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Kettner Edelmetalle
02.07.2026
14:34 Uhr

Wenn Schülerhumor zum Staatsverbrechen wird: Der Fall Gießen und die Absurditäten der Republik

Wenn Schülerhumor zum Staatsverbrechen wird: Der Fall Gießen und die Absurditäten der Republik

Es ist eine Geschichte, die auf den ersten Blick wie eine geschmacklose Petitesse wirkt – und auf den zweiten Blick tief in den Zustand einer Republik blicken lässt, die zwischen moralischer Panik und juristischem Übereifer den Kompass verloren zu haben scheint. Fünf ehemalige Schüler der Liebigschule im hessischen Gießen hatten im Mai 2025 mit einer Reihe von Abi-Motto-Vorschlägen einen bundesweiten Aufschrei ausgelöst. Nun, so berichten es die vorliegenden Quellen, wurde das Ermittlungsverfahren gegen die jungen Männer eingestellt – allerdings nicht ohne Auflagen.

Was war geschehen?

Der damalige Jahrgang Zwölf hatte auf einer anonymen Internetplattform Vorschläge für das kommende Abi-Motto gesammelt. Und was dort landete, war zweifellos jenseits jeder Geschmacksgrenze: „NSDABI – Verbrennt den Duden“, eine Anspielung auf die NSDAP und die Bücherverbrennungen, landete beim Voting sogar auf Platz eins. Daneben kursierten Sprüche wie „Abi macht frei“ – eine beklemmende Anlehnung an die zynische Inschrift über den Toren der nationalsozialistischen Vernichtungslager – sowie „Abi Akbar – Explosiv durchs Abi“.

Man muss es deutlich sagen: Solche Parolen sind pietätlos, geschmacklos und respektlos gegenüber den Opfern der Geschichte. Niemand wird das ernsthaft bestreiten wollen. Doch was folgte, wirft weit größere Fragen auf als die Sprüche selbst.

Polizei, Staatsanwaltschaft und der große Apparat

Denn statt einer Standpauke durch den Schulleiter, einem klärenden Gespräch mit den Eltern oder einer schulischen Sanktion setzte sich die volle Wucht des Staatsapparats in Bewegung. Die Staatsanwaltschaft Gießen ermittelte wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Billigung von Straftaten. Polizei und Justiz rückten aus, um pubertäre Provokationen strafrechtlich zu würdigen.

Nach den vorliegenden Informationen wurde das Verfahren nun nach Paragraf 45 Absatz 2 des Jugendgerichtsgesetzes eingestellt – also gegen Auflagen. Die fünf Beschuldigten müssen sich schriftlich mit den Gräueltaten des Nationalsozialismus sowie des Islamischen Staates auseinandersetzen und zwischen 30 und 60 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Erfüllen sie diese Auflagen nicht, kann das Verfahren jederzeit wieder aufgenommen werden – dann drohe auch eine Anklage.

Die Sache liegt irgendwo zwischen ungehörig und urkomisch – und offenbart doch mehr über den Zustand der Erwachsenenwelt als über die Jugendlichen selbst.

Ein Land, das den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht

Man muss kein Freund geschmackloser Sprüche sein, um sich an dieser Stelle die Frage zu stellen: Ist das die richtige Antwort? Ein Land, in dem echte Gewaltverbrechen, Messerangriffe und importierte Kriminalität mittlerweile zum traurigen Alltag gehören, mobilisiert Polizei und Staatsanwaltschaft gegen fünf Halbwüchsige, die mit einem geschmacklosen Abi-Motto provozieren wollten.

Es entbehrt nicht einer bitteren Ironie: Ausgerechnet jene Schule, jenes Bildungssystem, das sich in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern kaum mit etwas anderem beschäftigt als mit der Aufarbeitung der NS-Zeit, verordnet den Jugendlichen nun als Strafe – einen Besinnungsaufsatz. Man könnte fast meinen, die pädagogische Selbstverliebtheit habe hier einen Höhepunkt erreicht. Wenn zwölf Jahre schulische Erinnerungskultur nicht die erhoffte Wirkung gezeitigt haben, wird ausgerechnet mehr davon die Lösung sein?

Provokation als Ventil

Provokation ist so alt wie die Jugend selbst. Schon die 68er verstanden es meisterhaft, den damaligen Spießer – der seinerzeit als rechts galt – zur Weißglut zu treiben. Heute hat sich das Vorzeichen gedreht: Der Spießer, den es zu provozieren gilt, sitzt inzwischen im linken Milieu und reagiert mit einer Hysterie, die selbst dem gewöhnlichsten pubertären Grenztest die Aura eines Staatsverbrechens verleiht.

Und genau hier liegt das eigentliche Problem. In einer Gesellschaft, in der der Nazi-Vorwurf inflationär gegen jeden geschleudert wird, der eine kritische Haltung zur Regierungspolitik äußert, verliert der Begriff seine Schärfe – und seine warnende Kraft. Wer permanent alles und jeden als „rechts“ oder „Nazi“ brandmarkt, darf sich nicht wundern, wenn eine Generation von Jugendlichen den Ernst der Geschichte nicht mehr fürchtet, sondern zynisch damit spielt.

Die eigentliche Frage bleibt unbeantwortet

Bleibt am Ende die Frage nach Maß und Verhältnismäßigkeit. Wo bleibt derselbe Furor der Behörden, wenn auf sogenannten „Vielfalts-Demonstrationen“ offen Parolen gegen den Staat Israel oder für die Scharia gerufen werden? Wo bleibt die staatsanwaltliche Konsequenz, wenn andernorts weit Schlimmeres passiert, ohne dass es die Ermittler auf den Plan ruft?

Diese Ungleichbehandlung nährt bei einem großen Teil der Bevölkerung das Gefühl, in einem Land zu leben, das seine Prioritäten gründlich verloren hat. Ein Staat, der pubertäre Sprüche mit dem Strafrecht verfolgt, während er bei tatsächlichen Bedrohungen der inneren Sicherheit erschreckend nachsichtig agiert, verspielt Vertrauen – und dieses Vertrauen wiederherzustellen, wäre die eigentliche Aufgabe einer Politik, die sich endlich wieder um die Belange der eigenen Bürger kümmert.

Was bleibt in unsicheren Zeiten Bestand?

Während sich Behörden mit Abi-Mottos beschäftigen und die politische Klasse ein 500-Milliarden-Euro-Schuldenpaket schnürt, das kommende Generationen belasten wird, stellt sich für den nüchtern denkenden Bürger eine andere Frage: Worauf ist in diesen Zeiten der Orientierungslosigkeit noch Verlass? Papierwerte und politische Versprechen erweisen sich immer wieder als brüchig. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber hingegen haben über Jahrhunderte hinweg bewiesen, dass sie – anders als staatliche Zusagen – ihren realen Wert bewahren. Als solide Beimischung in einem breit gestreuten Vermögen bieten sie das, was der Politik zunehmend abhandenkommt: Beständigkeit und Substanz.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion wieder und stellt weder eine Anlage- noch eine Rechtsberatung dar. Wir betreiben keine Rechtsberatung. Für individuelle rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt. Jede Anlageentscheidung sollte auf Grundlage eigener, sorgfältiger Recherche getroffen werden; die Verantwortung hierfür liegt allein beim Anleger.

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