
Antisemitismus-Statistik: Wird hier einfach alles „rechts“ gestempelt?

199 antisemitische Straftaten hat das Bundeskriminalamt für das erste Quartal 2026 erfasst, 151 davon ordnet es dem rechten Spektrum zu. Das Online-Magazin „Glut“ hat jeden Fall einzeln nachrecherchiert und kommt zu einem Ergebnis, das nachdenklich macht: Hinter vielen dieser Einträge steht nicht einmal ein bekannter Tatverdächtiger. Einige Fälle haben mit Judenhass offenbar gar nichts zu tun.
Mehr als zwei Drittel ohne Tatverdächtigen
Die Zahlen stammen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Nach eigenen Angaben schrieben die Rechercheure mehr als 80 Polizeistellen und 50 Staatsanwaltschaften an.
In 141 der 199 Fälle konnte ihnen keine Behörde einen Tatverdächtigen nennen. Im Bereich „rechts“ gilt das laut dem Bericht für 105 von 151 Fällen, also für mehr als 69 Prozent. Dass die Täter rechts sind, steht in diesen Fällen nur auf dem Papier. Ermittelt wurde es nicht.
Übrig bleiben 58 Vorgänge mit bekanntem Beschuldigten. In 39 davon sind die Beschuldigten ausschließlich Deutsche. In acht Fällen hatte mindestens einer von ihnen einen ausländischen Pass, in neun Fällen schwiegen die Behörden. Doppelte Staatsbürgerschaften werden dem Bericht zufolge oft gar nicht erfasst.
Algerier, Schüler, Betrunkene – alles „rechts“
Besonders heikel sind die Einzelfälle. Ein Algerier soll monatelang unter Beiträgen des Polizeipräsidiums Stuttgart auf Facebook geschrieben haben, Juden seien „Rassisten und Terroristen“. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist er in seiner Heimat untergetaucht. Einen rechtsextremen Bezug gebe es nicht. Trotzdem steht der Fall in der Statistik unter: rechts.
- In Potsdam zeigten pro-palästinensische Demonstranten am 28. Februar ein Banner. Die Polizei wertet es als Sympathie für Gewalttaten radikaler Palästinenser gegen israelische Zivilisten. Eingeordnet wurde es als „rechts“.
- In Hamburg beschimpfte ein betrunkener, psychisch kranker Mann mit türkischer Staatsangehörigkeit Passanten homophob und rassistisch. Antisemitische Äußerungen sind nicht bekannt.
- In Norderstedt beleidigte ein 13-Jähriger einen Elfjährigen wegen dessen Hautfarbe und Herkunft. Einen Bezug zu Juden sieht die Polizei laut Bericht nicht.
- In Idar-Oberstein warf ein 17-Jähriger mit deutscher und aserbaidschanischer Staatsangehörigkeit „Gas the jews!“ per Beamer an die Wand seines Klassenzimmers. Hinweise auf eine rechte Gesinnung enthält die Beschreibung nicht.
Die Regel hinter dem Zahlenwerk
Wie kann das sein? Schuld ist eine Regel, die die Bundesregierung schon 2021 bestätigt hat: Antisemitische Straftaten gelten als rechts, solange nichts auf ein anderes Motiv hindeutet. Bleibt der Täter unbekannt, landet der Fall also automatisch in der rechten Schublade.
In Frankenthal schmierte jemand „Juden sind das Übel der Welt“ auf einen Mülleimer. Die Polizei stufte die Tat aus „kriminalistischer Erfahrung“ als rechts ein. Ein Täter wurde nie gefunden. Neonazi oder Islamist? Das weiß niemand. Im emsländischen Salzbergen räumte die Polizei laut Bericht sogar ein, sie könne nicht mehr nachvollziehen, warum eine Tat als rechts gilt.
Schiefe Zahlen, große Politik
Das ist kein bürokratisches Detail. Für 2025 meldete das BKA 6.548 antisemitische Straftaten. Fast die Hälfte davon hing mit dem Nahost-Konflikt zusammen. Gleichzeitig erklärte Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), die größte Gefahr gehe derzeit vom Rechtsextremismus aus.
Aus Sicht unserer Redaktion bleibt eine unbequeme Frage: Wie will der Staat Judenhass bekämpfen, wenn seine eigene Statistik die Täter so ungenau erfasst? Wer israelfeindlichen und islamistischen Antisemitismus in den Zahlen verschwinden lässt, schützt am Ende niemanden. Am wenigsten die jüdischen Bürger.
Fairerweise muss man sagen: Es handelt sich um eine vorläufige Statistik. Durch Nachmeldungen und Ermittlungen können sich die Zahlen noch ändern. Doch gerade diese ersten Zahlen bestimmen die Schlagzeilen. Kritiker halten die Regel deshalb seit Jahren für überholt. Sie fordern, unklare Fälle ehrlich als „nicht zuzuordnen“ zu führen.

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