Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
200.000
Kunden
Sicherer
Versand
Kettner Edelmetalle
27.03.2026
18:45 Uhr

Wenn „Satire" zur Einbahnstraße wird: Freispruch für „El Hotzo" offenbart die Schieflage der deutschen Justiz

Es ist ein Urteil, das tief blicken lässt – und das in einer Zeit, in der Bürger für weitaus harmlosere Äußerungen im Internet mit Hausdurchsuchungen und Strafbefehlen rechnen müssen. Das Berliner Kammergericht hat den Freispruch für den sogenannten „Satiriker" Sebastian Hotz, besser bekannt unter seinem Pseudonym „El Hotzo", bestätigt. Seine Äußerungen zum Attentat auf den heutigen US-Präsidenten Donald Trump im Juli 2024 seien – man höre und staune – „offenkundig Satire" und „ersichtlich nicht ernst gemeint" gewesen.

Was war geschehen?

Unmittelbar nach dem Attentatsversuch auf Donald Trump, bei dem der damalige Präsidentschaftskandidat nur knapp mit dem Leben davonkam und ein unbeteiligter Zuschauer getötet wurde, setzte Hotz zwei Beiträge auf der Plattform X ab. In einem schrieb er, er finde es „absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben". Im anderen verglich er Trump mit dem „letzten Bus", den man „leider knapp verpasst" habe. Wohlgemerkt: Ein Mensch war bei diesem Attentat gestorben, ein weiterer schwer verletzt worden. Doch für das Berliner Kammergericht handelte es sich bei diesen Worten offenbar um nichts weiter als einen gelungenen Scherz.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte die Posts als strafbare Billigung einer schweren Gewalttat nach § 140 Nr. 2 StGB gewertet und in erster Instanz eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 150 Euro beantragt. Das Amtsgericht Tiergarten sprach Hotz jedoch frei, die Staatsanwaltschaft legte Revision ein – und scheiterte nun auch vor dem Kammergericht. Der Freispruch ist damit rechtskräftig.

Satire als Freibrief – aber nur für die „Richtigen"

Man muss sich dieses Urteil auf der Zunge zergehen lassen. In einem Land, in dem ein Rentner wegen eines kritischen Facebook-Kommentars über die Migrationspolitik Besuch von der Polizei bekommt, in dem das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und sein Nachfolger, der Digital Services Act, wie ein Damoklesschwert über jedem Bürger schweben, der es wagt, eine unbequeme Meinung zu äußern – in genau diesem Land darf ein öffentlich-rechtlich alimentierter Komiker den Tod eines Staatsoberhaupts bejubeln und sich dabei auf die Kunstfreiheit berufen.

Die Begründung des Gerichts ist dabei von einer geradezu entwaffnenden Naivität. Die Äußerungen seien „ersichtlich nicht ernst gemeint" gewesen. Woher diese Ersichtlichkeit rührt, bleibt das Geheimnis der Richter. Denn wer die politische Szene in Deutschland auch nur oberflächlich verfolgt, weiß: Der Hass auf Trump und alles, was als „rechts" etikettiert wird, ist in bestimmten Milieus keineswegs satirisch gemeint. Er ist bitterer Ernst.

Die Doppelmoral der „Hass und Hetze"-Bekämpfer

Besonders pikant wird der Fall, wenn man ihn in den Kontext der deutschen Debattenkultur stellt. Dieselben politischen Kräfte, die seit Jahren einen „Kampf gegen Hass und Hetze" im Internet führen, die Meldestellen für vermeintliche Hassrede finanzieren und die Meinungsfreiheit im digitalen Raum systematisch einschränken, schweigen zu diesem Urteil – oder begrüßen es gar. Man stelle sich nur für einen Moment das umgekehrte Szenario vor: Ein konservativer Kommentator hätte nach einem Attentat auf einen linken Politiker geschrieben, er finde es „fantastisch, wenn Kommunisten sterben". Glaubt irgendjemand ernsthaft, dass ein deutsches Gericht dies als harmlose Satire durchgewunken hätte?

Die Antwort kennt jeder, der die Realität der deutschen Justiz in den letzten Jahren beobachtet hat. Man erinnere sich nur an den Fall eines Bloggers, der die damalige Grünen-Politikerin Renate Künast als „Schwachkopf" bezeichnete – ein Vorgang, der juristische Kreise zog und den Betroffenen erheblich belastete. Oder an die zahllosen Fälle, in denen Bürger wegen vergleichsweise milder Kritik an der Regierungspolitik strafrechtlich verfolgt wurden.

Ein Symptom des Verfalls rechtsstaatlicher Gleichbehandlung

Was dieses Urteil offenbart, ist nicht weniger als eine systematische Schieflage in der deutschen Rechtsprechung. Es gibt offenkundig zwei Maßstäbe: einen für diejenigen, die sich auf der „richtigen" Seite des politischen Spektrums wähnen, und einen deutlich strengeren für alle anderen. Wer dem linken Milieu angehört, darf provozieren, beleidigen, ja sogar den Tod politischer Gegner bejubeln – und wird dafür mit dem Etikett „Satiriker" geadelt. Wer hingegen konservative oder patriotische Positionen vertritt, muss jeden Satz auf die Goldwaage legen, um nicht in die Mühlen einer zunehmend politisierten Justiz zu geraten.

Dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) immerhin die Zusammenarbeit mit Hotz beendete und eine geplante Veranstaltung im Rahmen eines ARD-Kulturformats abgesagt wurde, ist dabei nur ein schwacher Trost. Denn die Botschaft, die von diesem Urteil ausgeht, ist verheerend: Gewaltverherrlichung ist in Deutschland straffrei, solange sie sich gegen die „Richtigen" richtet.

Die Erosion des Vertrauens in den Rechtsstaat

Deutschland befindet sich in einer Phase tiefgreifender gesellschaftlicher Verwerfungen. Das Vertrauen der Bürger in staatliche Institutionen – in die Politik, in die Medien, aber eben auch in die Justiz – erodiert seit Jahren. Urteile wie dieses beschleunigen diesen Prozess. Denn wenn der einfache Bürger den Eindruck gewinnt, dass vor dem Gesetz eben doch nicht alle gleich sind, dass es eine privilegierte Klasse gibt, die sich alles erlauben darf, während der Rest der Bevölkerung für jedes unbedachte Wort zur Rechenschaft gezogen wird, dann untergräbt das die Fundamente unserer freiheitlichen Ordnung.

Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz hätte hier die Gelegenheit, ein Zeichen zu setzen. Doch ob der politische Wille vorhanden ist, die offensichtliche Ungleichbehandlung in der Strafverfolgung zu adressieren, darf bezweifelt werden. Zu tief sind die Verflechtungen zwischen Politik, Justiz und dem kulturellen Establishment, das einen Sebastian Hotz hervorbringt und schützt.

Am Ende bleibt ein bitterer Nachgeschmack. Nicht wegen der Frage, ob die Äußerungen von „El Hotzo" tatsächlich strafbar waren – darüber kann man juristisch durchaus streiten. Sondern wegen der unerschütterlichen Gewissheit, dass dasselbe Gericht bei einem konservativen Angeklagten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einem völlig anderen Ergebnis gekommen wäre. Und genau das ist es, was diesen Fall so symptomatisch macht für den Zustand unseres Landes.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen