
Wien zieht die Notbremse: Politischer Islam soll in die Verfassung – als Verbot

Österreichs Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) will den politischen Islam per Verfassungsgesetz verbieten. Den Vorstoß kündigte der Regierungschef Ende August in mehreren Interviews an, in Wien arbeitet die zuständige Ministerin bereits an einem Entwurf. Für die nötige Zweidrittelmehrheit braucht die Volkspartei allerdings Partner – und genau da beginnt das Politikum.
Was die Regierung konkret plant
Europa- und Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) soll den Vorschlag ausarbeiten. Er umfasst dem Vernehmen nach nicht nur das Verbot selbst, sondern ein ganzes Maßnahmenpaket, unter anderem im Vereins- und im Kultusrecht. Grundlage sei nach Angaben ihres Ressorts das Regierungsprogramm.
Stocker selbst wurde deutlich: Werde Religion politisch instrumentalisiert, müsse man dem „mit aller Härte“ entgegentreten, sagte er einem österreichischen Boulevardblatt. In Österreich gelte die Gleichberechtigung von Mann und Frau, eine Einteilung der Menschen in Gläubige und Ungläubige sei nicht hinnehmbar.
Rückendeckung kommt aus dem Sicherheitsapparat. Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst begrüßt Medienberichten zufolge die Debatte über zusätzliche gesetzliche Instrumente gegen den sogenannten legalistischen Islamismus ausdrücklich. DSN-Direktorin Sylvia Mayer wird mit den Worten zitiert, das Vorgehen müsse auf mehreren Ebenen und mit klaren Zielen erfolgen.
Koalition offen – aber mit Bedingungen
Ohne SPÖ und NEOS geht nichts. Beide Koalitionspartner signalisieren Gesprächsbereitschaft, halten sich bei der konkreten Ausgestaltung aber bedeckt. SPÖ-Staatssekretär Jörg Leichtfried erklärte, Rechtsstaat und Demokratie müssten sich wehren, wenn eine Religion missbraucht werde, um genau diese anzugreifen.
Die NEOS pochen auf handwerkliche Sauberkeit: Es brauche einen juristisch haltbaren, umsetzbaren Vorschlag mit klarer Definition. Klubobmann Yannick Shetty wird zudem mit der Forderung zitiert, Österreich solle sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, Ableger der Muslimbruderschaft auf die EU-Terrorliste zu setzen.
FPÖ: „substanzloser PR-Sager“
Die schärfste Attacke kommt ausgerechnet von jener Partei, die inhaltlich am dichtesten dran ist. FPÖ-Chef Herbert Kickl nannte den Vorstoß laut Berichten einen „substanzlosen PR-Sager“. Der Vorwurf: Die ÖVP habe entsprechende freiheitliche Anträge über Jahre abgelehnt – zuletzt im März 2026.
„Ein freiheitlicher Antrag für ein Verbotsgesetz gegen den politischen Islam liegt längst am Tisch“, wird FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz zitiert.
Schon nach dem islamistischen Terroranschlag in Wien 2020 sei ein eigener Straftatbestand angekündigt worden, monieren die Freiheitlichen. Passiert sei nichts. Aus Sicht vieler Beobachter ist das der eigentliche Sprengsatz dieser Debatte: Ankündigung schlägt Umsetzung – ein Muster, das Bürger auch diesseits der Grenze bestens kennen.
Wo die juristischen Fallstricke liegen
Widerstand gibt es ebenfalls. Ruşen Timur Aksak, früherer Sprecher der Islamischen Glaubensgemeinschaft, warnt vor „extremen Konsequenzen“, falls der Begriff zu weit gefasst werde; große Teile des organisierten Islams samt zahlreicher Moscheevereine könnten dann erfasst werden.
Genau daran wird sich das Vorhaben messen lassen müssen. Österreich reguliert das Verhältnis zum Islam seit dem Islamgesetz von 1912 – 2015 grundlegend novelliert, inklusive des ausdrücklichen Vorrangs staatlichen Rechts vor Glaubensvorschriften. Ein Verfassungsverbot wäre der nächste, deutlich schärfere Schritt. Ob er kommt, entscheidet sich am Text – nicht an der Schlagzeile.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.












