
9.000 Euro Strafe für drei Worte: Bayerischer Vater soll für YouTube-Kommentar büßen
Was klingt wie eine Szene aus einem dystopischen Roman, ist bittere Realität im Deutschland des Jahres 2026. Ein alleinerziehender Vater aus dem oberbayerischen Vaterstetten soll 9.000 Euro Geldstrafe zahlen – weil er unter einem YouTube-Video drei Worte geschrieben hat: „Alles für Deutschland". Das Amtsgericht Ebersberg hat einen entsprechenden Strafbefehl erlassen. Doch damit nicht genug: Dem Kommentar ging eine Hausdurchsuchung voraus, bei der vier Polizisten in die Wohnung des Mannes stürmten – anderthalb Jahre nach der vermeintlichen Tat.
Ein Kommentar aus Empörung – mit existenzbedrohenden Folgen
Matthias Kühn, so der Name des Betroffenen, hatte im April 2024 die Gerichtsverhandlung gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke verfolgt. Höcke stand damals wegen der Verwendung eben jener Parole vor Gericht. Kühn, offenbar empört über die strafrechtliche Verfolgung, kommentierte ein Video über die Verhandlung mit exakt diesem Satz. Wenige Tage später wiederholte er seinen Kommentar – diesmal sogar mit einer ausdrücklichen Distanzierung von SS und SA. Doch das half ihm wenig.
Das Amtsgericht Ebersberg sieht in der Verwendung der Worte einen Verstoß gegen das Verbot der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. In dem Strafbefehl heißt es, dem Beschuldigten sei bekannt gewesen, dass es sich um eine Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP handele. „Jedes irgendwie geartete Gebrauchmachen dieser Parole" sei in der Öffentlichkeit verboten – unabhängig davon, ob damit eine nationalsozialistische Absicht verbunden sei oder nicht.
Hausdurchsuchung wie bei einem Schwerkriminellen
Besonders verstörend mutet das Vorgehen der Ermittlungsbehörden an. Anfang Dezember 2025 – also mehr als eineinhalb Jahre nach den beiden YouTube-Kommentaren – erschienen vier Polizeibeamte mit einem Durchsuchungsbeschluss an der Wohnung des alleinerziehenden Vaters. Kühns 15-jähriger Sohn öffnete die Tür. Was dann folgte, beschreibt der Betroffene als regelrechten Überfall: Die Beamten seien sofort in die Wohnung gestürmt, zwei hätten den Jugendlichen im Flur festgesetzt, die anderen beiden den Vater in der Küche. Nachdem Kühn sein Mobiltelefon ausgehändigt hatte, seien die Polizisten wieder gegangen.
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Vier Polizisten stürmen die Wohnung eines alleinerziehenden Vaters wegen eines YouTube-Kommentars. Kein Drogenhandel, keine Gewalttat, kein organisiertes Verbrechen – drei Worte unter einem Video. Kühns Anwalt betonte in einer Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft, dass eine Kontaktaufnahme per Telefon oder Brief vollkommen ausgereicht hätte. Sein Mandant hätte das Mobiltelefon freiwillig zur Verfügung gestellt.
Existenz eines Familienvaters auf dem Spiel
Kühn will den Strafbefehl nicht akzeptieren und hat Einspruch angekündigt. Die Gründe liegen auf der Hand: 100 Tagessätze zu je 90 Euro bedeuten nicht nur eine empfindliche finanzielle Belastung, sondern vor allem eine Vorstrafe. Und diese würde ihn, wie er selbst erklärt, seinen Arbeitsplatz kosten. Die Lebensgrundlage für ihn und seinen Sohn wäre damit nachhaltig zerstört. Ein Mann, der sich um sein Kind kümmert, der arbeitet, der Steuern zahlt – er soll zum Vorbestraften werden, weil er drei Worte in ein Kommentarfeld getippt hat.
Historisch fragwürdig, juristisch umstritten
Was die Sache noch brisanter macht: Die historische Zuordnung der Parole ist keineswegs so eindeutig, wie das Gericht suggeriert. Bereits im Prozess gegen Björn Höcke hatten renommierte Historiker eingeräumt, dass ihnen die Verwendung als spezifische SA-Parole nicht geläufig gewesen sei. Tatsächlich lässt sich der Ausspruch „Alles für Deutschland" bis in die Weimarer Republik zurückverfolgen, wo er auch von der SPD und anderen demokratischen Kräften verwendet wurde. Die Behauptung des Gerichts, dem Beschuldigten sei die nationalsozialistische Herkunft der Parole bekannt gewesen, erscheint vor diesem Hintergrund mehr als gewagt – zumal selbst Fachhistoriker hier ins Straucheln gerieten.
Man darf sich durchaus die Frage stellen, in welchem Land wir eigentlich leben, wenn ein patriotischer Dreiwort-Satz, der historisch nachweislich weit über die NS-Zeit hinausreicht, mit einer Geldstrafe belegt wird, die manch einen Gewalttäter vor Neid erblassen ließe. Während Messerstecher und Intensivtäter mit Bewährungsstrafen davonkommen, während die Kriminalität in Deutschland Rekordwerte erreicht und Bürger sich in ihren eigenen Städten nicht mehr sicher fühlen, hat die Justiz offenbar genügend Ressourcen, um YouTube-Kommentare zu verfolgen.
Einschüchterung statt Strafverfolgung?
Kühn selbst sieht in dem gesamten Vorgang einen staatlichen Einschüchterungsversuch. Und man muss kein Verschwörungstheoretiker sein, um diese Einschätzung nachvollziehen zu können. Die Verhältnismäßigkeit zwischen Tat und Reaktion steht in einem derart grotesken Missverhältnis, dass sich der Verdacht einer politisch motivierten Justiz geradezu aufdrängt. Ein YouTube-Kommentar, anderthalb Jahre Ermittlungsarbeit, eine Hausdurchsuchung mit vier Beamten, ein Strafbefehl über 9.000 Euro – und das alles gegen einen Mann, der sich in seinem zweiten Kommentar sogar ausdrücklich von den Verbrechen des Nationalsozialismus distanziert hatte.
Die zuständige Staatsanwaltschaft München II hat sich auf Anfrage bislang nicht zu dem Fall geäußert. Die Akte befinde sich derzeit nicht im Hause, man bitte um Geduld. Geduld – ein Wort, das Matthias Kühn in den vergangenen Monaten wohl zur Genüge kennengelernt haben dürfte.
Ein Symptom einer tieferen Krise
Dieser Fall ist kein Einzelfall, sondern ein Symptom. Er steht exemplarisch für eine Entwicklung, die viele Bürger in diesem Land mit wachsender Sorge beobachten: die schleichende Erosion der Meinungsfreiheit, die Instrumentalisierung der Justiz für politische Zwecke und eine Prioritätensetzung der Strafverfolgungsbehörden, die jeden gesunden Menschenverstand vermissen lässt. Während in Schweden eine Fernsehserie den Titel „Alles für Schweden" tragen darf, ohne dass jemand auf die Idee käme, die Produzenten strafrechtlich zu verfolgen, wird in Deutschland ein Familienvater für drei Worte an den Rand seiner Existenz getrieben.
Es bleibt zu hoffen, dass der angekündigte Einspruch Kühns Erfolg haben wird. Denn wenn in diesem Land bereits die Äußerung eines patriotischen Satzes – der historisch keineswegs exklusiv dem Nationalsozialismus zuzuordnen ist – ausreicht, um die Existenz eines unbescholtenen Bürgers zu vernichten, dann hat die Bundesrepublik ein Problem, das weit über die Frage einer einzelnen Parole hinausgeht.

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