
600 Millionen Euro jährlich: Der überfällige Kampf um das Ende der Kirchensubventionen

Über zwei Jahrhunderte nach der Säkularisation, über hundert Jahre nach dem Verfassungsauftrag zur Ablösung – und noch immer fließen Jahr für Jahr rund 600 Millionen Euro aus den Kassen der Bundesländer an die beiden großen Kirchen in Deutschland. Was als historische Entschädigung für die Enteignung kirchlichen Besitzes im Jahre 1803 begann, hat sich längst zu einem politischen Dauerbrenner entwickelt, den keine Regierung ernsthaft anzufassen wagte. Nun bringt die AfD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf ein, der dieses Kapitel endlich schließen soll.
Ein Verfassungsauftrag, den niemand erfüllen wollte
Die Geschichte dieser Zahlungen reicht weit zurück. Als Napoleon Europa umwälzte und der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 kirchlichen Besitz in großem Stil verstaatlichte, entstanden Ausgleichsverpflichtungen der Länder gegenüber den Kirchen. Schon die Weimarer Reichsverfassung von 1919 schrieb unmissverständlich vor, dass diese Leistungen durch Landesgesetze abgelöst werden sollten. Das Grundgesetz übernahm diese Vorgabe 1949 über Artikel 140. Doch passiert ist – nichts. Über ein Jahrhundert lang haben Regierungen jeder Couleur diesen klaren Verfassungsauftrag schlicht ignoriert.
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Eine Verfassungsnorm, die seit über hundert Jahren gilt, wird von der Politik behandelt wie ein lästiger Mahnbrief, den man ungeöffnet in die Schublade schiebt. Selbst die gescheiterte Ampel-Koalition hatte die Ablösung vollmundig angekündigt – und ist dann krachend an der föderalen Realität gescheitert. Denn während der Bund die Grundsätze festlegen kann, liegt die konkrete Umsetzung bei den Ländern. Ein klassisches Schwarzer-Peter-Spiel der deutschen Politik.
Der AfD-Gesetzentwurf: Bundeseinheitliche Lösung statt Flickenteppich
Der nun vorgelegte Entwurf der AfD-Fraktion sieht ein einheitliches Verfahren vor, das regelt, wie die bisherigen Zahlungen und die fälligen Ablösebeträge ermittelt und bewertet werden sollen. Zudem sei eine Bund-Länder-Koordinierungsstelle geplant, die den Prozess steuern und begleiten würde. Ob dieser Vorstoß im Bundestag eine Mehrheit findet, darf bezweifelt werden – zu groß sind die Berührungsängste der etablierten Parteien gegenüber den Kirchen, zu tief die Verflechtungen zwischen Politik und kirchlichen Institutionen.
Dabei wäre eine ehrliche Debatte über die Rolle der Kirchen im Staat mehr als überfällig. Denn die Frage, die sich jeder Steuerzahler stellen darf, lautet: Warum zahlen wir im 21. Jahrhundert noch immer für eine Enteignung, die vor über 220 Jahren stattfand? Welche andere Institution in Deutschland könnte sich auf eine derart antiquierte Rechtsgrundlage berufen und dabei auf das Wohlwollen sämtlicher Regierungen zählen?
Kirchen als politische Akteure – und trotzdem auf Staatskosten?
Besondere Brisanz erhält die Debatte durch das neue Wahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt. Dort verbindet die Partei die Forderung nach einem Ende der Staatsleistungen mit einer scharfen Kritik an der politischen Positionierung beider Großkirchen. Im Programm heißt es sinngemäß, dass die Kirchen sich vielfach von ihrem christlichen Auftrag entfernt hätten und vorrangig gesellschaftspolitisch aktiv seien – weshalb sie keine Sonderstellung durch Kirchensteuereinzug und Staatsleistungen mehr beanspruchen könnten.
Und tatsächlich: Wer die öffentlichen Verlautbarungen der evangelischen und katholischen Kirche in den vergangenen Jahren verfolgt hat, dem dürfte aufgefallen sein, dass sich die Kirchenleitungen zunehmend als politische Akteure verstehen. Von der Migrationspolitik über die Klimadebatte bis hin zu offenen Positionierungen gegen bestimmte Parteien – die Kirchen mischen kräftig mit im politischen Tagesgeschäft. Dass sie gleichzeitig auf üppige Staatsleistungen pochen, die auf einer Entschädigung aus napoleonischer Zeit basieren, wirkt da mindestens befremdlich.
„Da die Kirchensteuerkirchen das nicht mehr vermitteln und sich vielfach vom christlichen Auftrag entfernt haben und vor allem gesellschaftspolitisch aktiv sind, können sie keine Sonderstellung durch Kirchensteuereinzug und Staatsleistungen beanspruchen."
Die eigentliche Frage: Wofür zahlt der Bürger?
Natürlich leisten die Kirchen und ihre Sozialverbände wichtige Arbeit – in der Pflege, in der Bildung, in der Seelsorge. Das steht außer Frage. Doch diese Leistungen werden über andere Kanäle finanziert, etwa über die Kirchensteuer, über Zuschüsse für soziale Einrichtungen oder über direkte Vergütungen im Rahmen des Sozialrechts. Die historischen Staatsleistungen sind davon strikt zu trennen. Sie sind kein Entgelt für erbrachte Dienste, sondern ein Relikt aus einer Zeit, in der Staat und Kirche untrennbar miteinander verwoben waren.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Frage, die immer wieder aufgeworfen wird: Wie viel kassiert eigentlich der Staat selbst für den Einzug der Kirchensteuer? Die Finanzämter erheben für diese Dienstleistung eine Gebühr von drei bis vier Prozent – je nach Bundesland. Bei Kirchensteuereinnahmen von rund zwölf Milliarden Euro im Jahr 2023 sind das immerhin rund 360 Millionen Euro, die in die Staatskasse fließen. Ein nicht unerheblicher Betrag, der erklärt, warum auch der Staat wenig Interesse daran hat, dieses System grundlegend zu reformieren.
Konsequenz statt Symbolpolitik gefordert
Wer es mit der Trennung von Staat und Kirche ernst meint, der muss auch bereit sein, die finanziellen Verflechtungen zu lösen. Das gilt nicht nur für die christlichen Kirchen, sondern konsequenterweise für alle Religionsgemeinschaften. Denn wenn man die Staatsleistungen an die Kirchen abschafft, dann dürfen auch keine öffentlichen Gelder an islamische Verbände oder andere religiöse Organisationen fließen. Alles andere wäre eine Ungleichbehandlung, die in einem säkularen Staat nichts zu suchen hat.
Ob der AfD-Vorstoß politisch Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD unter Bundeskanzler Friedrich Merz dürfte wenig Neigung verspüren, sich mit den Kirchen anzulegen – zu eng sind die historischen Bande, zu groß die Angst vor dem Verlust kirchennaher Wählerschichten. Doch die Debatte ist eröffnet, und sie wird nicht mehr so leicht verstummen. Denn 600 Millionen Euro pro Jahr sind kein Pappenstiel – schon gar nicht in Zeiten, in denen der Staat mit einem 500-Milliarden-Sondervermögen neue Schulden aufhäuft und dem Bürger gleichzeitig immer tiefer in die Tasche greift.

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