
Bayerns Corona-Milliarden vor Gericht kassiert: Wie der Freistaat die Schuldenbremse aushebeln wollte
Es ist ein Urteil mit Sprengkraft, das in München für lange Gesichter sorgen dürfte. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat Teile des Haushalts des Corona-Jahres 2022 für verfassungswidrig erklärt. Konkret geht es um eine Kreditermächtigung in Höhe von rund 5,8 Milliarden Euro – eine Summe, die der Freistaat unter dem Etikett der Pandemiebekämpfung locker machen wollte. Doch das oberste bayerische Gericht schob dem einen Riegel vor.
Der Trick mit der Pandemie
Die Klage kam von der AfD-Fraktion im bayerischen Landtag. Und ihr Vorwurf hat es in sich: Die Staatsregierung habe die verfassungsrechtlich verankerte Schuldenbremse umgehen wollen – und zwar unter dem bequemen Deckmantel der Corona-Krise. Besonders pikant an der Angelegenheit: In der eigentlichen Begründung der Haushaltsgesetze tauchte das Wort „Corona“ überhaupt nicht mehr auf. Nur in der Überschrift prangte es noch, gleichsam als rechtfertigende Vokabel für die Milliardenschulden.
Stattdessen war in den Dokumenten von „digitaler und ökologischer Transformation“ die Rede. Man reibt sich verwundert die Augen. Was hat der Kampf gegen ein Virus mit der grün gefärbten Transformationsagenda zu tun? Die Antwort liegt auf der Hand: offenbar wenig bis nichts. Es drängt sich der Verdacht auf, dass eine Notlage nur vorgeschoben wurde, um an den strengen Regeln der Verfassung vorbei kräftig neue Schulden aufzunehmen.
Das Déjà-vu mit der Ampel
Wer sich an das politische Beben in Berlin erinnert, dem kommt dieses Vorgehen bekannt vor. Es handelt sich um denselben Haushaltstrick, der einst die Ampelregierung ins Wanken brachte – damals durch eine Klage der Unionsfraktion, die vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg hatte. Die Ironie der Geschichte: Nun trifft es mit CSU und Freien Wählern ausgerechnet jene Kräfte, die sich sonst gerne als Hüter solider Staatsfinanzen inszenieren.
Das Gericht stellte unmissverständlich fest, dass die im Haushaltsgesetz 2022 beschlossene Kreditermächtigung gegen die Schuldenbremse verstoße und damit nichtig sei. Weder die Staatsregierung noch die Regierungsfraktionen hätten überzeugend darlegen können, dass tatsächlich eine Notlage vorgelegen habe, die eine derartige Zusatzverschuldung gerechtfertigt hätte.
Ein Sieg für den Steuerzahler
Die bayerische AfD-Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner sprach von einem „Sieg für den Rechtsstaat und den Steuerzahler“. Und in der Tat: Wer immer wieder erleben muss, wie Regierungen scheinbar mühelos neue Milliarden aus dem Hut zaubern, für den ist ein solches Urteil ein wohltuendes Signal. Die Verfassung ist eben kein beliebig dehnbares Gummiband, das man je nach politischem Wunsch weiter aufspannen kann.
Die Schuldenbremse ist kein lästiges bürokratisches Hindernis, sondern ein Schutzwall für kommende Generationen – ein Schutzwall, den die Politik allzu gerne einreißt, wenn es gerade opportun erscheint.
Das Urteil erging bereits am 15. Juli. Es reiht sich ein in eine bedenkliche Entwicklung, bei der Regierungen quer durch die Republik immer neue Wege suchen, um die Verschuldung zu befeuern. Man denke nur an das gigantische 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen der neuen Bundesregierung unter Kanzler Merz, der einst vollmundig versprach, keine neuen Schulden zu machen. Die Rechnung für diese Schuldenorgie zahlt am Ende immer derselbe: der fleißige, ehrliche Bürger.
Was das für Sparer bedeutet
Wenn Staaten ihre Ausgabendisziplin verlieren und sich immer neue Schulden auftürmen, dann bleibt die Kaufkraft des Geldes selten unbeschädigt. Die schleichende Entwertung durch Inflation ist der stille Begleiter jeder ausufernden Staatsverschuldung. Kein Wunder, dass immer mehr Menschen nach krisenfesten Alternativen suchen, die sich der Beliebigkeit politischer Haushaltstricks entziehen. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber haben über Jahrhunderte hinweg bewiesen, dass sie ihren Wert bewahren – gerade dann, wenn Papierversprechen ins Wanken geraten. Als solide Beimischung zu einem breit gestreuten Vermögen können sie ein Fundament der Stabilität bilden.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Er gibt ausschließlich die Meinung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser ist aufgefordert, sich eigenständig zu informieren und für seine Entscheidungen selbst Verantwortung zu übernehmen. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen fachkundigen Rechts- oder Steuerberater.
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