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Kettner Edelmetalle
01.07.2026
13:54 Uhr

Anleitung zum Rechtsbruch: Wie ein Antifa-Bündnis Blockierer zu Brandstiftung und Sprengstoff informiert

Anleitung zum Rechtsbruch: Wie ein Antifa-Bündnis Blockierer zu Brandstiftung und Sprengstoff informiert

Es ist ein Dokument, das jedem Rechtsstaatler die Zornesröte ins Gesicht treiben dürfte. Rechtzeitig zum Bundesparteitag der AfD in Erfurt hat das linke Bündnis „Widersetzen“ eine sogenannte „Rechtshilfebroschüre für Thüringen“ ins Netz gestellt. Getarnt als bloße Aufklärung über Rechte und Pflichten, entpuppt sich das Machwerk bei genauerem Hinsehen als ein Leitfaden, der potenzielle Straftäter bis an den Rand des Sprengstoffanschlags begleitet. Wer sich fragt, wie tief der politische Umgangston in diesem Land gesunken ist, findet hier eine erschütternde Antwort.

Sabotage, Brandstiftung, Sprengstoff – als sei es das Normalste der Welt

In dem Papier werde nüchtern erläutert, dass unter den Begriff „Sabotage“ zahlreiche Aktionen fielen – vom Zerstören kleiner Gegenstände bis hin zum Legen „größerer Brände“. Man lese und staune: Es gehe darum, wie schwerwiegend die „Eingriffe und Zerstörungen“ ausfielen. Klingt das nach friedlichem Protest? Oder eher nach der kühlen Kalkulation von Kriminellen, die ihre Taten planen wie ein Unternehmen seine Quartalszahlen?

Besonders entlarvend wirkt die Liste mit dem harmlos anmutenden Titel „zu beachten“. Der erste Ratschlag: „Lass dich nicht erwischen.“ Der zweite folgt auf dem Fuße:

„Achte darauf, keine Spuren zu hinterlassen (Fingerabdrücke, Fuß- oder Reifenabdrücke, DNA, Handystandorte, Überwachungskamera-Aufnahmen).“

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Hier werden Menschen instruiert, wie man Straftaten begeht, ohne der Justiz ins Netz zu gehen. Und das Ganze wird als „Rechtshilfe“ verkauft.

Wenn „Feuer oder Sprengstoff im Spiel sind“

Die Verfasser des Pamphlets scheuen sich nicht, ihre Anhänger auch über die Konsequenzen von Brandstiftung nach den §§ 306 ff. StGB und die „Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion“ nach § 308 StGB aufzuklären. Man weise darauf hin, dass in diesem Bereich keine Geld- oder Bewährungsstrafen, sondern Haftstrafen im Raum stünden. Nirgendwo wird ausdrücklich zu Straftaten aufgerufen – aber es wird eben auch nicht davon abgeraten. Ein rhetorisches Meisterstück der Verschleierung, das den geneigten Leser fragen lässt: Warum informiert man jemanden derart detailliert über die Risiken von Sprengstoffanschlägen, wenn nicht, damit er selbst abwägen kann, ob er sie eingehen möchte?

Sand ins Getriebe des Rechtsstaats

Kaum weniger befremdlich sind die Empfehlungen zum Umgang mit der Polizei. Man solle „Sand in dieses bürokratische Getriebe streuen“, jede Bewegung „so langsam wie möglich“ machen, nach dem Sinn jedes Papiers fragen und grundsätzlich niemals eine Frage der Beamten beantworten. Die Beamten, die täglich ihren Kopf für die Sicherheit dieses Landes hinhalten, sollen mit einer Mischung aus Schikane und Zeitschinderei zermürbt werden. Ein Angriff auf jene, die für Recht und Ordnung sorgen sollen.

Der Missbrauch von Minderjährigen

Wirklich zynisch wird es beim Umgang mit jungen Teilnehmern. Wer minderjährig sei „oder von der Polizei dafür gehalten werden könnte“, solle sich über „spezielle Rechte“ informieren. Im Klartext: Es werde nahegelegt, falsche Altersangaben zu machen. Und wer tatsächlich noch nicht volljährig sei, dem empfehle man ein Blanko-Formular der Eltern – man könne dann „eine Person vor der Aktion eintragen“. Kinder und Jugendliche werden hier zum Werkzeug einer politischen Agenda gemacht. Es ist ein Sittenbild dessen, was in Teilen dieser Republik als „zivilgesellschaftliches Engagement“ durchgeht.

Steuervorteile für Verfassungsfeinde?

Besonders pikant: Laut Impressum sei der Bundesgeschäftsführer des Antifa-Vereins VVN-BdA inhaltlich verantwortlich, ein Verein, der obendrein ein Spendenkonto für „Widersetzen“ führt. Ein Staatsrechtler hält dieses parteipolitische Engagement für einen Verstoß gegen die Gemeinnützigkeit – jene Gemeinnützigkeit, die mit erheblichen Steuervorteilen einhergehe. Das zuständige Berliner Finanzamt solle prüfen, ob der Verein diesen Status noch verdiene. Man fragt sich unwillkürlich: Finanziert der brave Steuerzahler am Ende womöglich mit, was hier ausgeheckt wird?

Der Fall reiht sich ein in eine besorgniserregende Entwicklung, in der politischer Meinungskampf immer häufiger mit Gewalt, Sachbeschädigung und Einschüchterung geführt wird. Wer die Demokratie ernst nimmt, streitet mit Argumenten – nicht mit Farbbeuteln, Brandsätzen oder Anleitungen zum Untertauchen. Dass ein solches Papier überhaupt ungehindert im Netz kursiert, wirft ein grelles Licht auf den Zustand eines Landes, in dem die Grenzen zwischen legitimem Protest und offener Rechtsfeindlichkeit zunehmend verschwimmen.

Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an eine dafür qualifizierte Stelle.

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