
56 Jahre Schweigen: Justiz benennt Verdächtigen – doch er ist tot

Es ist eines der dunkelsten Kapitel der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte – und es bleibt ohne Urteil. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat am Donnerstag mitgeteilt, dass sich der Verdacht im Fall des Brandanschlags auf das Wohnheim der Israelitischen Kultusgemeinde gegen einen bereits 2020 verstorbenen deutschen Staatsangehörigen erhärtet habe. 56 Jahre nach der Tat, bei der sieben Menschen starben.
Ein Hinweis aus der Bevölkerung brachte die Wende
Im April 2025 nahmen die Ermittler das Verfahren wieder auf – ausgelöst durch einen Hinweis aus der Bevölkerung. Ein Zeuge habe glaubhafte Angaben zu einem Mann gemacht, der in den 1970er-Jahren engen Kontakt zu einem nahen Verwandten gehalten habe, so die Behörde.
Der damals 25-Jährige soll sich zur Tatzeit in Tatortnähe geäußert haben, „die Juden“ hätten alles und er wolle „sie anzünden“. Mehrere Familienangehörige des Zeugen hätten diese Aussage bestätigt.
Hitler-Reden auf Schallplatte, Sprengstoff, Telefonzellen
Das Bild, das die Ermittler zeichnen, ist erdrückend. Der Mann sei dem rechten Milieu zuzuordnen gewesen und als Antisemit beschrieben worden. In seiner Jugend habe er Hitler-Reden von Schallplatten gehört und im ehemaligen „Führersperrgebiet Obersalzberg“ Schießübungen abgehalten.
Hinzu kommt eine Neigung zu Explosivstoffen: In den 1960er-Jahren zerstörte er laut den Angaben zwei Münchner Telefonhäuschen mit Sprengstoff und wurde dafür zu einer Jugendstrafe verurteilt. Ein früherer Mitschüler habe seine Judenfeindschaft als „prägend“ bezeichnet, eine Schulleiterin seine „kühl berechnende, geltungssüchtige Art“ – und von einer Prügelei berichtet, bei der er einen vom Vater geschenkten Dolch der Hitler-Jugend eingesetzt haben soll. Auch das Täterprofil der Operativen Fallanalyse Bayern passe zu ihm.
Verfahren eingestellt – und was bleibt?
Trotzdem: Eine Anklage ist unmöglich, der Verdächtige ist tot. Weitere Beteiligte ließen sich nicht belastbar nachweisen. Das Verfahren wurde eingestellt, es gilt die postmortale Unschuldsvermutung.
Am 13. Februar 1970, einem Schabbat, hatten Unbekannte im Treppenhaus des Gebäudes an der Reichenbachstraße ein Benzin-Öl-Gemisch verteilt und angezündet. Sieben Bewohner starben, 15 Menschen wurden verletzt, vier davon schwer. Alle Todesopfer hatten die NS-Zeit überlebt, zwei sogar die Konzentrationslager.
Jahrzehnte der Fehlspuren
Der Fall ist auch eine Chronik behördlicher Ohnmacht. Die Ermittlungen verliefen jahrzehntelang im Sand, Verdächtigungen richteten sich mal gegen palästinensische Terrorgruppen, mal gegen die linksradikale Szene der Zeit. Nachermittlungen des Generalbundesanwalts von 2013 bis 2017 wurden mangels erfolgversprechender Ansätze eingestellt.
Besonders bitter: Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage von 2020 hervorgeht, wurde der als Beweisstück zentrale Benzinkanister in den 1990er-Jahren zerstört, weitere Asservate waren schlicht verschwunden. Aus Sicht unserer Redaktion ist das mehr als eine Panne – es ist ein Lehrstück darüber, wie ein Staat seine eigene Erinnerungspflicht verwaltungstechnisch verlieren kann.
Die späte Aufklärung ersetzt keine Gerechtigkeit. Sie gibt den Opfern aber wenigstens einen Teil ihrer Geschichte zurück – und erinnert daran, dass der Schutz jüdischen Lebens in Deutschland keine Floskel für Sonntagsreden sein darf, sondern staatliche Kernaufgabe.
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