
Windkraft vor Gericht: Französisches Urteil bestätigt Gesundheitsschäden durch Windräder
Was Kritiker der Energiewende seit Jahren anprangern, hat nun ein französisches Gericht in bemerkenswerter Deutlichkeit bestätigt: Windkraftanlagen können die Gesundheit der Anwohner massiv beeinträchtigen. Das Tribunal judiciaire de Strasbourg hat in einem wegweisenden Urteil einen direkten Zusammenhang zwischen dem Betrieb eines Windparks und den schwerwiegenden Beschwerden einer Anwohnerin festgestellt – und Schadenersatz zugesprochen.
Ein Urteil mit Signalwirkung
Die Richter in Strasbourg fanden am 13. November ungewöhnlich klare Worte. In der Urteilsbegründung heißt es wörtlich: „Das Gericht stellt fest, dass der Betrieb der in der Nähe der Wohnung errichteten Windkraftanlagen die direkte und sichere Ursache des von der Betroffenen empfundenen Stresses und der Angst ist." Eine solche Formulierung gilt als außergewöhnlich, denn üblicherweise beschränken sich Gerichte auf Streitigkeiten über Lärmwerte oder nachbarschaftliche Konflikte. Die Frage nach gesundheitlichen Ursachen bleibt dabei meist unbeantwortet.
Für den Anwalt Philippe Bodereau markiert dieses Urteil einen Wendepunkt. Zum ersten Mal werde eine Verbindung zwischen dem Betrieb von Windkraftanlagen und Störungen der körperlichen sowie seelischen Gesundheit gerichtlich anerkannt. Die Klägerin erhielt 8.300 Euro Entschädigung, ihr Ehemann 5.000 Euro – denn auch er litt unter den Auswirkungen.
Vom Landleben zum Albtraum
Die Geschichte des betroffenen Ehepaares liest sich wie ein Lehrstück über die Schattenseiten der vermeintlich grünen Energiewende. Seit 1985 lebten sie friedlich auf dem Land in der Region Somme. Dann kam 2009 der Windpark – und mit ihm begann der Leidensweg. Die blinkenden Lichter an den Masten, tagsüber weiß und nachts rot, prägten fortan ihren Alltag. Die Situation verschlechterte sich derart, dass das Paar zeitweise in ein anderes Haus ausweichen musste, nur um überhaupt noch schlafen zu können.
Die Liste der Beschwerden ist lang und erschreckend konkret: Schwindel, Schlafstörungen, Angstzustände, Konzentrationsprobleme und anhaltende Müdigkeit. Nicht ein einzelner Faktor, sondern die dauerhafte Exposition gegenüber den Windrädern treibe die Beschwerden an, so der Vorwurf der Betroffenen.
Medizinische Befunde untermauern die Klage
Der Anwalt stützte seinen Vortrag auf handfeste medizinische Unterlagen. Ein Neurologe dokumentierte bei der Untersuchung Kopfschmerzen, die „zwei bis drei Monate nach der Errichtung der Windkraftanlagen" begonnen hätten und „verschwinden, wenn die Patientin weit weg ist oder die Anlagen abgeschaltet sind". Diese zeitliche Kopplung erwies sich als entscheidend für die Überzeugung des Gerichts.
Zusätzlich legte die Klägerseite internationale Fachliteratur vor. Ein Bericht verbindet Windrad-bedingte Lärmbelastungen mit Tinnitus, Kopfschmerzen, Schlafproblemen sowie Konzentrations- und Gedächtnisstörungen. Eine Studie aus Maine in den USA beschreibt eine Korrelation zwischen der Entfernung zur Anlage und dem Auftreten von Beschwerden wie Schlafstörungen und Depressionen.
Infraschall: Die unsichtbare Gefahr
Ein zentraler Aspekt des Verfahrens war der Infraschall – jene nicht hörbaren Schwingungen unter 20 Hertz, die von Windkraftanlagen erzeugt werden. Gerade diese Frequenzen empfinden Betroffene oft als besonders belastend. Der Anwalt verwies auf ein Präventionsdokument aus dem Arbeitsschutz, das bei „ausreichend intensiver und wiederholter Exposition" Folgen wie „Unbehagen, Müdigkeit, Reizbarkeit, Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit" beschreibt.
Bezeichnend ist auch das Scheitern der Gegenmaßnahmen. Der Betreiber ließ im Schlafzimmer der Klägerin Isolationsarbeiten durchführen – ohne Erfolg. Das Präventionsdokument erklärt warum: Solche Schwingungen breiten sich „sehr leicht von einem Raum in einen anderen aus". Für den Anwalt ist allein die Tatsache, dass ein Unternehmen in ein fremdes Wohnhaus investiert, ein indirektes Eingeständnis des Problems.
Nicht der erste Fall – aber ein besonders deutlicher
Bereits 2021 erkannte die Berufungsinstanz in Toulouse bei einem Paar im Tarn eine „anormale Störung der Nachbarschaft" an. Damals erhielten die Kläger sogar 100.000 Euro vom Betreiber. Solche Entscheidungen erhöhen den Druck auf die Windkraftbranche, auch wenn jeder Fall einzeln geprüft wird.
Behörden bleiben skeptisch – Forschungsbedarf eingeräumt
Die französischen Gesundheitsbehörden zeigen sich trotz der Urteile zurückhaltend. Die Académie nationale de médecine erklärte 2017, die Rolle der Infraschalle könne „vernünftigerweise ausgeschlossen werden". Die Umwelt- und Arbeitsschutzbehörde ANSES sieht keinen Anlass, die Mindestabstände zu verschärfen – räumt aber ein, dass die potenziellen gesundheitlichen Auswirkungen von Infraschall „nur in wenigen wissenschaftlichen Studien untersucht" wurden. Weitere Forschung sei notwendig.
Dieses Urteil sollte auch deutschen Politikern zu denken geben, die den Ausbau der Windkraft mit aller Macht vorantreiben. Während hierzulande Mindestabstände zu Wohngebieten immer weiter aufgeweicht werden und Anwohnerproteste als Fortschrittsfeindlichkeit abgetan werden, zeigt das französische Gericht, dass die Sorgen der Menschen berechtigt sein können. Die Energiewende darf nicht auf Kosten der Gesundheit der Bürger durchgepeitscht werden – ein Grundsatz, den die ideologiegetriebene deutsche Energiepolitik offenbar vergessen hat.

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