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Windrad-Urteil in Weimar: Ostthüringens Schutzgebiete verlieren ihre Wirkung

Windrad-Urteil in Weimar: Ostthüringens Schutzgebiete verlieren ihre Wirkung
Symbolbild: KI-generiert

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar hat am 28. September 2026 den Windenergie-Teilplan für Ostthüringen aus dem Jahr 2020 für unwirksam erklärt. Geklagt hatten zwei Antragsteller, die Windräder auch außerhalb der bisherigen Vorranggebiete bauen wollen. Damit gilt für die Region: Ein Landschaftsschutzgebiet hält Windkraftanlagen nicht mehr zuverlässig fern.

Ein Formfehler mit gewaltigen Folgen

Die Richter stellten die Schutzgebiete an sich nicht in Frage. Sie bemängelten aber, dass die Regionalplaner mehrere noch zu DDR-Zeiten ausgewiesene Gebiete pauschal als harte Tabuzonen behandelt hatten.

Nach Auffassung des Gerichts hätte jedes Gebiet einzeln geprüft werden müssen: Was genau soll dort geschützt werden? Welche Verbote gelten konkret? Diese Prüfung sei nicht ausreichend dokumentiert worden. Deshalb kippte das Gericht gleich den ganzen Teilplan. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht.

Berlin hat die Schutzwälle längst geschleift

Noch mehr Gewicht als das Urteil hat das Bundesnaturschutzgesetz. Eigentlich sollen Landschaftsschutzgebiete den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und die Erholung der Menschen sichern. Doch § 26 Absatz 3 legt fest, dass Windräder in ausgewiesenen Windenergiegebieten dort nicht grundsätzlich verboten sind. Das gilt sogar dann, wenn ältere Schutzverordnungen etwas anderes vorschreiben. Eine eigene Ausnahme oder Befreiung braucht es dafür nicht.

Es kommt noch dicker. Solange die gesetzlichen Flächenziele nicht erreicht sind, gilt die erleichterte Zulassung im Grundsatz sogar außerhalb der ausgewiesenen Windgebiete. Tabu bleiben unter anderem Natura-2000-Gebiete und UNESCO-Welterbestätten. Der normale Landschaftsschutz, auf den sich viele Anwohner jahrzehntelang verlassen haben, schützt dagegen kaum noch.

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache

Wie groß der Druck ist, zeigt ein Blick auf die Flächen:

  • Bisheriger Regionalplan: rund 1.882 Hektar, also 0,4 Prozent der Regionsfläche
  • Pflicht bis Ende 2027: mindestens 6.632 Hektar, also 1,4 Prozent
  • Pflicht bis 2032: 8.106 Hektar, also 1,7 Prozent

Die Planer müssen also mehr als das Vierfache der bisherigen Fläche ausweisen, und das in wenigen Jahren. Bürgerbeteiligung im Eiltempo? Kritiker sehen darin eher ein Durchregieren von oben.

Gera kämpft um seinen Stadtwald

Wie das vor Ort aussieht, zeigt der Geraer Stadtwald. Er steht bereits unter Landschaftsschutz und soll nach Angaben der Stadt ausdrücklich der Landschaft und der Erholung dienen. Trotzdem gibt es laut Berichten des MDR Bestrebungen, den Wald zusätzlich als Erholungswald anerkennen zu lassen. Der Grund ist die Sorge, dass der bisherige Schutz Windräder nicht sicher verhindert.

Ein Schutzgebiet braucht also inzwischen selbst einen Schutz. Kommunen und Bürgerinitiativen suchen deshalb nach weiteren Schutzkategorien und planerischen Mitteln. Der neue Ostthüringer Teilplan soll zwar weiter auf Natur, Landschaft und Wald achten. Gleichzeitig muss er aber die verbindlichen Flächenvorgaben erfüllen.

Der Bürger bleibt außen vor

Aus dem Urteil aus Weimar ergibt sich eine Zwickmühle. Schutzgebiete dürfen nicht ohne Einzelfallprüfung aus der Planung herausgenommen werden. Gleichzeitig verlangt der Bund immer größere Windflächen. So bekommt der Landschaftsschutz eine neue Rolle: Gegen viele andere Eingriffe schützt er weiterhin, gegen 250 Meter hohe Industrieanlagen aber nicht mehr grundsätzlich.

Aus Sicht unserer Redaktion zeigt der Fall ein Grundproblem der deutschen Energiewende. Vorgaben aus Berlin übergehen gewachsene Schutzrechte. Die Folgen tragen Anwohner, Kommunen und Natur, und das in einer Region, die mit dem Strukturwandel ohnehin genug zu kämpfen hat. Ob die Menschen in Ostthüringen mitreden dürfen, ob ihr Wald zum Windpark wird, hängt künftig wohl vor allem von juristischen Feinheiten ab.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Er gibt unsere eigene Meinung und die uns vorliegenden Informationen wieder. Wer rechtlichen Rat im Einzelfall braucht, sollte sich an einen Fachanwalt wenden.

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