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31.07.2026
04:26 Uhr

Wenn die Verlierer die Regeln machen wollen: SPD-Mann will AfD-Liste in Mecklenburg-Vorpommern kippen – und scheitert

Wenn die Verlierer die Regeln machen wollen: SPD-Mann will AfD-Liste in Mecklenburg-Vorpommern kippen – und scheitert

Es gibt Momente, in denen sich der Zustand einer Demokratie nicht in Sonntagsreden zeigt, sondern in nüchternen Sitzungssälen. In Schwerin war es diese Woche so weit. Im Landeswahlausschuss von Mecklenburg-Vorpommern stimmte ein einziges Mitglied gegen die Zulassung der AfD-Landesliste zur kommenden Landtagswahl – ausgerechnet der Vertreter jener Partei, die in den Umfragen gnadenlos abgehängt wird.

Ein Nein, das keines sein durfte

Der SPD-Vertreter im Gremium, Claus Tantzen, verweigerte der Landesliste mit fünfzig Bewerbern die Zustimmung. Seine Begründung, so wurde aus der Sitzung berichtet, habe sich auf das angeblich verfassungsfeindliche Programm der Partei gestützt. Nur: Danach hatte niemand gefragt. Der Landeswahlausschuss prüft nicht Gesinnungen, sondern Formalien. Ob die Aufstellungsversammlung ordnungsgemäß und frei abgelaufen sei, ob geheim abgestimmt wurde, ob eine eidesstattliche Versicherung vorliege – das ist der Prüfmaßstab, nicht mehr und nicht weniger.

Landeswahlleiter Christian Bode wies den SPD-Mann ausdrücklich darauf hin. Es half nichts. Tantzen blieb bei seinem Nein. Die übrigen Mitglieder – Vertreter von CDU, Grünen, Linkspartei sowie der Wahlleiter selbst – bestätigten die Liste. Bemerkenswert am Rande: Das AfD-Mitglied des Ausschusses, Justus Burgdorf, bestätigte seinerseits die Kandidatenlisten sämtlicher Konkurrenzparteien. Man stelle sich das Bild vor: Die als Verfassungsfeind Gebrandmarkten halten sich an die Verfahrensregeln, während ausgerechnet der Beamte im Dienst der Landesregierung sein Parteibuch über das Wahlrecht stellt.

Wer ist dieser Mann?

Tantzen ist kein Zufallsgast in der Politik. Langjähriger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion, heute Mitarbeiter im sozialdemokratisch geführten Landwirtschafts- und Umweltministerium von Till Backhaus. Ein Mann des Apparats also, der in einem staatlichen Wahlorgan sitzt und dort offenbar keine Trennlinie zwischen amtlicher Pflicht und parteipolitischem Interesse zu ziehen vermochte.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Enrico Komning, der als redeberechtigte Vertrauensperson vor Ort war, sprach von parteipolitischem Machtmissbrauch eines Ausschusssitzes.

Der Justiziar des Landesverbandes, Carlos Rodrigues, nannte den Vorgang ein erschreckendes Beispiel für parteipolitische Befangenheit. Eine persönliche Bewertung des Wahlprogramms habe in dieser formalen Prüfung schlicht nichts verloren – worauf der Wahlleiter ja auch hingewiesen habe. Beschädigt worden sei damit vor allem eines: das Vertrauen in die Neutralität staatlicher Wahlorgane. Wer nicht bereit sei, seine Parteiinteressen vom Amt zu trennen, sei für ein solches Amt ungeeignet, so Rodrigues. Man müsse nun darüber sprechen, wie Wahlausschüsse künftig besetzt würden.

Kein Einzelfall, sondern ein Muster

Wer glaubt, in Schwerin habe ein übereifriger Einzelner gehandelt, sollte nach Niedersachsen blicken. Dort wurden gleich mehrere AfD-Bewerber – zwei Landrats-, ein Oberbürgermeister- und ein Bürgermeisterkandidat – von Wahlgremien aussortiert. In drei dieser Fälle soll das SPD-geführte Innenministerium den Ausschluss empfohlen haben. Es entsteht ein Bild, das man in westlichen Demokratien eigentlich nur aus Lehrbüchern über gelenkte Wahlen kennt: Wenn die Stimmen nicht mehr in die gewünschte Richtung fallen, wird eben an den Stimmzetteln geschraubt.

Die Nervosität hat handfeste Gründe. Die Demoskopen sehen die AfD in Mecklenburg-Vorpommern zuletzt bei 36 Prozent – nahezu eine Verdopplung gegenüber der Wahl 2021. Die SPD von Manuela Schwesig, die das Land seit Jahren als eine Art Familienbetrieb regiert, steuert dagegen auf schmerzhafte Verluste zu. Man muss kein Prophet sein, um zu erkennen, dass ein Machtverlust näher rückt, als es der Landesspitze lieb sein dürfte.

Die eigentliche Gefahr für die Demokratie

Es ist bezeichnend, dass ausgerechnet jene, die den Begriff „unsere Demokratie“ wie eine Monstranz vor sich hertragen, mit deren Grundregeln am lässigsten umgehen. Eine Partei, die man politisch für falsch hält, bekämpft man mit Argumenten, mit besserer Politik, mit Ergebnissen – nicht mit Verfahrenstricks in Gremien, die Wählerwillen nur zu protokollieren, aber nicht zu zensieren haben. Der Souverän ist der Bürger an der Urne. Wer ihm die Auswahl vorsortiert, entzieht der repräsentativen Ordnung ihren letzten Rest an Legitimation.

Immerhin: Diesmal hielt das System stand. Der Wahlleiter tat seine Pflicht, die übrigen Ausschussmitglieder ebenso. Doch dass ein solcher Vorgang überhaupt möglich ist, dass ein Regierungsmitarbeiter mit Parteibuch in einem Wahlorgan sitzt und dort seine Gesinnung zum Prüfmaßstab erklärt, sollte jeden Bürger alarmieren – unabhängig davon, wo er sein Kreuz macht.

Was das mit dem eigenen Vermögen zu tun hat

Man mag fragen, was solche Vorgänge mit Geld zu tun haben. Sehr viel. Politische Stabilität, Rechtssicherheit und das Vertrauen in Institutionen sind die unsichtbaren Fundamente jeder Währung und jedes Wirtschaftsstandorts. Bröckeln sie, bröckelt auch das Vertrauen in Papierversprechen – und historisch haben Bürger in solchen Phasen stets nach etwas gegriffen, das keiner Behörde, keinem Ausschuss und keiner Notenbank gehorcht. Physisches Gold und Silber sind keine Wundermittel gegen politische Fehlentwicklungen, aber sie sind seit Jahrtausenden das, was bleibt, wenn Versprechen zerfallen. Als Beimischung in einem breit gestreuten Vermögen behalten sie ihre Berechtigung – gerade in Zeiten, in denen die Verlässlichkeit staatlichen Handelns zur offenen Frage wird.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion wieder und stellt weder eine Anlage-, Rechts- noch Steuerberatung dar. Jeder Leser ist für seine Entscheidungen selbst verantwortlich und sollte eigene Recherchen anstellen beziehungsweise fachkundigen Rat einholen. Eine Haftung für Vermögensdispositionen, die auf Grundlage dieses Textes getroffen werden, ist ausgeschlossen.

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