
Ausweiszwang fürs Internet? Österreichs digitale Freiheit wankt!

Laut dem neuen Demokratie-Index 2026 haben sich die digitalen Grundrechte in Österreich spürbar verschlechtert. Zehn Organisationen der Zivilgesellschaft, darunter Epicenter Works, das Forum Informationsfreiheit und Meine Abgeordneten, nennen dabei ausdrücklich die staatliche ID Austria und die geplante Altersprüfung für soziale Netzwerke. Was in Wien als Fortschritt gilt, sehen die Autoren als schleichenden Abbau von Freiheitsrechten.
Freiwillig – aber nur auf dem Papier
Laut dem Index ging es nicht nur bei der Justiz bergab. Besonders deutlich falle der Rückschritt bei den digitalen Grundrechten aus. Regierung und Behörden loben die ID Austria als freiwillig, effizient und bürgerfreundlich. Doch wie freiwillig ist ein Angebot, das man kaum noch ablehnen kann?
Formal gibt es den analogen Weg mit Papierformularen noch. Im Alltag wächst der Druck aber stetig. Bis September 2026 waren fast 6,3 Millionen Österreicher registriert, also ein Großteil der Bevölkerung. Kritiker befürchten, dass der Protest deshalb leise ausfallen dürfte, wenn aus dem Angebot erst einmal eine Pflicht wird.
FinanzOnline macht den Anfang
Der erste Schritt ist schon geplant. Bei FinanzOnline soll der Zugang ohne ID Austria oder eine vergleichbare elektronische Identität spätestens bis 1. Oktober 2029 weitgehend wegfallen. Die Anmeldung mit Benutzername, Passwort und Zwei-Faktor-Code gilt nur noch als Übergangslösung.
Auch an anderer Stelle haben Verweigerer Nachteile. Die elektronische Zustellung, manche Schulportale für Noten und der Abruf von Kontodaten seien ohne ID Austria umständlicher oder sogar kostenpflichtig, heißt es. Betroffene berichten demnach von Gebühren für Papieranträge und gesperrten digitalen Postfächern. Im schlimmsten Fall folgen Mahnungen für Schreiben, die nie angekommen sind. Ein Staat, der seine Bürger mit Gebühren in die Digitalisierung treibt? Das ist Bürgernähe nach Art des Hauses.
Social-Media-Verbot: Kinderschutz als Türöffner?
Noch schärfer kritisieren die Organisationen den Entwurf für ein Social-Media-Verbot. Es soll mit einer Novelle des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes kommen. Ab 2027 sollen Plattformen mit algorithmischen Empfehlungen oder Suchtfaktoren Kinder unter 14 Jahren aussperren. Für Pornoseiten gilt meist eine Altersgrenze von 18 Jahren. Das Alter sollen unabhängige Dritte nach dem sogenannten „Double-Blind“-Verfahren prüfen.
Noch wird die ID Austria dabei nur als bevorzugte Lösung beworben. Kritiker erwarten aber, dass sie langfristig zum einzigen Weg werden könnte. Das Problem: Um Kinder herauszufiltern, müssen sich alle ausweisen, auch Erwachsene.
Das Ende der Anonymität im Netz
Thomas Lohninger von Epicenter Works sieht darin praktisch einen Ausweiszwang für alle Nutzer. Wer weiter posten oder scrollen wolle, müsse sich digital ausweisen. Das beende die bisherige Anonymität im Internet, so seine Kritik. Zudem drohe der Ausschluss von Menschen ohne Smartphone oder ID, etwa von Älteren oder Touristen.
Lohninger hält die Pläne außerdem für unverhältnismäßig. Die problematischen Geschäftsmodelle der Konzerne würden dadurch gar nicht angegangen. Im Begutachtungsverfahren gingen zahlreiche kritische Stellungnahmen ein.
Am Ende entscheidet womöglich Brüssel
Vielleicht ist der österreichische Streit am Ende sogar nebensächlich. Medienberichten zufolge sieht sich die EU-Kommission bei der Durchsetzung von Altersgrenzen selbst in der Verantwortung. Es ist gut möglich, dass eine Vorgabe aus Brüssel die Sache am Ende ohnehin entscheidet. Die ID Austria wird bereits für die geplante europäische Identitäts-App vorbereitet.
Auch für deutsche Leser ist das deshalb mehr als eine Nachricht aus dem Nachbarland. Was in Wien erprobt wird, kann schnell EU-weit zum Standard werden. Erst wird etwas freiwillig angeboten, dann bequem gemacht und schließlich verlangt. Wer seine Privatsphäre schätzt, sollte deshalb genau hinschauen. Das gilt für die digitale Identität ebenso wie für den Wert von Dingen, die ohne Server, Login und staatliche Freigabe funktionieren.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder. Für eine verbindliche Bewertung Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte an eine fachkundige Stelle.
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