, Rettungsdiensten werde man stets die Durchfahrt ermöglichen, folgte mit Blick auf die Polizei ein launiges „Cops natürlich nicht" – begleitet von Gelächter der Teilnehmer. Wer so spricht, hat den Boden des „zivilen Ungehorsams" längst verlassen und nähert sich offener Konfrontation mit dem Gewaltmonopol des Staates.

Parteien als Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung

Was diese Causa so brisant macht, ist die schlichte verfassungsrechtliche Tatsache, die offenbar in Vergessenheit geraten ist: Parteien wirken nach Artikel 21 des Grundgesetzes an der politischen Willensbildung des Volkes mit. Parteitage sind keine Privatveranstaltungen, sondern gesetzlich vorgeschriebene Organe dieser Willensbildung. Wer einen Parteitag verhindern will, greift unmittelbar in den demokratischen Prozess ein. Und genau das wird hier ganz offen angekündigt – mit dem Segen einer Behörde, die offenbar nichts dabei findet.

Stelle man sich kurz vor, ein anderes Bündnis hätte angekündigt, einen Parteitag der Grünen, der SPD oder der Linkspartei „mit massenhaften Blockaden" zu verhindern. Die Reaktion von Politik, Medien und Justiz wäre vermutlich umgehend, lautstark und konsequent ausgefallen. Verfassungsschutz, Sondersendungen, parlamentarische Erklärungen – das volle Programm. Doch wenn es gegen die AfD geht, gelten offenbar andere Maßstäbe. Eine bemerkenswerte Form selektiver Rechtsanwendung, die das Vertrauen vieler Bürger in die Gleichheit vor dem Gesetz weiter aushöhlt.

Die Tradition der Erfurter Vorbilder

Schon der AfD-Parteitag in Riesa war Ziel massiver Blockaden, die den Ablauf erheblich behinderten. Hunderte Polizisten mussten damals den Zugang zu einer demokratisch geschützten Veranstaltung freikämpfen, was nicht nur enorme Steuermittel verschlang, sondern auch ein Bild abgab, das eines Rechtsstaats unwürdig ist. Die Lehre daraus – nämlich derartige Blockaden im Vorfeld zu unterbinden – wurde offensichtlich nicht gezogen. Stattdessen folgt nun die juristische Einladung, das Erfolgsmodell zu wiederholen.

Die Stadt Erfurt rechnet bereits mit zehntausenden Demonstranten und „erheblichen Einschränkungen". Übersetzt heißt das: Die Bürger der Stadt werden die Folgen tragen – im Verkehr, in der Lebensqualität, in der Sicherheit. Und der Steuerzahler wird einmal mehr für die polizeiliche Großlage zahlen, die nötig wird, weil ein offen agierendes Bündnis tun darf, was eigentlich nicht erlaubt sein sollte.

Ein Signal mit Sprengkraft

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Erfurt sendet ein verhängnisvolles Signal: Wer professionell genug formuliert, wer geschickt zwischen interner Mitteilung und öffentlichem Aufruf changiert, wer juristische Grauzonen ausreizt, der darf demokratische Veranstaltungen offen attackieren – ohne dass die Justiz auch nur die Vorermittlungen aufnimmt. Dass dies in einem Land geschieht, dessen politische Klasse sonst keine Gelegenheit auslässt, vor angeblichen Gefahren für „unsere Demokratie" zu warnen, hat eine bittere Ironie. Die wahre Gefahr für die Demokratie liegt nicht in Wahlergebnissen, sondern in einem Rechtsstaat, der seine Aufgaben selektiv wahrnimmt.

Wie konkrete Blockaden Anfang Juli juristisch bewertet werden, hängt vom Geschehen vor Ort ab. Doch bereits jetzt steht fest: Das Vertrauen vieler Bürger in eine unparteiische, sich an Recht und Gesetz orientierende Justiz wird mit jeder solchen Entscheidung weiter erodiert. Und das ist ein Schaden, der sich nicht so leicht beheben lassen wird wie eine blockierte Zufahrt.

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